Norm: StPO §35StPO §86StPO §87 Abs1StPO §176StPO §180 Abs3 und Abs2
Rechtssatz: Wurde über die Haftfrage bereits in der Form der unter der auflösenden Bedingung des Erlags einer Sicherheit stehenden Fortsetzung der Untersuchungshaft rechtskräftig entschieden, so ist zur Entscheidung über die Nichtannahme einer vom Angeklagten angebotenen Sicherheit im Sinn der §§ 173 Abs 5 Z 8, 180 und 181 StPO (insbesondere unter dem Aspekt deren Tauglichkeit)... mehr lesen...
Norm: StPO §35StPO §86StPO §87 Abs1StPO §173 Abs5 Z8StPO §176StPO §180 Abs3
Rechtssatz: Wurde die Untersuchungshaft unter der auflösenden Bedingung des Erlags einer Sicherheit fortgesetzt, ist über die Frage der Annahme einer vom Angeklagten angebotenen Sicherheit (ohne Durchführung einer Haftverhandlung) mit Beschluss zu entscheiden. Dieser ist mit Beschwerde anfechtbar. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Landesgerichts Korneuburg als Geschworenengericht vom 26. September 2008, GZ 731 Hv 2/08b-141, wurde Fritz D***** schuldig erkannt, das Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und 3 dritter Fall StGB zum Nachteil des unmündigen Luca G***** verübt zu haben. Weil das durch die Tat zu Tode gekommene Kind bereits früher Verletzungen durch Misshandlungen aufgewiesen hatte, wurden von den Sta... mehr lesen...
Gründe: Brigitte H***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 1. Februar 2005, GZ 17 U 558/03d-28, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält (II./1./ und 2./), des Vergehens (richtig: der Vergehen) der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie (I./) in Linz in einer für Dritte wahrnehmbaren Weise den Privatankläger Dr. Karl P***** eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtli... mehr lesen...
Gründe: Der zum Tatzeitpunkt jugendliche Samwel S***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt. Der zum Tatzeitpunkt jugendliche Samwel S***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens des versuchten Diebstahls nach Paragraphen 15,, 127 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 22. November 2003 in Wien fremde bewegliche Sachen, nämlich vier Pullover im Gesamtwert von 79,60 Euro Verfügungsberechtigten de... mehr lesen...
Gründe: In dem gegen Hwai-Chau W***** und weitere Beschuldigte wegen §§ 104 Abs 1 und Abs 3 erster und zweiter Fall, 105 Abs 1 Z 1 und Abs 2 FrG; 278a Abs 1 StGB beim Landesgericht Linz zum AZ 27 E Vr 1868/99 anhängigen Strafverfahren wurde von der Ratskammer (mehrmals) die Überwachung des Fernmeldeverkehrs einschließlich der Aufzeichnung dessen Inhaltes gemäß § 149a f StPO angeordnet. Ein Mitglied der Ratskammer (Dr. Herbert M*****) zeigte mit Eingabe an den Präsidenten des Landes... mehr lesen...
Norm: StPO §11StPO §68 Abs2StPO §86
Rechtssatz: Gemäß § 68 Abs 2 erster Fall StPO ist von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung ausgeschlossen, wer in derselben Sache als Untersuchungsrichter tätig geworden ist. Der Tätigkeitsbereich des Untersuchungsrichters ist in §§ 11 Abs 2, 86 ff StPO umschrieben. Einen weiteren Teil der richterlichen Agenden des Vorverfahrens hat der Gesetzgeber der Ratskammer übertragen. ... mehr lesen...
Gründe: Mit (auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltendem) Urteil des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 12. Jänner 2000, GZ 5 U 434/99i-13, wurden Margit F***** und (ihre Schwester) Sonja St***** des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 25. September 1999 gegenüber Beamten der Gendarmerieposten Spittal an der Drau und Seeboden behauptet hatten, (ihr Bruder) Arthur St*****, der Ehemann der Privatanklägerin Anna St*****, sei kein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit Klage und Sicherungsantrag die Unterlassung der vom Beklagten "gegenüber den Strafbehörden" aufgestellten Behauptung, die Klägerin hätte Kokain bezogen und konsumiert. Der Beklagte habe "bewußt haltlose Vorwürfe" erhoben (S 6 der Klage). Zu diesem Thema der Wissentlichkeit enthält die Klage kein Beweis-(Bescheinigungs-)Anbot. Das Erstgericht erließ ohne Anhörung des Beklagten die beantragte einstweilige Verfügung. Es stellte nur die Verbr... mehr lesen...
