Begründung: Der Kläger betreibt eine Hundezucht und ist Eigentümer einer Rottweiler-Zuchthündin, die seiner Intention nach viermal in ihrem Leben werfen sollte. Mit ihrem ersten Wurf am 15. 9. 1999 brachte die Hündin neun Welpen zur Welt. Für den 22. und 23. 4. 2000 hatte der Kläger mit der Besitzerin eines Rottweiler-Zuchtrüden einen Decktermin vereinbart; seine Hündin war zu dieser Zeit läufig. Trotz ordnungsgemäßer Verwahrung wurde die Hündin von einem Bernhardiner-Schäfer-Mischl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 11. 1999 kam es gegen 12:25 Uhr im Gemeindegebiet von Schrick zu einem Verkehrsunfall zwischen dem von der Klägerin gelenkten PKW sowie dem vom Erstbeklagten gelenkten und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW. Die Klägerin fuhr auf der B7 aus Richtung Gaweinsthal in Richtung Poysdorf, der Erstbeklagte kam aus der Gegenrichtung. Die Fahrbahn war zufolge leichten Nieselregens nass. Nach Ende eines Überholverbotes hatte die Klägerin mit 80 bis... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Architekt schloss am 6. 7. 1994 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Architektenwerkvertrag über den Umbau und die Generalsanierung eines Hauses in Klagenfurt. Er führte die Planung und Ausschreibung durch und nahm Überwachungsaufgaben während der Bauarbeiten wahr. Die Übergabe des Bauwerks erfolgte im Dezember 1997. Im Vorprozess 25 Cg 183/98w des Landesgerichts Klagenfurt ging es um eine restliche Honorarforderung des Klägers. Die Parteien schlo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der Entscheidung eines verstärkten Senats des Obersten Gerichtshofs vom 17. 10. 1995, 1 Ob 612/95 (SZ 68/195) wird in ständiger Rechtsprechung die Bindungswirkung eines verurteilenden strafgerichtlichen Erkenntnisses für das Zivilgericht bejaht. Jedenfalls besteht insoweit Bindung an das strafgerichtliche Erkenntnis, als in einem der strafgerichtlichen Verurteilung folgenden Zivilprozess davon auszugehen ist, dass die i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 1. 3. 2000 beim Schifahren und zog sich ein Prellung der linken Schulter zu. Er war bei der Beklagten unfallversichert. Dem betreffenden Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 1994 für den Kompaktunfallschutz (AUVB 1994-K) zugrunde, deren Art 15 lautet: Der Kläger stürzte am 1. 3. 2000 beim Schifahren und zog sich ein Prellung der linken Schulter zu. Er war bei der Beklagten unfallversichert. Dem betre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Zum Feststellungsbegehren: Richtig ist, dass ein Feststellungsurteil seiner Vorbeugungswirkung nur gerecht werde kann, wenn ein aktueller Anlass zu einer vorbeugenden Klärung gegeben ist und dass daher einem Begehren auf Feststellung der Haftung für aus einer Rechtsverletzung resultierende Schäden der Boden entzogen ist, wenn feststeht, dass weitere Schäden aus dem schädigenden Ereignis nicht eintreten können (RIS-Jus... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 E, HGB §16 Abs1UGB §16, UGB §107
Rechtssatz: Bei einer Feststellungsklage nach § 16 Abs 1 HGB erfüllt bereits der materiellrechtliche Tatbestand (die Weigerung des zur Mitwirkung an der Anmeldung verpflichteten Gesellschafters) alle Voraussetzungen des § 228 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 126/04m Entscheidungstext OGH 16.06.2004 7 Ob 126/04m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Komplementärin der L***** Kommanditgesellschaft II (im Folgenden hier nur mehr kurz als KG oder "Gesellschaft" bezeichnet), deren Kommanditisten zu je einem Drittel der Kommanditeinlage der Beklagte, Fritz U***** und die B***** GmbH (in der Folge nur mehr GmbH genannt) sind. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag existiert nicht. Die Klägerin ist Komplementärin der L***** Kommanditgesellschaft römisch II (im Folgenden hier nur mehr kurz als K... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Beklagte der Klägerin für jeden Schaden hafte, der ihr durch allfällige Verjährung von Forderungen gegenüber der A***** GmbH aus der Leasing-Vereinbarung vom 16. 4./22. 12. 1998, abgeschlossen zwischen der Klägerin und der O***** GmbH, im Zusammenhang mit der "Errichtung der Tankstelle" und allen damit verbundenen Einrichtungen und Anlagen entstehe bzw entstanden sei. Der Beklagte sei von 1988 bis 23. 7. 