Norm: StPO §289StPO §352 ff
Rechtssatz: Ein in Rechtskraft erwachsener Schuldspruch kann im zweiten Rechtsgang nicht mehr mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft, sondern nur unter den Voraussetzungen der §§ 353 ff StPO durch eine allfällige Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigt werden. Entscheidungstexte 10 Os 149/72 Entscheidungstext OGH 26.09.1972 10 Os 149/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §289
Rechtssatz: Ist ein Urteil im ersten Rechtsgang im Ausspruch über die Schuld bereits in Rechtskraft erwachsen, so ist eine abermalige Verhandlung und Entscheidung über die Schuldfrage infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen; der zweite Rechtsgang hat sich vielmehr auf die Festsetzung der Strafe zu beschränken (EvBl 1954/337, 1968/353). Entscheidungstexte 10 Os 149... mehr lesen...
Norm: StPO §289
Rechtssatz: Die Aufhebung hat sich im Sinne des § 289 StPO auch auf den nicht angefochtenen Teil des Schuldspruches zu erstrecken, wenn dieser zu angefochtenen Teil im Verhältnis der Idealkonkurrenz steht, also beide Teile nur die Subsumtion einer und derselben strafbaren Handlung unter verschiedene Straftatbestände betreffen. Entscheidungstexte 13 Os 73/72 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §289
Rechtssatz: Ein Schuldspruch wegen eines Deliktes nach dem allgemeinen Strafgesetz (§ 101 StG) ist vom Schuldspruch wegen eines damit eintätig zusammentreffenden Fiskaldeliktes nicht im Sinne des § 289 StPO trennbar. Entscheidungstexte 13 Os 73/72 Entscheidungstext OGH 14.09.1972 13 Os 73/72 Veröff: SSt 43/36 13 Os 71... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §290 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Auch im Falle einer von der Generalprokuratur zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde ist der OGH über den in concreto gestellten Antrag hinaus zu Maßnahmen im Sinne der §§ 289, 290 StPO, auf die § 292 StPO ausdrücklich, aber doch implicite ausgesprochen). Entscheidungstexte 11 Os 181/71 Entscheidungstext OGH 16.09.1... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §293
Rechtssatz: Ein sogenanntes "Ergänzungsurteil" hat sich auf die Straffrage zu beschränken und daher lediglich auszusprechen, dass der Angeklagte für die im insoweit rechtskräftigen früheren Urteil angeführten Straftaten zu einer neu festgesetzten Strafe verurteilt wird. Entscheidungstexte 9 Os 55/71 Entscheidungstext OGH 03.06.1971 9 Os 55/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281StPO §289
Rechtssatz: Wenngleich der von dem einen Angeklagten mit Grund geltendgemachte formelle Nichtigkeitsgrund (die Z 3 des § 281 StPO) den Mitangeklagten nicht berührt, kann der OGH im Sinne des § 289 StPO das angefochtene Urteil zur Gänze aufheben, wenn die Schuldsprüche beider Angeklagten beweismäßig in einem derartigen inneren Zusammenhang stehen, daß die Aufrechterhaltung des einen bei Aufhebung des anderen, wenngleich ... mehr lesen...
Norm: StPO §260StPO §281 Z1StPO §289StPO §362
Rechtssatz: Bei Teilaufhebung des Urteiles eines Schöffengerichtes durch den OGH (gleich ob im Rechtsmittelverfahren oder im Falle der Bewilligung der Wiederaufnahme) hat - nach einheitlicher Rechtsprechung (vgl KH 1315) - die Strafbemessung für einen in Rechtskraft erwachsenen Teil des Urteiles durch das Gericht erster Instanz zu erfolgen. (Hier wurde die Strafsache zur neuerlichen Verhandlung und ... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §366 Abs2 C
Rechtssatz: Aufhebung bezüglich § 337 lit b StG bei Aufrechterhaltung des Schuldspruches zum Grunddelikt erfordert Aufhebung des Ausspruches über die privatrechtlichen Ansprüche, weil erst nach Feststellung der Tat in ihrer Gesamtheit über die privatrechtlichen Ansprüche entschieden werden kann. Entscheidungstexte 11 Os 31/66 Entscheidungstext OGH 16.0... mehr lesen...