Gründe: Karl W***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des (schweren und) gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2, 148, erster Fall, StGB (A), des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB (B) und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (C) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien A) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern und in der Absicht, sich durch die... mehr lesen...
Norm: StGB §105 FStPO §86
Rechtssatz: Nötigung zur Unterlassung einer Anzeigeerstattung: Zur Erstattung einer Strafanzeige berechtigt schon ein nach Meinung des Anzeigers bestehender Verdacht, daß jemand eine strafbare Handlung begangen oder versucht hat, und zwar unabhängig davon, ob die Anzeige letztlich zum Erfolg, also zum angestrebten Einschreiten der Behörde geführt hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1962 Inhaber und Leiter der Schischule in Pertisau, wo er auch einen Schiverleih betreibt. Die erstbeklagte KG betreibt seit etwa 1983 in Pertisau gleichfalls einen Schiverleih; die Zweitbeklagte ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Am 21.12.1987 richtete der Beklagtenvertreter namens der Erstbeklagten nachstehendes Schreiben an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung II c: "Ich vertrete die Firma '... mehr lesen...
Gründe: Marianne T*** brachte am 11. September 1985 beim Bezirksgericht Klagenfurt (AZ 13 U 1400/85) eine Privatanklage gegen Paul G*** und Cäcilia G*** wegen übler Nachrede ein, weil die Genannten in ihrer gegen sie erhobenen Besitzstörungs- und Unterlassungsklage (AZ 7 C 390/85 des Bezirksgerichtes Klagenfurt) behauptet hatten, die Privatanklägerin übe in ihrer Eigenschaft als Hausbesorgerin ein Terrorregime gegenüber den Kindern der Wohnungseigentümergemeinschaft Fischlstraße 1... mehr lesen...
Gründe: Im Jahre 1980 erschien im B in Wien das vom D herausgegebene Buch 'Rechtsextremismus in Österreich nach 1945', welches laut Vorwort des Herausgebers dazu beitragen soll, die nach 1945 in Österreich neuformierten rechtsextremen Gruppierungen und deren Ideologien rechtzeitig zu erkennen, ihre Zielrichtungen aufzudecken und ihre Wirkungsmöglichkeiten einzuschränken sowie die Gegenkräfte zu mobilisieren, um den faschistischen Geist zu bekämpfen und ein demokratisches Österreichb... mehr lesen...
Gründe: Im Jahre 1980 erschien im österreichischen Bundesverlag in Wien das vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes herausgegebene Buch 'Rechtsextremismus in Österreich nach 1945', welches laut Vorwort des Herausgebers dazu beitragen soll, die nach 1945 in Österreich neuformierten rechtsextremen Gruppierungen und deren Ideologien rechtzeitig zu erkennen, ihre Zielrichtungen aufzudecken und ihre Wirkungsmöglichkeiten einzuschränken sowie die Gegenkräfte zu mobilisi... mehr lesen...
Gründe: Dr. Hans B, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Thaya, erhob am 24. (27.) November 1975 gegen den Landwirt Johann A aus Ganz, Niederösterreich, Privatanklage wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 (Abs. 1) StGB. Inkriminiert wurden mehrere in einer von Johann A handschriftlich verfaßten und an die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gerichteten Beschwerde vom 31. Oktober 1975 wegen angeblich nicht sachgerechter rechtsfreundlicher Ver... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Oktober 1956 geborene Student Attaa A - ein ägyptischer Staatsangehöriger - auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143 (zweiter Anwendungsfall) StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 86 StGB (Punkt 5 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 (Abs. 1) StGB (Punkte 2 und 4 des Urteilssatzes) und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.April 1957 geborene Buchdrucker Roland A abweichend von der auf das Verbrechen der versuchten Erpressung nach den § 15, 144 Abs. 1 StGB. lautenden Anklage des Vergehens der versuchten Nötigung nach den § 15, 105 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 23.Juni 1977 in Wien versucht habe, den Karl Rudolf B durch gefährliche Drohung, indem er ihm mit einer Anzeige drohte, zu einer Handlung, nämlich zum Verlassen der Wohnung der Mar... mehr lesen...
Norm: RDG §57StPO §86
Rechtssatz: Leichtfertige Anzeigenerstattung als Disziplinarvergehen. Entscheidungstexte Ds 4/77 Entscheidungstext OGH 03.04.1978 Ds 4/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0072468 Dokumentnummer JJR_19780403_OGH0002_0000DS00004_7700000_004 mehr lesen...
