Norm: HKG §35HKG §36ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Die Sektion Gewerbe und die Sektion Industrie der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien sind als bloße Untergliederungen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien ohne eigene Organe und ohne eigenes Vermögen in einem Verfahren auf Feststellung, daß Angestellten bzw Arbeitern eines Mitgliedbetriebes jene Entgeltansprüche zustehen, die sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlich gewähr... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Das Feststellungsbegehren des Arbeitnehmers, er sei bei seiner Pensionierung am 23.03.2002 in die Gehaltsgruppe V/b, Stufe 35, einzureihen, betrifft derzeit lediglich eine abstrakte Rechtsfrage, deren Lösung nicht von vorneherein die Eignung der Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten zukommt. Der Feststellungsanspruch wurde daher zu Recht verneint. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** hat der Klägerin, ihrer Tochter, die seit 1940 in dem darauf errichteten Haus betriebene Gaststätte seit 1987 verpachtet. Die Beklagten haben die im Norden angrenzende Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem darauf erbauten Haus, *****, mit Vertrag vom 6.6.1983 gekauft. Mit am 3.7.1989 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin zuletzt die Feststellung „dass Gäste bzw Besucher des Gasthauses ... berechtigt sind, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C1
Rechtssatz: Aus dem Verhalten des Gegners kann nur dann ein Fortfall des Feststellungsinteresses abgeleitet werden, wenn dadurch völlig zweifelsfrei die bisher aktuelle Gefährdung der Rechtsposition auf Dauer beseitigt wird; nicht aber auch schon dann, wenn nur das streitige Rechtsverhältnis als solches während des Prozesses anerkannt oder zugestanden wird und zu befürchten ist, daß diese rein privatrechtlich wirksame Erklärun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 110.948,80 sowie die Feststellung, daß a) der am 15.7.1987 zwischen den Streitteilen abgeschlossene Beratervertrag ungeachtet der von der Beklagten zum 31.7.1991 ausgesprochenen Aufkündigung ungekündigt auf Lebzeiten der klagenden Partei aufrecht ist und b) die Beklagte ungeachtet dieser Aufkündigung schuldig ist, den zwischen den Streitteilen und Dr.Hubert K***** sen. a... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §106ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Ist die Kündigung oder Entlassung nach vertragsrechtlichen Grundsätzen rechtsunwirksam, so kommt nicht die Anfechtung nach §§ 105, 106 ArbVG, sondern regelmäßig die Bekämpfung mittels Feststellungsklage in Betracht. Entscheidungstexte 9 ObA 73/93 Entscheidungstext OGH 14.04.1993 9 ObA 73/93 Veröff: WBl 1993,294 = SozArb 1994 H2,1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten bzw ihrer Rechtsvorgängerin seit 1966 in Definitivstellung beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet die zwischen dem Betriebsrat der Z***** Wien abgeschlossene Betriebsvereinbarung Anwendung. Diese enthält ua folgende Bestimmungen: § 14 Definitive Anstellung (1) Unter definitiver Anstellung ist die Übernahme in ein unkündbares Dienstverhältnis, mit dem die Pensionsberechtigung im Sinne der Pensionsordnung verbunden ist, zu ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da sich die beklagte Partei nicht mit der Androhung der Entlassung oder anderer Maßnahmen für den Fall der Wiederholung des dem Kläger im Schreiben vom 27.8.1990 vorgeworfenen Verhaltens begnügte, sondern dieses Verhalten darüber hinaus zum Anlaß der Erteilung einer "ernsten Verwarnung" nahm, hat sie eine Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 96 Abs 1 Z 1 iVm § 102 ArbVG gesetzt (siehe Arb 9860; DRdA 1978, 139 [zust Hagen] ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 C1
Rechtssatz: Der Vermieter hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Beklagte nicht in die Mietrechte nach dem verstorbenen Mieter eingetreten ist. Der Vermieter ist nicht genötigt, eine Aufkündigung gegen die Verlassenschaft oder eine Räumungsklage gegen den Beklagten einzubringen. Entscheidungstexte 2 Ob 607/92 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der "M*****" in K***** (in der Folge: M*****). Die M***** vermietete mit Mietvertrag vom 1.10.1955 den Eltern des Beklagten die im 2. Stock des Hauses K*****, gelegene Wohnung Nr. 11. Der Vater des Beklagten starb vor Jahren; seine Mutter am 9.1.1992. Der Beklagte hielt dem außergerichtlichen Räumungsbegehren der Klägerin entgegen, er sei "nach den zwingenden mietenrechtlichen Bestimmungen als eintrittsberechtigte Person anzusehen"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.Juni 1951 für die beklagte Partei im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg in T***** beschäftigt. Mit 30.September 1991 beendete die Klägerin diese Beschäftigung und bezieht seit 1.Oktober 1991 eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer. Die Klägerin besorgte von Anfang an sowohl die Geschäfte einer Posthilfstelle als auch die Postzustelldienste. Zur Führung der Posthilfstelle stellte s... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Feststellungsklage ist stets dann unzulässig, wenn sie in dem zur Dartuung des rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung ins Treffen geführten Prozeß keine Rechtskraft (also weder das Wiederholungsverbot noch auch nur die Bindungswirkung) entfalten können. Entscheidungstexte 1 Ob 541/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1993 1 Ob 541/93 9 ObA 16/97m Entscheidungstext OGH 27.08.1997 9 ObA 16/97m Beisatz: Hier: Bei zwei Beruf... mehr lesen...
