Begründung: Am 18. 6. 1995 ereignete sich gegen 03.00 Uhr morgens im Ortsgebiet von Edt bei Lambach ein Verkehrsunfall, bei dem der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Renault Espace von der Fahrbahn abkam und gegen eine Lagerhalle prallte. Bei diesem Unfall wurde der im Fahrzeug befindliche Kläger schwer verletzt. Ein weiterer Fahrzeuginsasse wurde dabei getötet. Der Kläger begehrt Schmerzengeld von S 330.000 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer im Sinn des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO erheblichen Rechtsfrage ab: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 B
Rechtssatz: Der Umstand, dass bei einer Bankomatabhebung die richtige PIN verwendet wurde, schafft einen prima-facie-Beweis dafür, dass eine vom Karteninhaber autorisierte Nutzung vorliegt; es liegt dann am Karteninhaber, diesen Beweis durch die gleich hohe Wahrscheinlichkeit eines atypischen Geschehensablaufs zu erschüttern. Entscheidungstexte 2 Ob 133/99v Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alessandro T***** unterhielt ab 1. 6. 1989 bei der beklagten Partei ein Girokonto. Auf dem Konto wurde ihm von der beklagten Partei ein Überziehungsrahmen von S 3.000,-- eingeräumt. Auf Antrag vom 1. 6. 1989 wurde ihm für sein Girokonto von der beklagten Partei eine Scheckkarte mit Bankomatfunktion ausgestellt. Am 12. 6. 1990 wurde Alessandro T***** von einer Zweigstelle der beklagten Partei telefonisch verständigt, dass der Überziehungsrahmen seines Kontos um... mehr lesen...
Begründung: Für den 25. 11. 1999 wurde eine Sitzung des Gläubigerausschusses einberufen; als Tagesordnungspunkt wurde die Beschlussfassung über den Absonderungsantrag der O***** AG vom 18. 11. 1999 angegeben. In diesem an den Masseverwalter gerichteten Antrag hatte die O***** AG ihre Absonderungsansprüche wiederholt, die schon seinerzeit in ihrer Forderungsanmeldung geltend gemacht worden waren. Da es weder zu einer gerichtlichen Entscheidung über diese Absonderungsansprüche, no... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BUbG §8
Rechtssatz: Auch im Falle der Entziehung der persönlichen Freiheit durch eine behördliche Maßnahme ist vom Grundsatz, dass der Kläger die als Klagegrund behauptete Rechtsverletzung zu behaupten und zu beweisen hat, keine Ausnahme zu machen, weil es keinen Erfahrungssatz gibt, dass die bloße Tatsache einer solchen Freiheitsentziehung auch schon deren Rechtswidrigkeit indiziert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde vom 26. bis 31. 7. und vom 1. bis 12. 8. 1995 in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses angehalten. Anlass dafür war das Verhalten des Klägers am 26. 7. 1995, das sich auf Umstände seines Familienlebens bezog. An diesem Tag wurde er "von der Polizei abgeholt und dem Amtsarzt vorgeführt", der "die Unterbringung" nach einer Untersuchung, deren genauer Verlauf nicht feststellbar ist, "verfügte". Am 27. 7. 1995 erstatteten zwei Kra... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verschuldete am 27. 1. 1997 als Lenker eines (Klein-)LKWs Daihatsu HIJET seines Dienstgebers einen Verkehrsunfall. Der am LKW befestigte Einachsanhänger war überladen, durch sein "Aufschaukeln", kamen die Fahrzeuge von der Fahrbahn ab. Zwei im Laderaum des LKWs beförderte Arbeitskollegen des Beklagten, die Lehrlinge Jürgen G***** und Manuel L*****, die auf Kisten saßen und im Unfallszeitpunkt gerade Zeitung lasen, wurden verletzt. Der Beklagte wurde desh... mehr lesen...
