Gründe: Mit Beschluss vom 6. Dezember 2001, AZ 22 Bs 391/01, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Patrick D***** gegen die vom Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien beschlossene Fortsetzung der am 15. Oktober 2001 verhängten Untersuchungshaft nicht Folge und setzte diese aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit a und b StPO fort. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2001, AZ 22 Bs 391/01, gab das Oberlan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 343 Abs 2 Z 4 lit b ASVG erlischt das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragsarzt und dem Träger der Krankenversicherung ohne Kündigung im Falle der rechtskräftigen Verurteilung des Vertragsarztes wegen einer mit Bereicherungsvorsatz begangenen gerichtlich strafbaren Handlung. Diese Rechtsfolge der Verurteilung muss bei Anwendung des hier maßgeblichen § 44 Abs 2 zweiter und dritter Satz StGB idF BGBl 1987/605 - die Änderung des § 44 Abs 2 StGB durch ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Über den Bf. wurde am 1.4.1993 wegen versuchten Mordes die Untersuchungshaft verhängt. Von diesem Vorwurf wurde der Bf. am 1.9.1993 durch ein Geschworenengericht am LG für Strafsachen Graz mit 7:1 Stimmen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Am 2.9.1993 stellte der Bf. den Antrag auf Zuspruch einer Entschädigung nach dem StEG. Dieser Antrag wurde vom LG für Strafsachen Graz abgelehnt, da gegen den Bf. ein begründeter Verdacht bestanden habe, der nicht aus... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein ungar. Staatsangehöriger, war bei der Einreise nach Österreich aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden. Er stand unter Verdacht, mehrere Betrugsdelikte mit einer gestohlenen Kreditkarte begangen zu haben. In der Folge wurde die Untersuchungshaft über den Bf. verhängt. Gemäß einem graphologischen Gutachten war es unwahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten. Das Verfahren wurde eingestellt und die Freilassung des... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. war wegen Verdachts des Kreditkartenbetrugs in Untersuchungshaft. Nach zwei Wochen wurde er aus der Haft entlassen und das Verfahren vom Untersuchungsrichter eingestellt: Ein graphologisches Gutachten hatte ergeben, es sei nicht wahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten, ferner bestanden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen. Noch im selben Jahr machte der Bf. einen Ersat... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7StEG §2 Abs1 litaStEG §2 Abs1 litbStEG §6 Abs4StPO §82
Rechtssatz: Die fehlende mündliche Verkündung der Beschlüsse eines Rechtsmittelgerichtes (hier: österreichisches OLG) kann durch die Möglichkeit der Gewährung von Akteneinsicht nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte Bsw 20602/92 Entscheidungstext AUSL EKMR 03.09.1996 Bsw 20602/92 Bem: Szücs gegen Österrei... mehr lesen...
Norm: Geo §170 Abs3StPO §45 Abs2StPO §82StPO §272
Rechtssatz: Das Beratungsprotokoll ist der Akteneinsicht durch die Prozeßparteien entzogen. Entscheidungstexte 13 Os 110/93 Entscheidungstext OGH 14.07.1993 13 Os 110/93 1 Nd 30/94 Entscheidungstext OGH 10.01.1995 1 Nd 30/94 Beisatz: Daran ändert auch die Bestimmung des § 13 AHG ... mehr lesen...
Norm: StPO §16 AStPO §42 Abs2StPO §82
Rechtssatz: Dem OGH steht eine Kompetenz dahin, Einsicht in Akten anderer Gerichte zu bewilligen, nicht zu. Entscheidungstexte 15 Ns 21/92 Entscheidungstext OGH 11.02.1993 15 Ns 21/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096565 Zuletzt... mehr lesen...
Norm: StPO §82
Rechtssatz: Die Gewährung von Akteneinsicht oder der Ausfolgung von Abschriften oder Kopien von Akten oder Aktenteilen gegenüber am (Rechtsmittelverfahren) Verfahren nicht beteiligten (Privatpersonen) Personen setzt deren rechtliches Interesse daran (im Sinne § 82 StPO) voraus. Die unsubstantiierte Behauptung, aus der Art der Erledigung des Strafverfahrens ergäben sich für den Einschreiter Amtshaftungsfragen, ist nicht geeignet, ... mehr lesen...