2001 als einer vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber bestreitet, dass vom Kläger neben einem Leistungsbegehren (Honorarentgang Jänner und Februar 2002) auch ein Feststellungsbegehren (Feststellung der Haftung des Beklagten für alle finanziellen Schäden und Nachteile des Klägers aus der Teilung eines näher bezeichneten Primariats für Innere Medizin) gestellt werden kann. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu dieser Frage sei uneinheitlich und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 5. 1999 ereignete sich ein Verkehrsunfall an dem der Kläger mit seinem Fahrrad und die Erstbeklagte mit einem vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug beteiligt waren. Der Kläger wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Grundsätzlich ist die Haftung der beklagten Parteien unstrittig. Nebst einem Zahlungsbegehren erhob der Kläger ein Feststellungsbegehren. Das Erstgericht wies dieses ab, wobei es fes... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gaben dem Eventualbegehren teilweise statt und stellten fest, dass die Dienstverhältnisse der Kläger zur C***** Gesellschaft mbH ab 6. 8. 1999 auf die spätere Gemeinschuldnerin übergegangen sind, sodass diese Gesellschaft (über deren Vermögen am 19. 6. 2001 der Konkurs eröffnet und die Beklagte zur Masseverwalterin bestellt wurde) von diesem Zeitpunkt an bis 15. 6. 2001 Dienstgeberin der Kläger war. Die Nebenintervenientin wendet sich in ihrer außerord... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte die damaligen Geschäftsführer der Gesellschaft Janet K***** und Franz N***** vergeblich auf, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1998 einzureichen und verhängte mit Beschluss vom 21. 6. 2000 über die Geschäftsführer die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss. Der Oberste Gerichtshof gab mit Beschluss vom 29. 11. 2001, 6 Ob 201/01d, dem Revisionsrekurs der Gesellschaft, ihres Geschäftsführers Franz N... mehr lesen...
Beschluss : Die Kläger begehren die Feststellung, dass sie in den in ihren Klagebegehren angegebenen Zeiträumen bei der Nebenintervenientin im Rahmen eines dem BUAG unterliegenden Arbeitsverhältnisses beschäftigt gewesen seien. Die Beklagte beantragte, die Klagebegehren abzuweisen. Den Klägern fehle ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung. Allfällige Ansprüche auf Urlaubsentgelt, für die die Feststellung von Interesse sein könnte, seien mit Leistungsklage geltend z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beauftragte die Beklagte aufgrund deren Anbots mit Schreiben vom 29. 1. 1996 mit der Lieferung von Fertigteilbetonplatten und Fertigteilblockstufen aus Beton der Güte B 400/FTB. Im Anbot der Beklagten war darauf hingewiesen worden, dass die Platten bauseits in ein Feinsplittplanum verlegt werden müssten. Die Lieferung erfolgte an die Baustelle, die Abladung hatte die Klägerin vorzunehmen. Die Blockstufen und die von der Beklagten im eigenen Betrieb hergest... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 C1
Rechtssatz: Bestreitet ein Werkunternehmer das Vorliegen von Mängeln, so besteht in der Regel kein rechtliches Interesse an der ganz allgemein begehrten Feststellung seiner Haftung für sämtliche durch die mangelhafte Planung und Herstellung verursachte Schäden. Vielmehr hat der Kläger in seinem Feststellungsbegehren konkrete Tatsachen (vorliegende Mängel bzw bereits vorhandene Ursachen für zukünftige Schäden) anzufü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Luise B*****, vertreten durch Dr. Thomas Schröfl, Rechtsanwalt in Wien, wider die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1970 als Praktikant beim Verband l***** (V*****) ein. Er war in Wien und Tulln dienstzugeteilter Direktionsmitarbeiter. Von 1975 bis 1980 war er Angestellter des Raiffeisen-Lagerhauses in A*****. Von 1. 1. 1981 bis 31. 12. 1985 war der Kläger als Geschäftsführer dem Raiffeisen-Lagerhaus E***** dienstzugeteilt. In der Folge übte er Geschäftstätigkeiten im Raiffeisen-Lagerhaus N***** aus. Der Dienstvertrag zwischen dem Kläger und der V**... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss im Jahr 1975 bei der Beklagten einen Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab. Im Jahr 2002, also ca drei Jahre vor Ablauf des Vertrages beabsichtigte sie, ihren (zu diesem Zeitpunkt entstandenen) Geldbedarf teilweise aus dieser Lebensversicherung abzudecken und "den Rest stehen zu lassen". Sie folgte nach Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter der beklagten Versicherung dessen Rat, den "Altvertrag" zur Gänze aufzulösen, den gewü... mehr lesen...
