Begründung: Die Klägerin brachte vor, daß sie mit Schlußhonorarnote vom März 1995 über von ihr erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen als Generalplaner einen Restbetrag von insgesamt S 6,393.955,93 in Rechnung gestellt habe. Dieser Rechnungsbetrag sei fällig. Die Beklagte habe einseitig und unberechtigt diese Honorarnote auf einen Restbetrag von S 453.450,22 "korrigiert" und bis heute trotz Fälligkeit und Mahnung das restliche Honorar nicht berichtigt. Aus Gründen prozes... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile gehören zwei großen, international tätigen Pharmakonzernen an und stehen in Österreich hinsichtlich des Vertriebes von Arzneimitteln, die den LDL-Cholesterinspiegel senken sollen, im Wettbewerb. Die Beklagte vertreibt das Produkt Zocord 'R', das den Wirkstoff Simvastatin enthält. Die Klägerin vertreibt die Produkte Selipran und Pravachol, die den Wirkstoff Pravastatin enthalten. Die Beklagte verteilte den vorliegenden Folder "Zocord rettet Leben" in... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Nach den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung trifft für die Verkürzung den "Verkürzten" die Beweislast; für den Ausschluss der laesio enormis trägt jedoch der "Verkürzende" die Beweislast. Entscheidungstexte 8 Ob 2177/96x Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 Ob 2177/96x 1 Ob 2342/96k ... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §481ABGB §523 CdABGB §1500ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Offenkundige, nicht verbücherte Servituten müssen im Zwangsversteigerungsverfahren vom Ersteher nur nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt (vollendete Ersitzung; Schaffung der Offenkundigkeit) geschaffenen Ranges ohne beziehungsweise in Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden. Stützt sich der Servitutsberechtigte als Kläger auf ein auf der vom jewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der den Parteien bekannte Sachverhalt läßt sich dahingehend zusammenfassen, daß der Beklagte 1978 vertraglich ein verbüchertes Geh- und Fahrrecht auf der Liegenschaft des Rechtsvorgängers des Klägers erworben hat; 1978 und 1981 errichtete er entlang und über den Weg einen Zaun und ein Tor, und zwar mit Hilfe des Rechtsvorgängers der klagenden Partei, die die Liegenschaft 1992 ersteigerte. In den Versteigerungsbedingungen, im Versteigerungsedikt und in den ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1989 wurde die Ehe der Klägerin geschieden. Anläßlich des Scheidungsverfahrens wurde unter anderem vereinbart, daß die Klägerin Alleineigentümerin des streitgegenständlichen Hauses wird und dafür ihrem geschiedenen Gatten S 300.000,- bezahlen muß. Dieser Betrag ist seit 1989 fällig und noch immer offen. Die Klägerin ist bereits seit 25 Jahren krank; sie leidet an Polyarthritis. Sie ist nur mehr in der Lage mit Krücken zu gehen, kann sich nicht selbständig a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.7.1972 geborene Kläger leidet derzeit an paranoider Schizophrenie. Eine tageweise Symptomfreiheit ist aus medizinischer Sicht auszuschließen. Der Kläger besuchte 1989 ein Bundesrealgymnasium, in dem er sich ab dem 14.4.1989 bis zum Schuljahresende im Krankenstand befand, weshalb er diese Klasse nicht ordnungsgemäß abschließen konnte, ohne daß der Grund für die vorzeitige Beendigung dieser Schulstufe mehr feststellbar ist. Es kann jedenfalls nicht... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IZPO §226 IIAZPO §226 IIIAZPO §266 B
Rechtssatz: Die für die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm erforderlichen Tatsachen müssen in einem Verfahren, in dem kein Untersuchungsgrundsatz gilt, durch Parteienbehauptungen in den Prozess eingeführt werden. Dabei trifft jede Partei die Behauptungslast und Beweislast für die Tatsachen, die Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsnorm sind. Es trägt daher derjenige, der einen Anspru... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BZPO §272 CIPRG §1
Rechtssatz: Beweislastregeln weisen einen besonders ausgeprägten meritorischen Gehalt auf, sodaß sie - unabhängig von ihrer jeweiligen rechtstechnischen Einordnung im positiven Recht - jedenfalls so zu behandeln sind wie das sonst in der Hauptsache materiell anwendbare Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 2095/96m Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2095... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs7 VIIZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Steht nicht fest, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat, steht die Abfertigung zu, da der Arbeitgeber die Ausschlußgründe zu beweisen hat. Der Arbeitnehmer hat nur die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie die für seinen Abfertigungsanspruch erforderliche Dauer der Anwartschaft zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 224... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 ÜbsZPO §266 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 266 ZPO A Beweismittel I. Taxative oder demonstrative Aufzählung II. Einzelfragen 1. Tonband 2. Anfrage und Behördenauskunft 3. Behörden- und Gerichtsakten 4. Meinungsforschung 5. Informative Befragung III. Sonstiges, Beweisverwertungsverbot B Beweislast (siehe Informationen - Verweisungen 1)); Einzelfragen nur bei den bezughabenden materiellrechtli... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §24 Abs1ZPO §266 B
Rechtssatz: Entscheidend für einen angemessenen Ausgleichsanspruch ist u.a., dass der Handelsvertreter neue Kunden zugeführt hat, unabhängig davon, ob dies seine ausschließliche oder vorwiegende Beschäftigung war. Die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des Ausgleichs trägt der Handelsvertreter. Gelingt ihm der Beweis für die Zuführung neuer Kunden und der Nachweis der getätigten Geschäftsabschlüsse... mehr lesen...