Gründe: Im bezeichneten Rechtsmittelverfahren wies das Oberlandesgericht Innsbruck in der Berufungsverhandlung vom 3.Jänner 1990 den Antrag des Angeklagten auf Gewährung der Akteneinsicht in die Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft unter Hinweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (vom 21.September 1989, 12 Os 94,85/89) "in der Sache R***" mit der
Begründung: ab, daß davon Schriftstücke ausgenommen seien, die dem Beratungsgeheimnis unterliegen, also alle jene Aktent... mehr lesen...
Norm: StPO §82
Rechtssatz: Ausfolgung der Ausfertigung einer in einem oberlandesgerichtlichen Urteil zitierten Entscheidung (in anonymisierter Form), die der Antragsteller zur Erstattung eines Rechtsgutachtens benötigt. Entscheidungstexte 11 Ns 12/90 Entscheidungstext OGH 25.06.1990 11 Ns 12/90 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §82
Rechtssatz: Ausfolgung von in einer Rechtsmittelentscheidung der OGH zitierten, nicht veröffentlichten Vorentscheidungen gemäß § 82 StPO mit Bezug auf ein vor der EKMR anhängiges Beschwerdeverfahren. Entscheidungstexte 9 Os 76/85 Entscheidungstext OGH 08.05.1990 9 Os 76/85 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Gegen Alwin R*** war beim Landesgericht Feldkirch zum AZ 23 b E Vr 2744/84 ein Strafverfahren wegen des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 und 15 StGB anhängig. In diesem Strafverfahren war auch das Oberlandesgericht Innsbruck zweimal mit der Sache befaßt: Zunächst hat es das freisprechende Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 9.Juli 1986 in Stattgebung der Berufung der Staatsanwaltschaft wegen Nichtigkeit mit Urt... mehr lesen...
Norm: StPO §45 Abs2StPO §82
Rechtssatz: Im Erkenntnisverfahren steht dem Beschuldigten nach Mitteilung der Anklageschrift grundsätzlich volle und unbeschränkte Akteneinsicht zu, von der nur Beratungsprotokolle ausgenommen sind, wozu auch sämtliche damit in unmittelbaren Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senates betreffenden und daher dem Beratungsgeheimnis unterliegenden Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern ... mehr lesen...
Norm: StPO §45 Abs2StPO §82
Rechtssatz: Unter "Aufzeichnungen des Berichterstatters" (§§ 471 Abs 2, 502 Abs 6 Geo), die Gegenstand der Beratung bilden (Entscheidungsentwürfe, Stellungnahmen der Senatsmitglieder) und daher einen Bestandteil des der Einsichtnahme durch die Beschuldigten oder seinen Verteidiger entzogenen Beratungsprotokolls darstellen, sind nur Schriftstücke zu verstehen, die der Berichterstatter oder ein anderes Senatsmitglied h... mehr lesen...
Norm: StPO §45 Abs2StPO §82
Rechtssatz: Die Akteneinsicht während des anhängigen Strafverfahrens ist im § 45 Abs 2 StPO, jene nach dessen rechtskräftiger Beendigung im § 82 StPO geregelt. Entscheidungstexte 12 Os 94/89 Entscheidungstext OGH 21.09.1989 12 Os 94/89 Veröff: SSt 60/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der unter ON 4 des Rechtsmittelaktes einjournalisierte, ursprünglich nicht vollständig abgefaßte Urteilsentwurf des Berichterstatters enthält nunmehr auch Ergänzungen und Änderungen, die dem Ergebnis des Gerichtstages (ON 7) Rechnung tragen, die Willensbildung des Senates betreffen, demgemäß dem Beratungsgeheimnis unterliegen (vgl. § 45 Abs. 2 StPO) und eben deshalb schon mit dem Beschluß vom 5.Mai 1987, GZ 10 Os 117/86-14, von ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Friedrich Wilhelm K*** stellt die aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge, wobei er als
Begründung: angab, eine weitere Beschwerde nach Art 25 MRK bei der Menschenrechtskommission einbringen zu wollen, weil über seinen Ablehnungsantrag kein unparteiisches Gericht im Sinn des Art 6 Abs. 1 MRK entschieden habe. Dieses Vorbringen rechtfertigt grundsätzlich die Gewährung von Akteneinsicht, jedoch sind sämtliche die Willensbildung betreffende Aktenstücke und damit zusammenh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Verurteilten Dr. Friedrich Wilhelm K*** wurde bereits mit hg. Beschluß vom 15.Oktober 1986, ON 32, über seinen Antrag die Einsichtnahme in den Rechtsmittelakt 9 Os 76/85 des Obersten Gerichtshofes bewilligt; von der Einsichtnahme ausgenommen wurden die Beratungsprotokolle und sämtliche damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senates betreffenden und daher dem Beratungsgeheimnis unterliegende... