Norm
StPO §86Rechtssatz
Wer gegen einen anderen gutgläubig eine Anzeige wegen einer strafbaren Handlung erstattet, ist selbst dann nicht nach dem § 487 StG strafbar, wenn sein guter Glaube objektiv nicht begründet war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0097205Dokumentnummer
JJR_19371027_OGH0002_0040OS00670_3700000_001