RS OGH 2017/11/9 10Bs334/17v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2017
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Norm

StPO §35
StPO §86
StPO §87 Abs1
StPO §173 Abs5 Z8
StPO §176
StPO §180 Abs3

Rechtssatz

Wurde die Untersuchungshaft unter der auflösenden Bedingung des Erlags einer Sicherheit fortgesetzt, ist über die Frage der Annahme einer vom Angeklagten angebotenen Sicherheit (ohne Durchführung einer Haftverhandlung) mit Beschluss zu entscheiden. Dieser ist mit Beschwerde anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2017:RG0000147

Im RIS seit

29.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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