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Verurteilte Theodore K*** hat (durch den ihm beigegebenen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Friedrich S***) beantragt, ihm zwecks Verwendung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Kopien derjenigen Seiten aus dem Akt 9 Os 130/81 des Obersten Gerichtshofes auszufolgen, die das Ergebnis der seinerzeit im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren gemäß § 285 f StPO angeordneten Erhebungen betreffen. Es handelt sich da... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Ablichtungen der im ersten Absatz des Spruches bezeichneten Aktenstücke, in die der Verurteilte Janos J*** bereits Einsicht erhalten hatte, waren auszufolgen (§ 45 Abs. 2 StPO). Das weitere Begehren war abzuweisen. Eine Aktenübersicht wurde nicht angelegt, kann demnach nicht abgelichtet werden; die ON 14 und 15, deren Ablichtung J*** begehrt, ohne daß ihm Einsicht in diese gewährt worden wäre, enthalten Vorgänge über die Willens... mehr lesen...
Gründe: Der Verurteilte Janos J*** begehrt Einsicht in den ihn betreffenden Akt des Obersten Gerichtshofes mit der Behauptung einer (offenbar beabsichtigten) Beschwerdeführung nach Art. 25 MRK. Rechtliche Beurteilung Die Akteneinsicht war zu bewilligen, ausgenommen jedoch in das Beratungsprotokoll und alle damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende, die Willensbildung des Senates betreffende Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern, da... mehr lesen...
Begründung: Der Verurteilte Dr.Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Art. 25 MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den oben bezeichneten Akt des Obersten Gerichtshofes zu bewilligen und ihm Kopien sämtlicher der Akteneinsicht unterliegender Aktenstücke sowie drei zur Übermittlung an die Kommission geeignete Urteilsausfertigungen auszufolgen. Rechtliche Beurteilung Da der Antragstelle... mehr lesen...
Begründung: Der von einem Geschwornengericht beim Kreisgericht Korneuburg (zum AZ 10 Vr 949/82) wegen Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilte Dr.Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Art 25 MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 14 Os 111/87, betreffend seine Beschwerde gegen den Beschluß des Prä... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der nunmehr neu gewählte Verteidiger des Verurteilten Dr. F***, Rechtsanwalt Dr. Weh, der mit (inzwischen zurückgestellter) Vollmacht vom 27.2.1987 ordnungsgemäß ausgewiesen ist, hat die Einsichtnahme in den Akt 10 Os 117/86 des Obersten Gerichtshofes mit der
Begründung: beantragt, dadurch abklären zu wollen, "ob gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofes Menschenrechtsbeschwerde nach Straßburg eingebracht werden kann". Damit ha... mehr lesen...
Begründung: Der Verurteilte Dr. Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Art. 25 MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den (seine Beschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 13.Dezember 1984, AZ 24 Ns 1239/84, betreffenden) Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 9 Os 42/85, zu bewilligen und ihm Kopien sämtlicher der Akteneinsicht unterliegender Aktenstücke auszufolgen. ... mehr lesen...
Begründung: Der Verurteilte Dr. Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Art. 25 MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den ihn betreffenden Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 9 Os 76/85, zu bewilligen und ihm Kopien sämtlicher der Akteneinsicht unterliegender Aktenstücke auszufolgen. Rechtliche Beurteilung Da der Antragsteller mit der Bezugnahme auf eine in Aussicht genommen... mehr lesen...
Norm: OGHG §15OGHG §23StPO §82
Rechtssatz: Die Überlassung von Entscheidungsausfertigungen an Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind, ist über die Grundsatznorm des § 82 StPO hinaus im Bundesgesetz vom 19.06.1968, BGBl 328, über den Obersten Gerichtshof - die Fälle des § 15 Abs 2 leg cit und des § 23 Abs 3 leg cit ausgenommen - nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 13 Ns 26/84 ... mehr lesen...