Norm
StPO §321 BRechtssatz
Wurde nur eine Hauptfrage wegen Raubes und nicht auch eine Eventualfrage wegen räuberischen Diebstahls gestellt, so bedarf es in der Rechtsbelehrung keiner Erläuterung über den Unterschied zwischen diesen gesetzlichen Tatbeständen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100892Dokumentnummer
JJR_19600705_OGH0002_0090OS00167_6000000_001