Norm
ZPO §266 BRechtssatz
Der Umstand, dass bei einer Bankomatabhebung die richtige PIN verwendet wurde, schafft einen prima-facie-Beweis dafür, dass eine vom Karteninhaber autorisierte Nutzung vorliegt; es liegt dann am Karteninhaber, diesen Beweis durch die gleich hohe Wahrscheinlichkeit eines atypischen Geschehensablaufs zu erschüttern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0104837Im RIS seit
29.07.2000Zuletzt aktualisiert am
04.05.2017