Norm
ZPO §228 B3aaRechtssatz
Der Vermieter hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Beklagte nicht in die Mietrechte nach dem verstorbenen Mieter eingetreten ist. Der Vermieter ist nicht genötigt, eine Aufkündigung gegen die Verlassenschaft oder eine Räumungsklage gegen den Beklagten einzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0038962Dokumentnummer
JJR_19930225_OGH0002_0020OB00607_9200000_001