Norm: StGB §3 B11StGB §114 Abs1StPO §86
Rechtssatz: In Ausübung eines Rechtes (§ 114 Abs 1 StGB) handelt, wer nicht bewußt wahrheitswidrig eine Anzeige bei Gericht oder bei der Verwaltungsbehörde wegen eines Sachverhaltes erstattet, der seiner Auffassung nach den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte bzw der Verwaltungsbehörde fallenden strafbaren Handlung bildet, sowie derjenige, der ein seines Erachtens gegen Amtspflichten oder B... mehr lesen...
Norm: RStDG §§101 ffStGB §3 B2StGB §114 Abs1StPO §86
Rechtssatz: Rechtfertigung: Gerechtfertigt ist, wer in Ausübung einer Rechtspflicht oder in Verfolgung eines Rechts (etwa des § 86 Abs 1 StPO nF) notwendigerweise und nicht wider besseres Wissen etwas behauptet, was die Ehre eines anderen verletzt. Die Rechtswidrigkeit der Behauptung hängt von der Feststellung ab, dass sie entweder überflüssig (gemessen am Rahmen der Rechtsausübung: Rechtsver... mehr lesen...
Norm: StPO §86
Rechtssatz: In einer Strafanzeige enthaltene, objektiv unrichtige Beschuldigungen sind, sofern sie den Rahmen eines sachdienlichen Vorbringens nicht überschreiten, nur dann rechtswidrig, wenn sie vom Anzeiger wider besseres Wissen erhoben wurden. Da jedermann das Recht zusteht, tatsächliche oder vermeintliche Pflichtwidrigkeit einer Behörde deren vorgesetzten Behörde anzuzeigen und von letzterer Abhilfe zu verlangen, haben auch f... mehr lesen...
Norm: StPO §86
Rechtssatz: Auch objektiv unrichtige Beschuldigungen, die nicht den Rahmen eines sachdienlichen Vorbringens überschreiten, sind nur dann rechtswidrig, wenn sie vom Anzeiger wider besseres Wissen erhoben worden sind. Dieser kann nur dann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er die Anzeige im Bewusstsein ihrer Wahrheitswidrigkeit erstattet und strafbare Handlungen erdichtet oder wider besseres Wissen einem anderen ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A1StGB §99 CStPO §86StPO nF §86
Rechtssatz: Gegen eine im Sinne des § 93 StG rechtmäßige Anhaltung entsteht kein Notwehrrecht. Selbst wenn der Anzuhaltende vom gemäß § 93 StG Legitimierten einen Schlag erhält, um sich ergreifen zu lassen, ist er nicht berechtigt, sich mit allen Mitteln und um den Preis einer schweren Verletzung oder gar des Todes seines Widersachers dagegen zur Wehr zu setzen (vgl RZ 1968,191). ... mehr lesen...
Norm: StPO §86
Rechtssatz: Der österreichischen Rechtsordnung ist die Pflicht zur Anzeige einer bereits abgeschlossenen Übeltat bei eine zur Strafverfolgung berufenen Behörde) grundsätzlich fremd. Wird von Sondervorschriften (so etwa §§ 359, 473 StG) abgesehen, sind die Rechtsunterworfenen zur Anzeige einer ihnen bekannt gewordenen (vollbrachten) strafbaren Handlung, an der sich nichts mehr ändern läßt, nicht verpflichtet. Durch die bloße Unter... mehr lesen...
Norm: StGB §99 CStGB §105 CStPO StPO §86
Rechtssatz: Das Recht zur Anhaltung und Festnahme eines einer strafbaren Handlung Verdächtigen durch eine Privatperson stellt eine notwendige Folge des im § 86 StPO statuierten, jedermann zustehenden Anzeigerechtes dar. Eine Gewaltanwendung des Verdächtigen gegen diese Person verwirklicht das Tatbild der Nötigung, weil ein Recht des Verdächtigen, sich dieser Anhaltung zu entziehen und zu entfliehen, nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf1KVG §7StPO §86
Rechtssatz: Wurde eine Anzeige wegen defaitistischer Äußerungen in der nationalsozialistischen Zeit erstattet, weil der Anzeiger sich damit vor weiteren politischen Verfolgungen durch den Angezeigten schützen wollte, so fehlt es an der Rechtswidrigkeit Entscheidungstexte 3 Ob 421/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 3 Ob 421/51 ... mehr lesen...
Norm: StPO §86
Rechtssatz: Wer gegen einen anderen gutgläubig eine Anzeige wegen einer strafbaren Handlung erstattet, ist selbst dann nicht nach dem § 487 StG strafbar, wenn sein guter Glaube objektiv nicht begründet war. Entscheidungstexte Os 1573/27 Entscheidungstext OGH 09.01.1928 Os 1573/27 Ähnlich; Beisatz: Geschädigter (T1) Veröff: SSt VIII/3 ... mehr lesen...