RS UVS Steiermark 1993/06/29 30.12-154/93

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Die Bestimmungen der 2. DurchführungsV betreffend § 3 Z 2 LMKV enthalten keine gültigen anzuwendenden verwaltungsstrafrechtlichen Normen, zumal die LMKV keinen Verweis auf allfällige Durchführungserlässe enthält.

Schlagworte
Durchführungserlaß
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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