RS OGH 1995/9/6 1Ob581/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1995
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Norm

ZPO §261 Abs6

Rechtssatz

Spricht das Gericht seine Unzuständigkeit aus, ohne dem Überweisungsantrag stattzugeben, dann ist diese Entscheidung anfechtbar, wobei es keinen Unterschied macht, ob der Überweisungsantrag des Klägers ab- oder zurückgewiesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074614

Dokumentnummer

JJR_19950906_OGH0002_0010OB00581_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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