Norm: StPO §289
Rechtssatz: Ist in einem Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte nicht auszuschließen, daß sich die (mangels eines Pflichtverteidigers für einen der Angeklagten) rechtswidrige Durchführung der Hauptverhandlung auch auf die anderen Mitangeklagten nachteilig ausgewirkt haben könnte, so liegt eine Trennbarkeit im Sinne des § 289 StPO nicht vor. Die vorliegende Nichtigkeit betrifft demnach auch die Mitangeklagten, sodaß das Urteil i... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §293
Rechtssatz: Formulierung des Urteilsspruches, wenn das Erstgericht infolge einer Teilaufhebung durch den OGH nur noch die Strafe für einen bereits rechtskräftigen Schuldspruch zu bemessen hat. Entscheidungstexte 10 Os 120/64 Entscheidungstext OGH 03.11.1964 10 Os 120/64 Veröff: EvBl 1965/196 S 274 12 Os 177/79 ... mehr lesen...
Norm: StPO §289
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof ist trotz der teilweisen Aufhebung eines Urteils in der Lage, über die Frage, ob Gewohnheitsbetrug vorliegt, meritorisch zu entscheiden, wenn der Schuldspruch wegen Betruges aufrecht bleibt und die Strafe stets nach den für das Verbrechen des Betruges geltenden Strafbestimmungen ausgemessen werden muß. Entscheidungstexte 5 Os 1296/55 En... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Wurde im Falle einer von wem immer ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde das Urteil aufgehoben und eine zuungunsten des Angeklagten gleichzeitig ergriffene Berufung auf diese Entscheidung verwiesen, so verletzt das Erstgericht im neuen Urteil das Verbot der reformatio in pejus nur dann, wenn es nunmehr eine Strafe verhängt, die der Oberste Gerichtshof seinerzeit auch unter Berücksichtigung ... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §290 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Der Grundsatz der partiellen Rechtskraft gilt auch im Strafprozess. Entscheidungstexte 5 Os 628/54 Entscheidungstext OGH 08.06.1954 5 Os 628/54 Veröff: EvBl 1954/337 S 489 12 Os 119/64 Entscheidungstext OGH 21.10.1964 12 Os 119/64 Veröff: EvBl 1965/122 S 163 ... mehr lesen...
Norm: StPO §289
Rechtssatz: Wenn ein Urteil im Schuldspruche bloß wegen Annahme eines einzelnen Verbrechensqualifikationsgrundes angefochten wird oder die Nichtigkeitsbeschwerde nur insoweit begründet ist, ist das Urteil auch bloß im Ausspruche über das Vorliegen dieses Qualifikationsgrundes und im Ausspruche über die Strafe aufzuheben. Entscheidungstexte 1 Os 525/49 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §289
Rechtssatz: Gegenstand des neuen Verfahrens, falls der Oberste Gerichtshof nur bezüglich eines Teiles des Schuldspruches die Wiederholung der Verhandlung und Entscheidung angeordnet hat. Entscheidungstexte 5 Os 894/30 Entscheidungstext OGH 15.12.1930 5 Os 894/30 Veröff: SSt X/94 9 Os 93/84 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StPO §13StPO §281 Z1StPO §289StPO §362
Rechtssatz: Die neue Strafbemessung auf Grund eines unter Mitwirkung von Schöffen ergangenen Schuldspruches kann nur in einer neuerlichen Verhandlung vor dem Schöffengerichte erfolgen. (Hier war ein Teil des Schuldspruches und der Strafausspruch auf Grund einer außerordentlichen Wiederaufnahme aufgehoben, die Strafsache in diesem Umfang an die erste Instanz zurückverwiesen und die Anklage sodann hins... mehr lesen...