RS OLG Wien 1998/03/04 15R227/97f

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Veröffentlicht am 04.03.1998
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Rechtssatz

Auch wenn nicht über Rechtsschutzanträge abgesprochen wird, kann einer Partei bei unveränderten Verhältnissen nicht die Möglichkeit wiederholter Antragstellung über dieselbe Streitfrage gegeben werden. Wird der Antrag auf Beitritt des Nebenintervenienten vom Gericht zurückgewiesen, kann er nicht neuerlich eingebracht werden.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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