Norm: StGB §7 Abs1StPO §260StPO §270
Rechtssatz: Bei Vorsatzdelikten, die ein "culposes Gegenstück" haben, muß der Urteilsspruch auch die als erwiesen angenommene Schuldform enthalten; ansonsten muß die Schuldform des Vorsatzes nur dann in
Spruch: angeführt werden, wenn das Unterbleiben eines solchen Ausspruchs im Einzelfall zu entscheidenden Unklarheiten und damit - mittelbar - zu einer Verletzung der Vorschriften über die Tatidentifizierung fü... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStPO §260StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Beim fortgesetzten Delikt bringt die Anführung eines Tatzeitraumes von ..... bis ..... im Urteilsspruch keineswegs zum Ausdruck, der Täter hätte sich während dieses Zeitraumes "unausgesetzt" tatbestandsmäßig verhalten; daher keine Mangelhaftigkeit, wenn das Gericht nicht berücksichtigt daß der Täter während dieses Zeitraums einige Tage in Haft war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §39StGB §127StPO §260
Rechtssatz: Fassung des Urteilsspruchs bei versuchtem Diebstahl in qualifiziertem Rückfall. Entscheidungstexte 12 Os 8/75 Entscheidungstext OGH 18.02.1975 12 Os 8/75 Veröff: EvBl 1975/212 S 471 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090479 D... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z4StPO §265 Ac
Rechtssatz: "Angewendet" wird § 265 StPO bei der Strafzumessung nur, wenn diese Bestimmung in einer Abweichung von dem (durch das außerordentliche Milderungsrecht erweiterten) gesetzlichen Strafrahmen zur Auswirkung kommt (Unterschreitung der Grenze des außerordentlichen Milderungsrechts oder Absehen von einer Zusatzstrafe); nur bei einer solchen Auswirkung ("angewendet" in der Bedeutung des § 260 Z 4 StPO) muß § ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z4StPO §265 Ac
Rechtssatz: "Angewendet" wird § 265 StPO bei der Strafzumessung nur, wenn diese Bestimmung in einer Abweichung von dem (durch das außerordentliche Milderungsrecht erweiterten) gesetzlichen Strafrahmen zur Auswirkung kommt (Unterschreitung der Grenze des außerordentlichen Milderungsrechts oder Absehen von einer Zusatzstrafe); nur bei einer solchen Auswirkung ("angewendet" in der Bedeutung des § 260 Z 4 StPO) muß § ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStPO §260 Z2StPO §270 Abs2 Z7StPO §281 Abs1 Z10 A
Rechtssatz: Die Angabe im Urteilsspruch, die Angeklagten haben "im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter" gehandelt, ersetzt nicht die fehlende Feststellungen über das getroffene Einverständnis in der Richtung eines Zusammenwirkens, weil mit dieser Angabe nicht eine Tatsachenfeststellung im Sinne des § 280 Abs 2 Z 7 StPO getroffen, sondern nur ein im § 260 StPO normiert... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStPO §260 Z2StPO §270 Abs2 Z7StPO §281 Abs1 Z10 A
Rechtssatz: Die Angabe im Urteilsspruch, die Angeklagten haben "im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter" gehandelt, ersetzt nicht die fehlende Feststellungen über das getroffene Einverständnis in der Richtung eines Zusammenwirkens, weil mit dieser Angabe nicht eine Tatsachenfeststellung im Sinne des § 280 Abs 2 Z 7 StPO getroffen, sondern nur ein im § 260 StPO normiert... mehr lesen...
Norm: StPO §1StPO §260 Z3WaffG §39
Rechtssatz: Das Verfallserkenntnis, das mit der Verurteilung einer bestimmten Person verbunden ist, muß im Urteil enthalten sein. Eine abgesonderte Entscheidung über den Verfall ist unzulässig (hier § 39 WaffG). Entscheidungstexte 10 Os 79/74 Entscheidungstext OGH 29.07.1974 10 Os 79/74 Veröff: EvBl 1975/70 S 134 = SSt 45/17 ... mehr lesen...
Norm: StPO §1StPO §260 Z3WaffG §39
Rechtssatz: Das Verfallserkenntnis, das mit der Verurteilung einer bestimmten Person verbunden ist, muß im Urteil enthalten sein. Eine abgesonderte Entscheidung über den Verfall ist unzulässig (hier § 39 WaffG). Entscheidungstexte 10 Os 79/74 Entscheidungstext OGH 29.07.1974 10 Os 79/74 Veröff: EvBl 1975/70 S 134 = SSt 45/17 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3StPO §458 Abs2 Z4StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Abweichung der Ausfertigung von der Verkündung des Urteils ist im Übertretungsverfahren mangels Zitierung des § 260 StPO im § 468 Abs 1 Z 2 StPO keine Nichtigkeit, sondern bloß eine (einfache) Gesetzesverletzung (hier: nur § 458 Abs 2 Z 4 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3StPO §458 Abs2 Z4StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Abweichung der Ausfertigung von der Verkündung des Urteils ist im Übertretungsverfahren mangels Zitierung des § 260 StPO im § 468 Abs 1 Z 2 StPO keine Nichtigkeit, sondern bloß eine (einfache) Gesetzesverletzung (hier: nur § 458 Abs 2 Z 4 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3StPO §458 Abs2 Z4StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Abweichung der Ausfertigung von der Verkündung des Urteils ist im Übertretungsverfahren mangels Zitierung des § 260 StPO im § 468 Abs 1 Z 2 StPO keine Nichtigkeit, sondern bloß eine (einfache) Gesetzesverletzung (hier: nur § 458 Abs 2 Z 4 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3StPO §458 Abs2 Z4StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Abweichung der Ausfertigung von der Verkündung des Urteils ist im Übertretungsverfahren mangels Zitierung des § 260 StPO im § 468 Abs 1 Z 2 StPO keine Nichtigkeit, sondern bloß eine (einfache) Gesetzesverletzung (hier: nur § 458 Abs 2 Z 4 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z3StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Die Übereinstimmung der Urteilsausfertigung mit dem (allein maßgebenden) verkündeten Urteil im Ausspruch über das Strafausmaß kann im Wege einer Urteilsberichtigung gemäß § 270 Abs 3 StPO nicht bewirkt werden. Entscheidungstexte 11 Os 127/73 Entscheidungstext OGH 07.12.1973 11 Os 127/73 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z3StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Die Übereinstimmung der Urteilsausfertigung mit dem (allein maßgebenden) verkündeten Urteil im Ausspruch über das Strafausmaß kann im Wege einer Urteilsberichtigung gemäß § 270 Abs 3 StPO nicht bewirkt werden. Entscheidungstexte 11 Os 127/73 Entscheidungstext OGH 07.12.1973 11 Os 127/73 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §43StPO §260 Z3StPO aF §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die zwischen dem Ausmaß einer Freiheitsstrafe und der Gewährung des bedingten Strafnachlasses bestehende Wechselbeziehung geht so weit, daß der Ausspruch über die bedingte Verurteilung selbst ohne ausdrückliche Anfechtung (§ 294 Abs 2 StPO) nicht weiterbestehen kann, wenn das Rechtsmittelgericht die über den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe in Stattgebung einer lediglich gegen das... mehr lesen...
Norm: StGB §43StPO §260 Z3StPO aF §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die zwischen dem Ausmaß einer Freiheitsstrafe und der Gewährung des bedingten Strafnachlasses bestehende Wechselbeziehung geht so weit, daß der Ausspruch über die bedingte Verurteilung selbst ohne ausdrückliche Anfechtung (§ 294 Abs 2 StPO) nicht weiterbestehen kann, wenn das Rechtsmittelgericht die über den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe in Stattgebung einer lediglich gegen das... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §281 Z3StPO §281 Z5 BStPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Ein auf wahlweisen Feststellungen beruhendes Strafurteil ist dann denkbar, wenn jede der wahlweise getroffenen Annahmen zu den gleichen rechtlichen Schlüssen führt; oder wenn der Vorwurf der Qualifikation eines Tatbestandes auf die Feststellung gestützt wird, dass der Angeklagte die ihm angelastete Tat jedenfalls unter einem der vom Gesetz als gleichwerti... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §281 Z3StPO §281 Z5 BStPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Ein auf wahlweisen Feststellungen beruhendes Strafurteil ist dann denkbar, wenn jede der wahlweise getroffenen Annahmen zu den gleichen rechtlichen Schlüssen führt; oder wenn der Vorwurf der Qualifikation eines Tatbestandes auf die Feststellung gestützt wird, dass der Angeklagte die ihm angelastete Tat jedenfalls unter einem der vom Gesetz als gleichwerti... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §281 Z3StPO §281 Z5 BStPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Ein auf wahlweisen Feststellungen beruhendes Strafurteil ist dann denkbar, wenn jede der wahlweise getroffenen Annahmen zu den gleichen rechtlichen Schlüssen führt; oder wenn der Vorwurf der Qualifikation eines Tatbestandes auf die Feststellung gestützt wird, dass der Angeklagte die ihm angelastete Tat jedenfalls unter einem der vom Gesetz als gleichwerti... mehr lesen...
