Entscheidungsgründe: Zu 1.): Die Klägerin hat die Bezeichnung der zweitbeklagten Partei mit Schriftsatz vom 26. 8. 2005 von „D*****" auf den im Firmenbuch unter FN ***** eingetragenen Firmenwortlaut „Alois D*****" richtig gestellt. Inhaberin des als Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens ist laut Firmenbuch Eleonore D*****. Die beklagten Parteien erklärten, gegen die Berichtigung der Parteibezeichnung keinen Einwand zu erheben. Die Bezeichnung der zweitbeklagten Partei war daher ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut H*****, vertreten durch Dr. Claudia M. Schoßleitner, Rechtsanwältin in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Dr. Eckhard Pitzl und Dr. Ger... mehr lesen...
Norm: ZPO §228ElWOG §21
Rechtssatz: Bei einer Feststellungsklage zur Überprüfung der anzuwendenden Berechnungsmethode für das zwischen den Streitteilen bestehende Dauerschuldverhältnis (Netznutzungsvertrag für Elektrizität) gemäß § 21 Abs 2 und 3 ElWOG ist das diesbezügliche Feststellungsintersse zu bejahen. Entscheidungstexte 7 Ob 148/05y Entscheidungstext OGH 31.08.2005 7 Ob 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Renate B*, vertreten durch Dr. Herbert Laimböck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Verlassenschaft nach der am * verstorbenen Monika O*, vertreten durch die erbserklärten Erben a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der erkennende Senat des Obersten Gerichtshofes war in der gegenständlichen Rechtssache bereits einmal befasst (7 Ob 254/03h-29, zwischenzeitlich im Volltext veröffentlicht in SZ 2003/149; RIS-Justiz RS0118326). Wenngleich vom erkennenden Senat dort (ausschließlich) die Frage der Zulässigkeit des (streitigen oder außerstreitigen) Rechtsweges zu behandeln war, kann doch - zur Vermeidung von Wiederholungen - hinsichtlich des Verfahrensgegenstandes samt den bis zu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Franz Gansch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Evelyne B*****, Angestellte, *****, vertreten durch Gheneff-Rami Rechtsanwälte KEG, Wien, gegen die bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Fruchtgenussberechtigter einer Liegenschaft in B***** mit einem 1931 darauf errichteten (Wohn-)Gebäude (Am B***** 14). Eigentümer der Liegenschaft sind seine beiden Töchter. Der Beklagte ist seit 2001 Eigentümer von benachbarten Liegenschaften. Auf einer davon befindet sich das 1929 errichtete (Wohn-)Gebäude Am B***** 16. Das vom Kläger bewohnte Haus Am B***** 14 ist - wie auch jenes des Beklagten - nur über einen im Eigentum des Beklagten befin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt das Gewerbe der Gebäudereinigung. Ein nicht unerheblicher Teil ihrer Aufträge betrifft die Reinigung von Gerichts- und Magistratsgebäuden und Kasernen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der N*****. Die Klägerin erhielt nach einer öffentlichen Auftragsvergabe den Zuschlag, ab 2. 1. 2001 die Reinigung der Militärakademie in Wiener Neustadt zu besorgen. Vorher war diese Reinigung von der Firma I***** durchgeführt worden. Die Klägerin übernahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1. Die beklagte Partei bezeichnete sich in der von ihr im erstinstanzlichen Verfahren gelegten Kostennote als „U***** AG (vormals: A***** AG)" mit der Anschrift ***** und brachte damit zum Ausdruck, dass durch einen Umgründungsvorgang Gesamtrechtsnachfolge eingetreten sei. Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass die Hauptversammlung der zu FN ***** eingetragen gewesenen A***** AG am 16. 9. 2003 (unter anderem) die Spaltung zur Aufnahme in die zu FN ***** eing... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider die beklagte Partei R***** reg.Genossenschaft mbH, *****, vertreten durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 27. 12. 2000 als Radfahrerin verletzt. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist nicht mehr strittig. Das Erstgericht hat hinsichtlich des von der Klägerin gestellten Feststellungsbegehrens, das allein noch Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, nachstehende Feststellungen getroffen: „Die Frage, ob aufgrund des Unfalles für die Klägerin auch noch mit einer Verschlechterung ihres Zustandes für die Zukunft zu rechnen sei, lässt sich nic... mehr lesen...
