Norm
StGB §74 Z4Rechtssatz
Bei der einem mit Aufgaben der Heeresverwaltung betrauten Wirtschaftsunteroffizier obliegenden Erstellung von Sammelausweisen für verlorenes bzw beschädigtes Wirtschaftsgerät im Rahmen eines Versorgungsregimentes handelt es sich um die Herstellung öffentlicher Urkunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0040423Dokumentnummer
JJR_19790306_OGH0002_0110OS00190_7800000_001