Begründung: In einem Vorverfahren zwischen dem nun erstbeklagten Vermieter als Kläger (im folgenden nur Erstbeklagter) und der nun klagenden Hauptmieterin als Beklagter (im folgenden nur Klägerin) erwuchs die auf § 30 Abs 2 Z 3 MRG gestützte gerichtliche Aufkündigung einer näher bezeichneten Wohnung vom 14. Mai 1997 mangels Erhebung von Einwendungen in Rechtskraft; die Räumungsexekution wurde am 29. Jänner 1998 durchgeführt, der Klägerin jedoch am 4. Juni 1998 die Wiedereinsetzung... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 4. 1992 wurde der Kläger nach einem Verkehrsunfall im von der Beklagten betriebenen Krankenhaus operiert. Aufgrund eines bei dieser Operation unterlaufenen Kunstfehlers bestehen bei ihm irreversible Dauerfolgen. Die Beklagte hat anerkannt, dem Kläger für alle Schäden, die sich als Folgen der Operation ergeben werden, zu haften. Aufgrund eines außergerichtlichen Gutachtens zahlte sie dem Kläger für die bis 29. 6. 1993 als Folge der Operation erlittenen Schmerze... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen wurde der Kläger in der gleichen Funktion verwendet wie beim Vorgängerunternehmen, wo er unstrittig als Angestellter beschäftigt war. Er sollte überwiegend in Kroatien, Slowenien, daneben auch in anderen Ländern Kunden akquirieren, war aber auch als technischer Berater und Dolmetsch für die Erstbeklagte tätig. Er erhielt ein monatliches Fixum von S 10.000 netto, hatte wohl keine fixe Arbeitszeit vorgegeben, war aber die "volle Arbeitszeit" (-... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den festgestellten Sachverhalt dahin zusammengefasst, dass der Kläger den ihm anvertrauten Geldbetrag zur Gänze entsprechend dem vereinbarten Zweck verwendet hat. Bei Vorliegen entsprechender Sachverhaltsfeststellungen bedarf es nicht der Anwendung von Beweislastregeln (4 Ob 69/78; 5 Ob 765/78; zuletzt 9 ObA 75/93; 1 Ob 598/95; 4 Ob 2246/96i; 3 Ob 242/99f). Die als erheblich bezeichnete Rechtsfra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der gerügte Mangel des Berufungsverfahrens sowie die gerügte Aktenwidrigkeit wurden geprüft; sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den diesbezüglichen Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Der gerügte Mangel des Berufungsverfahrens sowie die gerügte Aktenwidrigkeit wurden geprüft; sie liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den diesbezüglichen Ausführungen d... mehr lesen...
Begründung: Die Hugo Boss AG mit Sitz in Deutschland ist Inhaberin der Wortmarken "Hugo Boss", "BOSS Hugo Boss" und "Boss". Sie hat der Klägerin - einem Unternehmen, das Brillen erzeugt und vertreibt - die ausschließliche Lizenz erteilt, unter der Marke "BOSS Hugo Boss" Brillen zu vertreiben. Im Europäischen Wirtschaftsraum beliefert die Klägerin nur die C***** GmbH Europe, C***** France, C***** UK Co Ltd. und C***** Italia SpA mit Brillenfassungen der Marke "BOSS Hugo Boss". Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 28. 9. 1992 beim Beklagten als Tischlerlehrling beschäftigt. Die Lehrzeit ist am 27. 9. 1995, die viermonatige gesetzliche Behaltefrist am 27. 1. 1996 abgelaufen. Nach dem Kollektivvertrag für das holzverarbeitende Gewerbe ist eine Kündigung nur zum Ende einer Arbeitswoche vorgesehen (Freitag). Der kollektivvertragliche Stundenlohn des Klägers betrug im ersten Jahr nach der Auslehre S 81,80, im zweiten Jahr S 84,74. Die Arbeitszeit betrug... mehr lesen...
