RS OGH 1949/10/20 1Os525/49, 13Os189/78, 12Os177/78, 11Os138/79

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Veröffentlicht am 20.10.1949
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Norm

StPO §289

Rechtssatz

Wenn ein Urteil im Schuldspruche bloß wegen Annahme eines einzelnen Verbrechensqualifikationsgrundes angefochten wird oder die Nichtigkeitsbeschwerde nur insoweit begründet ist, ist das Urteil auch bloß im Ausspruche über das Vorliegen dieses Qualifikationsgrundes und im Ausspruche über die Strafe aufzuheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0100133

Dokumentnummer

JJR_19491020_OGH0002_0010OS00525_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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