Begründung: Günther F***** verschuldete am 11. 9. 1972 als Lenker eines von seiner Dienstgeberin (die die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ist und im Folgenden der Einfachheit halber auch nur Beklagte genannt wird) gehaltenen PKW einen Verkehrsunfall, bei dem der damals zweijährige Klaus B***** schwer verletzt wurde und gravierende Dauerfolgen davon trug. Haftpflichtversicherer des PKW der Beklagten war die klagende Partei, wobei die Deckungssumme im zwischen den Streitteilen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIBZPO §41 B1ZPO §228 C1
Rechtssatz: Kann der Geschädigte die Höhe eines bereits eingetretenen und ihm dem Grunde nach bekannten Schadens durch naheliegende zweckmäßige Maßnahmen, deren Kosten in einem Leistungsprozess als vorprozessuale Kosten ersatzfähig sind, ermitteln, und müssen solche Maßnahmen vor Einbringung einer Leistungsklage, gleichviel ob vorher ein Feststellungsurteil ergangen ist oder nicht, jedenfalls ergriffen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 BaABGB §523 BbZPO §228 B5ZPO §501 Abs1
Rechtssatz: Ergibt sich das Feststellungsinteresse schon aus § 523 ABGB und wird dadurch die Möglichkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens einer Servitut eröffnet, dann ist nicht einzusehen, warum mit dieser Feststellungsklage, die der sonstigen Voraussetzungen des § 228 ZPO nicht bedarf, nicht auch das Begehren auf Einverleibung der Dienstbarkeit verbunden werden könnte. Gegen ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Facharzt und seit 1. Oktober 1994 Mieter von Ordinations- und Wohnräumen sowie von zwei - zu einem Raum vereinigten - Kellerabteilen in einem Haus, dessen Eigentümer (und Vermieter) der Beklagte ist. Das Haus, in dem das Bestandobjekt liegt, wurde aufgrund der Baubewilligung vom 1. 2. 1994 errichtet; in dieser war als Auflage vorgesehen, "dass die maßgebliche Rückstauebene, welche 10 cm über dem Straßenniveau liegt, bei Anschlüssen, die unterha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Eigentümer einer in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass ihr als Eigentümerin bestimmter (herrschender) Grundstücke und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum dieser Grundstücke gegenüber dem Beklagten als Eigentümer eines (dienenden) Grundstücks und dessen Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grundstücks die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf einem in der Natur bereits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Übergabsvertrag vom 17. 10. 1990 übergab der Beklagte seinem Sohn, dem Kläger, eine Liegenschaft, auf der sich unter anderem ein Neubau befand. Punkt 4 dieses Vertrages lautet: "Als Gegenleistung für die Übernahme räumt der Übernehmer dem Übergeber das lebenslängliche Fruchtgenussrecht am gesamten neuen Haus (...), an der Garage, an der Straße und das Mitbenutzungsrecht an der gesamten übrigen Liegenschaft ein. Im Rahmen des so vereinbarten lebenslängliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte nahm 1927 eine Anleihe in Form einer Teilschuldverschreibung im Nominale von 15 Mio S auf, die bis zum 1. 6. 1952 getilgt werden sollte. 1935 wurde die Obligation mit Zustimmung der Obligationäre um 50 % abgewertet und der Zinssatz herabgesetzt. Die Tilgungstermine blieben aufrecht. Zur Sicherstellung der Forderungen wurden unter anderem acht Schiffe verpfändet. Das Schicksal dieser Pfandrechte in der Zeit von 1935 bis 1980 kann nicht mehr ermittel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte im Wesentlichen fest: Die Beklagte vermietete der Klägerin für die Messe "Eigentum 2001" die Halle D der W*****halle im Zeitraum vom 27. bis 29. 4. 2001. Die Klägerin war Veranstalterin der Messe. Laut Punkt 3 des Vertrages sollte für den Aufbau der Messestände drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, für den Abbau ein Tag zur Verfügung stehen. Im Punkt 5.6. des Mietvertrages schloss die Beklagte die Haftung für Schäden, die aus der Aufstellung, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist Komplementärin der zweitbeklagten Partei, welche am 19. 9. 1999 Betreiberin einer Sommerrodelbahn in B***** (Vorarlberg) war. Das über die zweitbeklagte Partei mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. 2. 2002 zu 14 S 45/02h eröffnete Konkursverfahren wurde zwischenzeitlich mit Beschluss desselben Gerichtshofes vom 31. 3. 2003 - also noch vor Entscheidung des Berufungsgerichtes - wiederum rechtskräftig (nach rechtskräftig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger durfte als "Hobbyreiter" Pferde, die beim Galopprennverein in W***** eingestellt waren, unentgeltlich reiten. Für den Verein, die Pferdebesitzer und die Trainer der Pferde war dies von Vorteil, weil Rennpferde ständig "bewegt" werden müssen. Am 22. 2. 1991 führte der Kläger über Ersuchen eines Trainers ein Rennpferd aus dem Stall und wurde durch einen Hufschlag verletzt (Trümmerbruch des Schienbeinkopfes). Im Vorprozess (15 Cg 213/93s des Landesgeric... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 191 Grundbuch U*****, auf der sie ein Unternehmen zur Erzeugung von Spielkarten und Spielen betreibt. Die beklagte Partei ist Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ 202. Auf dieser Liegenschaft hat sie im Jahr 1986 ein Wohnhaus errichtet, Bauführerin war die Nebenintervenientin. Schon im Zuge des Baubewilligungsverfahrens war der beklagten Partei bekannt, dass die klagende Partei in ihrem Unternehmen mit D... mehr lesen...