Norm
ZPO §182 Abs2Rechtssatz
Wird auf Grund eines nach Erhebung der Unzuständigkeitseinrede und Erörterung in der mündlichen Verhandlung - jedoch Unterlassung der Anleitung nach § 182 Abs 2 ZPO - gestellten schriftlichen Überweisungsantrages die Unzuständigkeit ausgesprochen und die Sache überwiesen, ist der Rekurs gemäß § 261 Abs 6 Satz 5 ZPO unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0037704Dokumentnummer
JJR_19950222_OGH0002_0090OB00506_9500000_001