Begründung: Mit Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag vom 19./20. 1. 1987 hat der Rechtsvorgänger der Klägerin auf seinen Grundstücken der EZ 9***** und EZ 4***** der KG St. Johann in Tirol der Beklagten entgeltlich die Dienstbarkeit der Erhaltung von Seilförderanlagen für Personenbeförderung, die Dienstbarkeit der Ausübung des Wintersports einschließlich der Errichtung und Erhaltung von Abfahrten sowie die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens eingeräumt, wobei als Entschädigung für ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und der Beklagte sind zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 6***** Grundbuch*****, auf welcher sich das Schloss "W*****" befindet und der EZ 1***** Grundbuch *****. Der Beklagte lebt schon seit 1960 durchgehend auf dem Schloss "W*****". Er benützt fünf ehemalige Wirtschaftsräume im Parterre als Wohnung und lebt dort mit seiner Schwester. Der Erstkläger hält sich selten auf dem Schloss auf, der Zweitkläger verbringt dort Sommerurlaube bzw ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der am 27. 8. 1910 geborene Kläger stürzte a... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat die Klägerin mit der Einschaltung einer Firmenpräsentation in der von dieser hergestellten "Oberösterreichischen W*****" beauftragt und 20 Exemplare dieses Buches bestellt. Neben dem Text sollten zwei Fotografien, auf denen ein Küchenblock und ein nostalgischer Herd zu sehen sind, in den Artikel eingearbeitet werden. Die Beklagte hatte nur zwei Dias zur Verfügung, auf denen der Küchenblock und der Herd zwar fotografisch einwandfrei dargestellt waren,... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte die Klägerin in zwei Aufträgen mit der Verteilung der Zeitschrift "C*****" beauftragt. Die Klägerin begehrt nun Zahlung des dafür vereinbarten Entgeltes. Sie habe die Aufträge ordnungsgemäß durchgeführt und Rechnung gelegt. Nach Reklamation der Beklagten, die behauptet habe, der erste Auftrag sei nicht zur Gänze erfüllt worden, sei sie zu einem Preisnachlass von 10 % im Kulanzweg bereit gewesen, worauf die Beklagte den Restbetrag aus der ersten Rec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass das hohe Schutzniveau des österreichischen Wettbewerbsrechts durch Art 7 der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. 9. 1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung gedeckt ist. Zweck der Richtlinie war nicht die Schaffung eines einheitlichen Irreführungsrechts, sondern lediglich die Aufstellung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 29. 8. 1990 bis 18. 9. 1992 als Lehrling und sodann vom 19. 9. 1992 bis 22. 12. 1995, vom 22. 4. 1996 bis 27. 1. 1997 und vom 1. 4. 1997 bis 23. 12. 1997 als Geselle beschäftigt. Nachdem der Kläger bis Ende 1995 durchgehend beim Beklagten gearbeitet hatte, wurde für den Winter 1995/1996 zwischen den Parteien folgende Vereinbarung getroffen: "Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Das Dienstverhältnis wird mit ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Anita R*****, vertreten durch Dr. Bernhard Weissborn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Ing. Edwin R*****, vertreten durch Dr. Alfons ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die ständige Rechtsprechung wonach die verschuldensfreie Haftung nach § 1319 ABGB auf umstürzende Bäume und sich ablösende Äste analoge Anwendung findet (EvBl 1970/294, MietSlg 32.235, SZ 59/121 uva, s RIS-Justiz RS0026229), zutreffend wiedergegeben. Soweit sich die beklagte Partei auf die Haftungseinschränkung iSd § 176 Abs 4 letzter Satz ForstG beruft, wäre es an ihr gelegen, konkrete Behauptu... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den erstgerichtliche... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der sich in Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder unter anderem um die Beseitigung und Verhütung nicht leistungsgerechten Wettbewerbs bemüht. Die Beklagte betreibt als Sonderrechtsträger den Wirtschaftskörper Österreichische Bundesbahnen (in der Folge: ÖBB); sie übernimmt die Beförderung von Gütern und Personen und ist unter anderem Inhaberin einer Konzession für das Güterbeförderungsgewerbe. Ab Anfang No... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In seiner außerordentlichen Revision macht der Kläger erstmals (wirksam) eine Beweislastumkehr zu Lasten des beklagten Arztes auf Grund einer Verletzung seiner Dokumentationspflicht geltend, womit sich das Berufungsgericht nicht ausreichend auseinandergesetzt habe. Damit zeigt er aber keine erhebliche Rechtsfrage auf, ist doch die Frage der Beweislast nur dann von Bedeutung, wenn das Beweisverfahren ohne subsumtionsfäh... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 24. 1. 1939 bei der Lothar C***** Gesellschaft mbH (später nur mehr: E***** Gesellschaft mbH; im folgenden kurz Gesellschaft genannt) beschäftigt. Diese schritt zunächst im vorliegenden Verfahren als Klägerin ein, bis sie nach rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches über ihr Vermögen vom Sachwalter der Ausgleichsgläubiger als klagende Partei abgelöst wurde (ON 58). Dessen Überwachung hat sich die Gesellschaft bis zur Erfüllung des Ausgleiche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist gesicherte Rechtsprechung, daß dem Begehren auf Realteilung unter anderem dann nicht stattzugeben ist, wenn die Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Teilung äußerst unwahrscheinlich wäre. Bereits der Sachverständige hat in seinem Gutachten ON 12/Seite 5 darauf verwiesen, daß die beiden Gebäude, zwischen welchen die Teilungsgrenze verlaufen müßte, im Ist-Zustand nicht mehr § 5 Abs 8 oö. Bautechnikgese... mehr lesen...