RS OGH 1989/11/8 14Os86/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1989
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Norm

StPO §270 Abs3

Rechtssatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Angleichung der Urteilsausfertigung an das verkündete Urteil - schon mangels Beschwerdeinteresse -, weil dem unter einem gestellten Antrag auf (neuerliche) Urteilsangleichung Folge gegeben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0098843

Dokumentnummer

JJR_19891108_OGH0002_0140OS00086_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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