Norm: StPO §321 AStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Im Alltag verwendete Ausdrücke, wie sie der Gesetzgeber im allgemeinen bei der Beschreibung der gesetzlichen Tatbilder benützt (deskriptive Begriffe), sind in der Regel nicht besonders zu erläutern (hier: Begriff "Schußwaffe", unter dem man im allgemeinen Sprachgebrauch auch eine nicht schußbereite Waffe versteht). Entscheidungstexte 9 Os 175/7... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch gegen die (am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligte) Angeklagte Eva A ergangenen - Urteil wurden der am 26. März 1946 geborene Vulkaniseur Herbert A, der am 14.Juni 1957 geborene Versicherungsvertreter Hans Peter B und der am 14.Jänner 1957 geborene Versicherungsvertreter Gerwin C des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 StGB. schuldig erkannt. Die Angeklagten Herbert A, Hans Peter B und Gerwin C bekämpfen das U... mehr lesen...
Norm: StPO §321 A
Rechtssatz: Ein Fehlen der Unterschrift auf der Rechtsbelehrung begründet keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 188/78 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 11 Os 188/78 12 Os 79/84 Entscheidungstext OGH 28.06.1984 12 Os 79/84 14 Os 23/05x Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24. September 1942 geborene Unfallsrentner Walter A, der am 19. August 1959 geborene Robert B und der am 16. Februar 1941 geborene Otto C, die alle zuletzt keiner Beschäftigung nachgingen, des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt. Nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldspruch liegt ihnen zur Last, am 28. April 1978 in Wien in Gesellschaft mit dem abge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Landwirt Josef A auf Grund einer wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den § 15, 75 StGB gegen ihn erhobenen Anklage des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1, 85 Z. 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten nach einstimmiger Verneinung der im Sinne der Anklage an sie gerichteten Hauptfrage nach dem Verbrechen des versuchten Mordes ( Frage I.) und der Eventualfra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der beschäftigungslose Rudolf A 1. des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (zweiter Anwendungsfall) StGB und 2. des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit b WaffenG schuldig erkannt und hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB unter Anwendung des § 28 StGB zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß dem § 26 Abs 1 StGB wurde das sichergestellte Springmesser eing... mehr lesen...
Norm: StPO §321 BStPO §325StPO §331
Rechtssatz: Die Bedeutung des Stimmenverhältnisses ist nicht Gegenstand der besonderen (§ 321 StPO), sondern der allgemeinen (§§ 325 Abs 2, 331 Abs 1) Rechtsbelehrung. Entscheidungstexte 12 Os 16/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 12 Os 16/77 10 Os 1/80 Entscheidungstext OGH 19.02.1980 10 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §314StPO §321 B
Rechtssatz: Die Rechtsbelehrung, daß die Verneinung einer Eventualfrage zu einem Freispruch von jener Tat, auf welche die Eventualfrage lautet, nach sich zieht, ist unrichtig, da der Freispruch immer vom Anklagevorwurf, der zum Inhalt der Hauptfrage zu machen ist, zu erfolgen hat. Entscheidungstexte 10 Os 139/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStGB §143 AStPO §314StPO §321 BStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Bei Raub in Gesellschaft ist eine Rechtsbelehrung über die (über die Mittäterschaft hinausgehende) Begehungsform des sonstigen Tatbeitrages (§ 12 dritter Fall StGB) nur dann notwendig, wenn bestimmte Verfahrensergebnisse auf eine solche Tatgestaltung hindeuteten, und außerdem nur dann relevant, wenn eine Eventualfrage in Richtung des § 12 dritter Fall StGB formuliert ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §323 Abs2StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Rechtsbelehrung unzulässigerweise, und zwar in einer ganz besonderen Breite eindringlich auf den konkreten Sachverhalt Bezug nimmt, stellt einen krassen Verstoß gegen das Gesetz dar; schlechthin eine Nichtigkeit begründet dies allerdings nicht. Eine solche (§ 345 Abs 1 Z 8 StPO) kommt unter derartigen Verhältnissen erst dann in Betracht, wenn die Rechtsbelehrung d... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §323StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Wenn Umstände, die, weil sie den konkreten Fall betreffen, streng genommen nicht in die Rechtsbelehrung, sondern in die im Anschluß daran mit dem Vorsitzenden abzuhaltende Besprechung gehören, in die Rechtsbelehrung aufgenommen werden, dann ist die Rechtsbelehrung derart anschaulich zu gestalten, daß den Geschwornen eine umfassende rechtliche Beurteilung des in die Belehrung aufgenommenen ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die Geschwornen haben bei der Entscheidung über die Schuldfrage nicht nur die Tatfrage, sondern - mittelbar - weitgehend auch die Rechtsfrage zu lösen (12 Os 195/71). Entscheidungstexte 12 Os 63/72 Entscheidungstext OGH 13.06.1972 12 Os 63/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §345 Z8
Rechtssatz: Die Rechtsbelehrung kann sich an den Gesetzeswortlaut halten, sofern dieser allgemein verständlich ist und es auch nach Lage des konkreten Einzelfalles in rechtlicher Beziehung keiner näheren Erläuterung bedarf. Entscheidungstexte 11 Os 98/71 Entscheidungstext OGH 17.11.1971 11 Os 98/71 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die Rechtsbelehrung ist stets nach ihrem gesamten Inhalt und nicht etwa nach einzelnen aus dem Zusammenhang gelösten Teilen zu prüfen (SSt 24/32). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §345 Z8
Rechtssatz: Die Nichterörterung des gesetzlichen Strafsatzes und der bei der Strafbemessung in Betracht zu ziehenden Umstände begründet keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 10 Os 147/70 Entscheidungstext OGH 20.10.1970 10 Os 147/70 9 Os 140/74 Entscheidungstext OGH 22.01.1975 9 Os 140/74 ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §323 Abs2StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die Zurückführung der in die Fragen aufgenommenen gesetzlichen Merkmale auf den ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalt fällt überhaupt nicht in den Rahmen der nach dem § 345 Z 8 StPO anfechtbaren Rechtsbelehrung, sondern ist nur Sache der nach dem § 323 Abs 2 StPO abzuhaltenden Besprechung, deren Inhalt keinen aktenmäßigen Niederschlag findet und einer Bekämpfung mit Nichtigkeitsbeschw... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §345 Z8
Rechtssatz: Die Unrichtigkeit der Rechtsbelehrung (§ 321 StPO) kann nicht aus den Ergebnissen des Beweisverfahrens, sondern nur aus dem Gesetz abgeleitet werden. Entscheidungstexte 10 Os 29/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1966 10 Os 29/66 Veröff: EvBl 1966/293 S 358 12 Os 236/68 Entscheidungstext OGH 17.01.... mehr lesen...
