RS OGH 1972/9/26 10Os149/72, 13Os192/78, 13Os177/79, 12Os177/79, 10Os136/80

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Veröffentlicht am 26.09.1972
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Norm

StPO §289

Rechtssatz

Ist ein Urteil im ersten Rechtsgang im Ausspruch über die Schuld bereits in Rechtskraft erwachsen, so ist eine abermalige Verhandlung und Entscheidung über die Schuldfrage infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen; der zweite Rechtsgang hat sich vielmehr auf die Festsetzung der Strafe zu beschränken (EvBl 1954/337, 1968/353).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100078

Dokumentnummer

JJR_19720926_OGH0002_0100OS00149_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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