Norm
StPO §289Rechtssatz
Wenn ein Urteil im Schuldspruche bloß wegen Annahme eines einzelnen Verbrechensqualifikationsgrundes angefochten wird oder die Nichtigkeitsbeschwerde nur insoweit begründet ist, ist das Urteil auch bloß im Ausspruche über das Vorliegen dieses Qualifikationsgrundes und im Ausspruche über die Strafe aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0100133Dokumentnummer
JJR_19491020_OGH0002_0010OS00525_4900000_001