Norm: StPO §321 B
Rechtssatz: Zur Rechtsbelehrung über den Begriff der Mittäterschaft beim § 87 StG. Entscheidungstexte 12 Os 51/65 Entscheidungstext OGH 15.12.1965 12 Os 51/65 Veröff: ZfRV 1974 H3,227 (mit Glosse von Marschall) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0100899 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §323StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die - an sich unzulässige - Vorwegnahme der im § 323 Abs 2 StPO vorgesehenen mündlichen Besprechung der an die Geschwornen gestellten Fragen durch den Vorsitzenden mit den Geschwornen und die Aufnahme dieser Vorwegnahme in die im § 321 StPO vorgeschriebene schriftliche Rechtsbelehrung ist nicht mit Nichtigkeit bedroht, weil durch sie der Begriff einer unrichtigen oder einer einer solchen g... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §323
Rechtssatz: Eine ausführliche schriftliche Rechtsbelehrung erübrigt sich im Hinblick auf die Vorschrift des § 323 Abs 2 StPO. Die Hervorhebung der für die Beantwortung der Fragen entscheidenden Tatsachen und der Hinweis auf die Verantwortung des Angeklagten und die in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweise samt etwaigen Aufklärungen an die Geschwornen, ist nach der unmißverständlichen Bestimmung des § 323 Abs 2 S... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: a) Der Vorsitzende ist nicht verpflichtet, den Unterschied zwischen dem Gesetz und der Auslegung, die Rechtsprechung oder Lehre dem Gesetze zuteil werden lassen, zu erklären. Es genügt vielmehr, wenn die Auslegung des Gesetzes in der Rechtsbelehrung der herrschenden Rechtsprechung (vorliegend damit in Übereinstimmung der herrschenden Lehre) entspricht (5 Os 294/53). b) Läßt die Niederschrift der Ge... mehr lesen...
Norm: StPO §321 BStaatsschutzG §7 Abs1
Rechtssatz: Rechtsbelehrung zum Tatbestand des § 7 Abs 1 StaatsschutzG. Entscheidungstexte 9 Os 221/61 Entscheidungstext OGH 12.10.1961 9 Os 221/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0100898 Dokumentnummer JJR_19611012_OGH0002_0090OS00221_61000... mehr lesen...
Norm: StPO §321 BStPO §345 Z8
Rechtssatz: Zur Frage der Rechtsbelehrung über den Begriff des Strafausschließungsgrundes nach § 2 lit c StG. Entscheidungstexte 9 Os 339/60 Entscheidungstext OGH 17.11.1960 9 Os 339/60 Veröff: EvBl 1961/72 S 105 9 Os 39/78 Entscheidungstext OGH 12.05.1978 9 Os 39/78 Beisatz: Hier: Zur vollen ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 B
Rechtssatz: Wurde nur eine Hauptfrage wegen Raubes und nicht auch eine Eventualfrage wegen räuberischen Diebstahls gestellt, so bedarf es in der Rechtsbelehrung keiner Erläuterung über den Unterschied zwischen diesen gesetzlichen Tatbeständen. Entscheidungstexte 9 Os 167/60 Entscheidungstext OGH 05.07.1960 9 Os 167/60 11 ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §323StPO §327StPO §332 Abs2StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Zur Frage der Voraussetzungen des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Z 8 StPO. Entscheidungstexte 5 Os 692/51 Entscheidungstext OGH 12.10.1951 5 Os 692/51 Veröff: EvBl 1952/100 S 133 10 Os 162/62 Entscheidungstext OGH 08.06.1962 10 Os 162/62 ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 A
Rechtssatz: Inhalt der Rechtsbelehrung. Entscheidungstexte 5 Os 324/51 Entscheidungstext OGH 21.03.1951 5 Os 324/51 Veröff: EvBl 1951/392 S 471 8 Os 287/61 Entscheidungstext OGH 09.10.1961 8 Os 287/61 9 Os 70/64 Entscheidungstext OGH 25.06.1964 9 Os 70/6... mehr lesen...
Norm: StPO §321 B
Rechtssatz: Unrichtige Belehrung über gesetzliche Merkmale einer strafbaren Handlung, die nicht Gegenstand einer Fragestellung war. Entscheidungstexte Os 724/26 Entscheidungstext OGH 03.11.1926 Os 724/26 Veröff: SSt VI/123 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0100895 Dokum... mehr lesen...
Norm: StPO §321 AStPO §323
Rechtssatz: Begriff der Rechtsbelehrung. Entscheidungstexte 4 Os 598/23 Entscheidungstext OGH 18.01.1924 4 Os 598/23 Veröff: SSt IV/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0100851 Dokumentnummer JJR_19240118_OGH0002_0040OS00598_2300000_001 mehr lesen...