Begründung: Die spätere Gemeinschuldnerin (in der Folge: klagende Partei) hatte mit der Beklagten zu Polizzen-Nr ***** einen von ihr zum 1. 12. 1999 gekündigten Haftpflichtversicherungsvertrag für das versicherte Risiko Hoch- und Tiefbauunternehmen und Verleih von Maschinen mit einer Pauschaldeckungssumme von S 30 Mio geschlossen, dem die AHVB 1993 und die EHVB 1993 zugrunde lagen. Gemäß Art 8 Punkt 1.3 AHVB trifft den Versicherungsnehmer die Obliegenheit, den Versicherer umfasse... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IZPO §226 IIIBZPO §228 A4ZPO §228 B1ZPO §228 FZPO §233ZO §411 Aa
Rechtssatz: So wie bei einer Leistungsklage eine Teileinklagung bei teilbaren Leistungen grundsätzlich zulässig ist, besteht auch bei einer negativen Feststellungsklage kein unmittelbarer Zwang für den Kläger, bei der Bestimmung des Streitgegenstandes den gesamten, durch die Berühmung des Beklagten vorgegebenen Rahmen auszuschöpfen. Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft S*****gasse 6 in ***** W*****. Im Jahr 1997 ließ sie das Objekt Top Nr 5 instand setzen und beauftragte den Kläger als Architekten mit der Überwachung der Instandsetzungsarbeiten. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde der alte Parkettboden entfernt und ein neuer Unterboden geschaffen. Über Vorschlag des Klägers beauftragte die Beklagte den Erstnebenintervenienten, den Fußbodenhersteller Friedrich H*****, am 27. 10.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Berufungsgerichtes über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht gebunden. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann er sich im Falle der Zurückweisung einer ordentlichen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...
Begründung: Die klägerischen Eheleute schlossen am 11. 10. bzw 27. 10. 1989 mit der beklagten Bank zu Konto Nr 6***** einen Darlehensvertrag über S 1,100.000 (EUR 79.940,12) zu einem Zinssatz von 8 % p.a. kontokorrentmäßig ab. Die Rückzahlung des Darlehens sollte in 240 gleich hohen monatlichen Pauschalraten zu je S 9.250 (EUR 672,22), beginnend mit Jänner 1992 und endend mit Dezember 2011, erfolgen. Die voraussichtliche Laufzeit des Darlehens wurde mit 20 Jahren festgelegt. Der Da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der zweitklagenden und drittklagenden Partei: Das Feststellungsinteresse, das in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten ist (RIS-Justiz RS0039123, RS0039190), muss schon bei Einlangen der Klage vorliegen, jedenfalls aber in dem Zeitpunkt gegeben sein, in dem die mündliche Verhandlung über die Klage geschlossen wird (RIS-Justiz RS0039204). Es wird in ständiger Rechtsprechung da... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 1. 1982 geborene Tochter der Klägerin wurde am 13. 4. 1982 in ein von der Beklagten als Rechtsträgerin betriebenes Krankenhaus zur stationären Behandlung aufgenommen. Im Zuge eines dort an ihr vorgenommenen diagnostisch-therapeutischen Eingriffs in Vollnarkose kam es am 21. 5. 1982 zu einem Herz-Kreislauf- und Atemstillstand, der eine schwere organische Schädigung ihres Gehirns zur Folge hatte. Mit Teilurteil des Erstgerichts vom 27. 9. 1996, bestätigt mit En... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 12. 1999 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Erstkläger gelenkten PKW, in dem die Zweitklägerin Beifahrerin war, und einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten weiteren PKW. Hinsichtlich der beiderseitigen Verschuldensvorwürfe am Unfallshergang liegt noch keine abschließende (rechtskräftige) Entscheidung vor, weil das Berufungsgericht das Ersturteil insoweit ohne Rechtskraftvorbehalt aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht in ihrer Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO) geltend, die rechtliche Beurteilung des Begehrens auf Feststellung der Schadenersatzpflicht der beklagten Parteien stehe im Widerspruch zur ständigen höchstgerichtlichen Judikatur. Das gelte auch für die rechtliche Beurteilung des Unterlassungsbegehrens zu Punkt 3. lit c des Urteilsbegehrens. Diesbezüglich erscheine überdies eine höchstgerichtliche Beurteilung zur Wahrung der Rechssicherheit und der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Vorstandsmitglied der beklagten Partei, einer Tochtergesellschaft der Ö***** V***** AG (in der Folge: „Ö*****"), die 65 % der Aktien der beklagten Partei hält. In gemeinsamen Vorstandssitzungen der Ö***** und der beklagten Partei wurden letzterer bestimmte Geschäftsbereiche des V*****-Konzerns zugewiesen, darunter das Emissionsgeschäft. Der beklagten Partei wird durch den Konzern vorgegeben, wie hoch das Netto-Emissionsvolumen pro Jahr sein darf... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei (im Folgenden nur beklagte Partei) gewährte den Klägern Anfang 1991 ein Darlehen über 800.000 S, das mit den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes (WBFG) 1984 konform gehen sollte. Die Streitteile vereinbarten auf der Grundlage des Schuldscheins vom 5./14. März 1991 iVm der Darlehenszusage vom 22. Februar 1991 einen Ausgangszinssatz von 8,375 %. Nach dem Inhalt des Darlehensvertrags hatten somit die Kläger das Darlehen m... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erwarb im Erbweg durch Einantwortungsbeschluss vom 23. 12. 1994 einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft, die vom Beklagten verwaltet wurde. Dieser reichte auch für das Jahr 1994 die Einkommensteuererklärung für die Miteigentümergemeinschaft beim zuständigen Finanzamt ein, machte dabei jedoch von der auf Grund des Erwerbs im Erbweg für den Kläger gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG bestehenden Möglichkeit, die Absetzung für Abnutzung von fiktiven Anschaffu... mehr lesen...
Begründung: Am 21. 12. 1985 ereignete sich aus dem Alleinverschulden des Erstbeklagten ein Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin schwer verletzt wurde. Sie musste sich wegen der Folgen dieses Unfalles in den Jahren danach mehrfachen Operationen unterziehen, das Rehabilitationsprogramm erstreckte sich bis zum 9. 10. 1990. Strittig ist nur mehr die Verjährungsfrage für den für die Zeit vom 1. 7. 1990 bis 16. 9. 1993 begehrten, der Höhe nach mit EUR 20.046,94 außer Streit stehenden Ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist im Falle der Erhebung eines Feststellungsbegehrens für künftige Schäden eine Ausdehnung des Schmerzengeldbegehrens nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist auch dann zulässig, wenn die Klagsausdehnung nicht auf neue Schadenswirkungen, sondern lediglich auf die Ergebnisse eines für den Kläger günstigen Sachverständigengutachtens gestützt wird und das Feststellungsbegehren auch ber... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Ausführungen des Klägers nicht in einer irrelevante Schelte der Rechtsansicht des Berufungsgerichts in seinem Teilurteil im Titelverfahren beschränken, übersieht er offenbar, dass die Beklagte in jenem eine Geldforderung geltend gemacht hatte, gegen die sich nun die vorliegende Oppositionsklage richtet. Nach der richtigen
Begründung: des Titel(teil-)urteils stellte das Berufungsgericht die Nichtigkeit des von... mehr lesen...
Begründung: Der bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigte Kläger wurde mit Schreiben vom 30. 6. 2003 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15. 8. 2003 gekündigt. Mit seiner am 7. 7. 2003 beim Erstgericht überreichten Klage focht er die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und beantragte, sie als rechtsunwirksam zu erklären. Ein dem Kläger am 1. 8. 2003 von der beklagten Partei übergebenes Schreiben vom selben Tag hat folgenden Inhalt: "Sehr geehrter Her... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zu den Rechtsmitteln beider beklagter Parteien: römisch eins. Zu den Rechtsmitteln beider beklagter Parteien: 1. Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 27. 4. 1999, 1 Ob 31/99m, ausgesprochen dass das rechtliche Interesse der Klägerin an der von ihr begehrten Feststellung - nach der damaligen Sachlage - zu bejahen sei, zumal die erstbeklagte Partei und der damalige Drittbeklagte Leistungsprozesse ge... mehr lesen...