Rechtssatz: Das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemachte Rechtsverhältnis muß eine unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung des Klägers ausüben, es muß also geeignet sein, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch den Gegner zu beenden und einen künftigen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden. Dieser vorbeugenden Wirkung können Feststellungsklage und Feststellungsurteil indes nur dann gerecht werden, wenn ein aktueller Anlaß zu einer solchen vorbeugenden Klärung überha... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatbestandswirkung des einem Feststellungsbegehren stattgebenden Urteils besteht darin, daß jeder Dritter die Tatsache, daß das Rechtsverhältnis zwischen den Streitteilen dieses Verfahrens bindend festgestellt wurde, auch gegen sich gelten lassen muß. Soweit der Dritte jedoch nicht Gesamtnachfolger oder auch nur Einzelrechtsnachfolger einer der Parteien dieses Rechtsstreites ist, muß er aber im Rechtsstreit über einen von einem anderen (vor allem einer der Parteien des Vorp... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses 4020 Linz, C*****gasse 20, für dessen Errichtung sie im Einvernehmen mit dem planenden Architekten unter anderem die Beklagten mit Professionistenarbeiten beauftragten. Die Erstbeklagte führte die Baumeisterarbeiten, insbesondere am nord- und südseitigen Balkon, durch; die Zweitbeklagte installierte die Wasser- und Abflußleitungen sowie die Be- und Entwässerungsanlagen für die Blumentröge; der Drittbeklagte war mit den Verfliesun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende Land Steiermark wurde aufgrund von 18 in den Jahren 1964 bis 1969 mit der beklagten Republik Österreich abgeschlossenen Verträgen berechtigt und verpflichtet, bei den Bezirkshauptmannschaften und ihren Exposituren des Landes Steiermark Stempelmarken gemäß dem StempelmarkenG, BGBl 1964/24 idgF, und der Verordnung des BMF vom 11.Mai 1964, BGBl 1964/89 idgF, zum Nennwert zu verkaufen, auf die Verkaufsmöglichkeit hinzuweisen, für geeignete Verkaufsz... mehr lesen...
Begründung: Die streitgegenständliche Gemeindejagd ist seit langer Zeit an Jagdgesellschaften verpachtet. Die Gesellschafter der von den Streitparteien gebildeten Jagdgesellschaft üben bereits seit Jahrzehnten ihr Jagdrecht in der Weise aus, daß das Gebiet der Gemeindejagd in einzelne, den einzelnen Gesellschaftern zugewiesene Reviere geteilt wird. In dem ihm zugewiesenen Revierteil steht dem jeweiligen Gesellschafter allein das Recht der Hochwildjagd zu. Diese Vorgangsweise wu... mehr lesen...
Begründung: Herta Hermen R***** ist am 22.6.1990 in G***** verstorben. Zu ihrem Nachlaß gehört (ua) auch eine Liegenschaft in P*****. Ein Sparbuch befindet sich nicht im Besitz der Verlassenschaft. Im Verlassenschaftsverfahren 20 A 287/90 des Bezirksgerichtes für ZRS Graz haben der Beklagte und seine Schwester als Kinder eines Cousins der Erblasserin je zur Hälfte auf Grund des Gesetzes die unbedingte (Beklagter) bzw bedingte (Schwester des Beklagten) Erbserklärung abgegeben; be... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mieterin der im ersten Stock des Hauses der Kläger in H*****, gelegenen Wohnung. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die im ersten Stock dieses Hauses gelegene Terrasse und das links vom Stiegenaufgang gelegene Bodenabteil, über welches man zur Terrasse gelangt, vom Mietvertrag der Beklagten umfaßt sind oder nicht. Das Erstgericht gab der auf entsprechende negative Feststellung gerichteten Klage statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Erstu... mehr lesen...
Norm: ABGB §26EO §378ZPO §228 H1
Rechtssatz: Die Klage auf Unwirksamerklärung eines Vereinsausschlußes ist eine Feststellungsklage, zu dessen Sicherung eine EV nicht erlassen werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 567/92 Entscheidungstext OGH 20.01.1993 3 Ob 567/92 EvBl 1993/117 S 519 = JBl 1993,597 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, er sei aus dem beklagten Jagdverein zu Unrecht ausgeschlossen worden, begehrt der Kläger die Urteilsfeststellung, "daß der Beschluß der Vollversammlung des beklagten Vereines vom 30.4.1992, womit er aus dem Verein ausgeschlossen wurde, rechtswidrig bzw. nichtig ist und sein Ausschluß somit unwirksam ist, sodaß ihm weiterhin sämtliche aus der Mitgliedschaft zum beklagten Verein erfließenden Rechte und Pflichten zustehen". Da ihm durch den unberec... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2ZPO §226 IIA3ZPO §228 A4
Rechtssatz: Die von der Rechtsprechung insbesondere zur Frage der Bestimmtheit von Feststellungsbegehren entwickelten Grundsätze sind auch auf die besonderen Feststellungsverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 602/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 9 ObA 602/92 Veröff: SZ 65/163 = DRdA 1993,369 (R Resch) = RdW 1993,81; hiezu Run... mehr lesen...