RS UVS Wien 1991/08/12 04/23/84/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.08.1991
beobachten
merken
Rechtssatz

Ein Verhalten verstößt nur dann gegen § 20 LMG 1975, wenn die Vorsorge gegen eine hygienisch nachteilige Beeinflussung des gegenständlichen Lebensmittels durch äußere Einwirkung nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist.

Schlagworte
Lebensmittel, Verzehrprodukt, Verkehrsauffassung, Hygiene, Inverkehrbringen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten