Norm
StPO §270 Abs3Rechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Angleichung der Urteilsausfertigung an das verkündete Urteil - schon mangels Beschwerdeinteresse -, weil dem unter einem gestellten Antrag auf (neuerliche) Urteilsangleichung Folge gegeben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0098843Dokumentnummer
JJR_19891108_OGH0002_0140OS00086_8900000_001