Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 18. 3. 1997 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Er war zum Unfallszeitpunkt im Rahmen eines Kreditkartenvertrages bei der beklagten Partei gegen Reiseunfälle versichert. Die Versicherungssumme für den Fall der von der Versicherung ua umfassten dauernden Invalidität betrug S 1,000.000. Dem Reiseunfallversicherungsvertrag lagen die Eurocard-AVB 1.94 zugrunde, die ua folgende Bestimmungen aufweisen: Art 2 - zeitlicher und örtlicher Geltungsberei... mehr lesen...
Begründung: Dem zwischen den Parteien geschlossenen Haushaltsbündelversicherungsvertrag betreffend das Haus ***** liegen die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH 1996) und die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 1995) zu Grunde. Art 11 Abs 1 ABS 1995 lautet: Artikel 11, Absatz eins, ABS 1995 lautet: "Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass Ursache und Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt werden. Die Feststellungen, die die S... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Prozessvorbringen der Parteien war der am 12. September 1994 verstorbene Erblasser ua Eigentümer zweier Liegenschaften, die er im Testament vom 30. Juni 1993 - womit er auch zwei Erben einsetzte - seiner Cousine, der Beklagten, als Legat unter der "Auflage" vermachte, dass sie diese im Falle ihres Ablebens als Legat dem klagenden jüdischen Altersheim in London, einer gemeinnützigen Stiftung, zu hinterlassen habe. Die Rechte der klagenden Partei seien grundbüche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch W***** mit der Grundstücksadresse ***** auf der sich ein Einfamilienhaus mit Garten und Swimmingpool befindet. Sie hatte das Eigentumsrecht 1994 durch Übergabsvertrag von ihrem Vater übertragen erhalten und ihm zugleich das lebenslängliche Fruchtgenussrecht eingeräumt. Der Zweitkläger ist Ehegatte der Erstklägerin, die Beklagte ist mit dem Vater der Erstklägerin seit 1980 in zweiter Ehe verhei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die miteinander verheiratet waren, sind deutsche Staatsbürger. Der in Deutschland lebende Kläger wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 verpflichtet, der nunmehr bei Villach wohnenden Beklagten ab 1. 1. 1993 einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 1.740 DM zu zahlen. Mit der am 26. 3. 2001 eingebrachten Klage begehrt der Kläger, das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 dahin abzuändern, dass der Kläger ab Jänn... mehr lesen...
Das in § 228 ZPO geforderte rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung setzt einen aktuellen Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses voraus, der schon dann bejaht wird, wenn das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Unsicherheit tatsächlich gefährdet erscheint (Fasching ZPR² Rz 1098), so etwa wenn der Beklagte das Recht des Klägers hartnäckig bestreitet (Rechberger/Frauenberger in Rechberger ZPO² § 228 Rz 7; Fasching ZPR² Rz 1096). Die Möglichkeit... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die beklagte Partei hat aufgrund eines rechtskräftigen Urteils dem Kläger für alle Schäden und Folgen aus dem “Schussvorfall” vom 5. 2. 1992 in R***** zu haften und Ersatz zu leisten. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der dem nunmehr im 5. Rechtsgang befindlichen Verfahren zu Grunde liegende Sachverhalt kann ebenso wie dass bisherige Parteienvorbringen (jeweils zusammengefasst wiedergegeben insbesondere in den Entscheidungen des erkennenden Senats 1 Ob 45/95 [ON 53] und 1 Ob 17/99b [ON 73]) als bekannt vorausgesetzt werden, sodass es ausreicht, den Akteninhalt nur insoweit wiederzugeben, als es für das Verständnis der hier vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung erforderlich ... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 10. September 2001 begehrte der Kläger und Antragsteller 1.) die Feststellung, dass der Beschluss der Generalversammlung der beklagten Partei vom 26. 8. 2001, womit der Kläger aus dem Verein ausgeschlossen wurde, rechtswidrig bzw nichtig und der Ausschluss insgesamt unwirksam ist; 2.) die beklagte Partei schuldig zu erkennen, sämtliche aus den Mitgliedschaftsrechten erfließenden Handlungen der klagenden Partei, insbesondere die Benutzung des vereinseigenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte von der erstbeklagten Wohnungseigentümergemeinschaft die Zahlung eines offenen Werklohns in Höhe von S 1,671.714,71 sA. Außerdem erhob sie gegen die zweit- bis fünftbeklagten Parteien (Wohnungseigentümer zu bestimmten Anteilen) nachstehendes Feststellungsbegehren: "Es wird festgestellt, dass die zweitbeklagte Partei zu 136/869-Anteilen, die drittbeklagte Partei zu 287/869-Anteilen, die viertbeklagte Partei zu 264/869-Anteilen und die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 CMRG §33 Abs2ZPO §228 A1ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Ein rechtliches Interesse der Bestandnehmerin an der Feststellung des gemäß §1096 ABGB bestehenden Zinsminderungsrechts ist zu verneinen, da sie in einem Verfahren über eine von der Vermieterin eingebrachten Räumungsklage, sofern sie ihr Vorbringen beweisen könnte, kein grobes Verschulden an einem allenfalls doch bestehenden Zahlungsrückstand auf Grund einer Fehleinschätzung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem dem Zweit- und Drittbeklagten gehörenden Haus, an dem der Erstbeklagten das Fruchtgenussrecht zusteht. Bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz wurden die vorgeschriebenen Mietzinse von der Klägerin zur Gänze bezahlt. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass ab dem 1. 1. 2000 nur mehr ein jeweiliger Mietzins von 60 % bis auf Weiteres gerechtfertigt sei, in eventu, dass ab dem 1. 1. 2000 nur mehr ein jewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Eigentümer des Hauses *****, die Klägerin bewohnt die darin gelegene etwa 185 m2 große Wohnung top Nr 24. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie Mitmieterin dieser Wohnung sei. Ihr Vater habe die Wohnung im Jahr 1949 angemietet, die Klägerin habe seither in dieser Wohnung im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern gelebt. Nach dem Tod ihres Vaters seien sowohl ihre Mutter als auch die Klägerin selbst in die Mietrechte eingetreten. Die B... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1
Rechtssatz: Wird der Schadenersatzanspruch des Geschädigten durch Aufrechnung mit Forderungen des klagenden Versicherungsnehmers getilgt, verwandelt sich der Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers in einen Zahlungsanspruch (keine Feststellungsklage mehr möglich). Entscheidungstexte 7 Ob 310/01s Entscheidungstext OGH 19.12.2001 7 Ob 310/01s ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat die Deckungsklage der Versicherungsnehmerin mit der wesentlichen
Begründung: (zur Gänze) abgewiesen, der von der Geschädigten mit S 2,531,018,40 bezifferte Schadenersatzanspruch sei schon im Jahre 1997 (also vor Einbringung der gegenständlichen Klage) durch Aufrechnung mit Forderungen der klagenden Partei getilgt und damit gemäß § 154 Abs 1 VersVG die Leistungspflicht des beklagten Versicherungsunternehmens begründet worden. Damit habe sich der v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war wegen einer von ihr im April 1997 festgestellten Verhärtung ihrer linken Brust beim Internisten Dr. L***** in Behandlung. Auf seine Veranlassung führte der Radiologe Dr. Peter G***** am 20. 5. 1997 eine Mammografie und Sonografie durch. In seinem Befundbericht wird über eine deutlich ausgebildete Fibrozystadenose vor allem links im axillären Ausläuferbereich bzw lateral berichtet und "in Zusammenschau mit allen Befunden bzw mit der Klinik und au... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B4
Rechtssatz: Soweit der erkennende Senat in der Entscheidung vom 22. 11. 1994, 4 Ob 561/94, das rechtliche Interesse der dortigen Kläger als berufene gesetzliche Erben (auch) deshalb bejaht hat, weil im Hinblick auf den dort strittigen Übergabsvertrag bisher eine Verlassenschaftsabhandlung mangels (eines sonstigen) Vermögens nicht durchzuführen gewesen sei und die Kläger daher gar keine Möglichkeit gehabt hätten, Erbserklärunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 3. 1902 geborene Josef T***** hatte mit seiner Ehegattin Barbara Cäcilia T***** 13 Kinder, neben den 10 Klägern noch Hedwig S*****, Maria T***** und Karl T*****. Nach dem Tode seiner Gattin am 20. 4. 1995 wurde ihm deren Nachlass eingeantwortet. Mit Pflichtteilsübereinkommen vom 3. 4. 1997 verpflichtete er sich, den 13 Kindern eine pauschale Abfindung von je 135.000 S zu zahlen. Sowohl bei der Abgabe der Erbserklärung als auch beim Abschluss des Pflic... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 22. 1. 1996 geschieden. Im Verfahren zu 2 F 49/96w des Erstgerichtes über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse schlossen die Parteien am 31. 7. 1997 folgenden Vergleich: "Sämtliche zwischen den Parteien bestehenden Ansprüche aus welchem Rechtstitel auch immer sind bis zum heutigen Tag bereinigt und verglichen. Die Parteien verzichten auf eine weitere Antragstellung nach den §§ 81 ff Eh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 2. 1994 ereignete sich gegen 7.10 Uhr auf einer Freilandstraße ein Verkehrsunfall, an welchem Stefan Z* als Lenker und Halter eines KKW VW Golf und Franziska W* als Lenkerin und Halterin eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Datsun beteiligt waren. Stefan Z* ist bei der klagenden Partei sozialversichert. Die klagende Partei begehrt die Feststellung, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für den Ersatz aller zukünftigen gesetzli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die gerichtliche Feststellung, dass ihm die Beklagte für allen Schaden haftet, der ihm durch die Ausstellung eines falschen Prüfvermerks über die Bilanz der R***** Bank Aktiengesellschaft zum 31. 