Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Spricht das Gericht seine Unzuständigkeit aus, ohne dem Überweisungsantrag stattzugeben, dann ist diese Entscheidung anfechtbar, wobei es keinen Unterschied macht, ob der Überweisungsantrag des Klägers ab- oder zurückgewiesen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074614Dokumentnummer
JJR_19950906_OGH0002_0010OB00581_9500000_001