Norm
MRK Art6 Abs1 II7Rechtssatz
Die fehlende mündliche Verkündung der Beschlüsse eines Rechtsmittelgerichtes (hier: österreichisches OLG) kann durch die Möglichkeit der Gewährung von Akteneinsicht nicht ersetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1996:RS0120962Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.04.2015