12. 1997 und den Jahresabschluss 1997 seitens der Beklagten entstanden ist. Er brachte hiezu vor, er habe am 29. 4. 1998 über Vermittlung der D***** Bank AG die von dieser vertriebene 7,5 % p. a. R***** Bank Anleihe 1998 bis 2002/A im Nominale von S 360.000,... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Geschäftsführer der A***** GmbH. Die klagende Bank hatte dieser Gesellschaft diverse Kredite gewährt. Anlässlich der erstmaligen Einräumung eines Kredits bestellte der Beklagte zu dessen Besicherung eine Höchstbetragshypothek von S 10,800.000 an einer in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft. Am 30. 9. 1996 schlossen die genannte GmbH als übertragende und die Firma E***** GmbH als übernehmende Gesellschaft einen Verschmelzungsvertrag. Gleichzeitig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte ein umfangreiches - 10 Punkte umfassendes - Feststellungsbegehren hinsichtlich des Bestandes, der Fälligkeit, der Berechnungsgrundlagen und der Höhe seiner auf Pensionszusagen des ehemaligen Arbeitgebers beruhenden zukünftigen Alters- und Berufsunfähigkeitspension und einer Witwenpension. Das Erstgericht war zwar der Ansicht, dass diese Begehren an sich mangels Vorliegens der allgemeinen Voraussetzungen des § 228 ZPO (bis auf einen Punk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt mit der auf § 54 Abs 1 ASGG gestützten Die klagende Partei begehrt mit der auf Paragraph 54, Absatz eins, ASGG gestützten Klage folgende im Revisionsverfahren noch relevante Feststellungen: 1. jene bei der T***** GesmbH beschäftigten Vertragsbediensteten des Landes Tirol, deren Dienstverträge bereits vor dem 1. 10. 1998 bestanden und in denen die Anwendung des VBG 1948 ausdrücklich vereinbart wurde, haben, wenn für sie die 5-T... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG hat das Gericht vor Schluss der Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden, wenn die Höhe oder auch nur der Grund des geschuldeten Mietzinsbetrages strittig ist (RZ 1991/65; SZ 42/128 ua; Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht20 § 33 MRG Rz 30). Es bedarf der im § 33 Abs 2 MRG iVm § 33 Abs 3 MRG zwingend angeordneten Beschlussfassung auch dann, wenn in dem auf einen qualifizierten Mietzinsrückstan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann zwar ein gerichtlicher Vergleich (SZ 22/52; SZ 24/135; EvBl 1962/86; EvBl 1969/320; SZ 43/116; JBl 1976, 489; JBl 1979, 322; ARD 4280/22/91; MietSlg 51.764 mwN), nicht aber ein Urteil (GlUNF 6869) mit Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gem § 228 ZPO angefochten werden. Die unterschiedliche Behandlung liegt darin begründet, dass der gerichtlich... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 2. 1980 verschuldete der Beklagte einen Schiunfall, bei dem der Kläger verletzt wurde. Im Verfahren des Landesgerichts Feldkirch zu AZ 7 Cg 4212/81 begehrte der Kläger Schadenersatz. In diesem Rechtsstreit führte er aus, es könne noch nicht endgültig beurteilt werden, ob der Unfall zu Spät- oder Dauerfolgen führen werde, weshalb er sich die Erhebung eines Feststellungsbegehrens ausdrücklich vorbehalte. Im Urteil vom 14. 7. 1982 stellte das Landesgericht Feldkir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. 5. 1995 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Beifahrer in dem vom Zweitbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten Fahrzeuges schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrt mit der am 22. 4. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage die Zahlung eines Schmerzengeldes von S 120.000; an sich betrage der Schmerzengeldanspruch S 160.000, es werde aber ohne Präjudiz ein Mitverschulden von 25 %... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 17. 7. 1972 bis zum 30. 9. 1997 bei der beklagten Versicherung (bzw. bei deren Rechtsvorgängerin) angestellt. Mit ihrer Klage begehrt sie die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, ihr mit Wirkung ab 1. 10. 1998 einen Pensionszuschuss, zu errechnen gemäß Verbandsempfehlung der Versicherungsunternehmungen Österreichs in der anzuwendenden Fassung, zum Ersten eines jeden Monats im Vorhinein, in eventu zum Letzten eines jeden Monats... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies ua die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs sowie die Unterbrechungsanträge der Beklagten ab und verurteilte sie nach dem Hauptklagebehren zur Unterfertigung der "Erklärung", ihre "Eigentumsrechte" an einer bestimmten, durch einzelne Punkte einer vermessungsamtlichen Planurkunde konkretisierten Grundfläche "aufgegeben zu haben". Das Berufungsgericht wies die Berufung der Beklagten, soweit darin - gestützt auf die Einrede der Rechtskraft e... mehr lesen...