Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 H2ZPO §405 DII
Rechtssatz: Gegenüber dem Begehren auf Feststellung von Hauptmietrechten wäre die zu treffende Feststellung der Kläger sei Untermieter kein minus sondern ein aliud. Entscheidungstexte 3 Ob 554/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 554/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310 Fall3ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Eine auf § 1310 3.Fall ABGB gestützte Haftung des Schädigers für künftig entstehende nachteilige Folgen der schädigenden Handlung kann nicht zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemacht werden. Entscheidungstexte 6 Ob 601/94 Entscheidungstext OGH 26.08.1994 6 Ob 601/94 2 Ob 36... mehr lesen...
Norm: DHG §3 Abs1ZPO §228 B1bbZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Das Feststellungsinteresse an einer Rückgriffsforderung ist schon im Falle der "Heranziehung" des Dienstnehmers zum Ersatz des Schadens zu bejahen. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 8 ObA 246/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 8 ObA 246/94 9 ObA 88/06s Entscheidungstext OGH 27.09... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 A4ZPO §228 H2
Rechtssatz: Wird die Feststellung eines konkreten Rechtsanspruches begehrt, ist die Anführung der Anspruchsquelle notwendiger Gegenstand des Urteilsbegehrens, wenn feststeht, daß die Feststellung der Anspruchsgrundlage über die konkret begehrte Feststellung der Verpflichtung der beklagten Partei zur Erbringung einer zukünftigen Leistung oder sonst zu einem bestimmten Verhalten hinaus für das Rechtsverhält... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116ZPO §228 B3bbZPO §228 H3
Rechtssatz: Das Begehren, der Arbeitgeber sei verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt für Freizeit zur Erfüllung der Betriebsratsobliegenheiten gemäß § 116 ArbVG fortzuzahlen, beschränkt sich auf die Feststellung der ohnehin nicht strittigen Rechtslage des § 116 ArbVG und ist daher abzuweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 72/94 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101ZPO §228 B3bbZPO §228 H2ZPO §405 BII
Rechtssatz: Umformulierung eines Feststellungsbegehrens durch den OGH (unverändertes aufrechtes Bestehen der Arbeitsverhältnisse über den Termin der rechtsunwirksamen Versetzung hinaus). (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 8 ObA 232/94 Entscheidungstext OGH 06.05.1994 8 ObA 232/94 9 ObA 136/... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8
Rechtssatz: Steht noch nicht fest, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber in Zukunft erfolgen wird, besteht kein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber im Rahmen seines Diskretionsrechts ausgesprochenen Verwarnung. Entscheidungstexte 9 ObA 359/94 Entscheidungstext OGH 04.05.1994 9 ObA ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 FZPO §228 B2ZPO §228 C1
Rechtssatz: Hat eine Ehefrau, deren Ehe gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Ehegatten geschieden wurde, derzeit keinen Unterhaltsanspruch, da das Einkommen etwa gleich hoch sind, fehlt ihr auch im Hinblick auf pensionsrechtliche Fragen ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Ehegatte ihr einen monatlichen Unterhaltsbetrag unter Berücksichtigung ihres Einkommens zu bezahlen habe. ... mehr lesen...