Norm: StPO §260StPO §468 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verletzung der Vorschriften des § 260 StPO durch ein Bezirksgericht ist zwar gemäß dem § 468 Abs 1 Z 2 StPO nicht mit Nichtigkeit bedroht, stellt jedoch, da die Bestimmungen des § 270 StPO über die Urteilsausfertigung gemäß dem § 447 Abs 1 StPO auch für das Übertretungsverfahren Geltung haben, gemäß den §§ 270 Abs 2 Z 5, 447 Abs 1 StPO eine unrichtige Anwendung des Gesetzes im Sinne der §§ 33, 29... mehr lesen...
Norm: PresseG §41 Abs1PresseG §42StPO §260
Rechtssatz: Im selbständigen Verfahren gemäß dem § 42 PresseG ist auszusprechen, daß der Inhalt der Druckwerke objektiv eine bestimmte strafbare Handlung begründet. Es ist nicht auf den Verfall "bestimmter", sondern auf den Verfall der Druckwerke an sich zu erkennen (§ 41 Abs 1, 2.Satz des PresseG). Gemäß § 42 Abs 2 PresseG ist den Herausgebern oder Verlegern Kostenersatz aufzuerlegen. ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §281 Z3StPO §281 Z5 B
Rechtssatz: Wird der Zeitpunkt der Tat nicht auf den Tag genau festgestellt, wird weder der Nichtigkeitsgrund nach § 281 Z 3 noch der nach Z 5 StPO begründet, wenn die Tat im Urteilsspruch und Entscheidungsgründen hinlänglich individualisiert und eindeutig von anderen Taten unterscheidbar ist ("Anfang Juli 1971"). Entscheidungstexte 12 Os 80/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §281 Z3StPO §281 Z5 B
Rechtssatz: Wird der Zeitpunkt der Tat nicht auf den Tag genau festgestellt, wird weder der Nichtigkeitsgrund nach § 281 Z 3 noch der nach Z 5 StPO begründet, wenn die Tat im Urteilsspruch und Entscheidungsgründen hinlänglich individualisiert und eindeutig von anderen Taten unterscheidbar ist ("Anfang Juli 1971"). Entscheidungstexte 12 Os 80/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260StPO §342StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 342 StPO begründet keine Nichtigkeit, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Abweichung des schriftlich ausgefertigten vom mündlich verkündeten Urteil. Entscheidungstexte 9 Os 33/72 Entscheidungstext OGH 15.06.1972 9 Os 33/72 Veröff: EvBl 1972/329 S 612 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z5StPO §389 Abs2StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Wurde ein Privatanklageverfahren teils mit Schuldspruch, teils mit Freispruch erledigt, trifft die Kostenersatzpflicht gemäß den §§ 389 Abs 2, 390 StPO jede der Parteien (nur) insoweit, als sie im Verfahren unterlegen ist. In einem solchen Fall muß das Urteil nach dem klaren Wortlaut der §§ 260 Z 5, 390 Abs 1 zweiter Satz, StPO zum Ausdruck bringen, daß der Privatankläger die auf den Fr... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z5StPO §389 Abs2StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Wurde ein Privatanklageverfahren teils mit Schuldspruch, teils mit Freispruch erledigt, trifft die Kostenersatzpflicht gemäß den §§ 389 Abs 2, 390 StPO jede der Parteien (nur) insoweit, als sie im Verfahren unterlegen ist. In einem solchen Fall muß das Urteil nach dem klaren Wortlaut der §§ 260 Z 5, 390 Abs 1 zweiter Satz, StPO zum Ausdruck bringen, daß der Privatankläger die auf den Fr... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Die Feststellung, der Angeklagte habe ein noch nicht vierzehnjähriges Mädchen zur Befriedigung seiner Lüste auf eine andere als die im § 127 StG bezeichnete Weise dadurch geschlechtlich zu mißbrauchen versucht, daß er sie aufforderte, ihn in das Herrenklosett zu begleiten, genügt nicht zu einer Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten Schändung nach den §§ 8, 128 StG. Ein im wesentlichen ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Die Feststellung, der Angeklagte habe ein noch nicht vierzehnjähriges Mädchen zur Befriedigung seiner Lüste auf eine andere als die im § 127 StG bezeichnete Weise dadurch geschlechtlich zu mißbrauchen versucht, daß er sie aufforderte, ihn in das Herrenklosett zu begleiten, genügt nicht zu einer Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten Schändung nach den §§ 8, 128 StG. Ein im wesentlichen ... mehr lesen...
Norm: StPO §260StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §288
Rechtssatz: Fassung des Spruchs einer "Maßgabebestätigung" ("Die NB wird verworfen. Im
Spruch: des erstgerichtlichen Urteils haben die Worte, es sei aus der Brandlegung des Angeklagten ein erheblicher Schaden für .... entstanden, zu entfallen"). Entscheidungstexte 13 Os 22/72 Entscheidungstext OGH 16.02.1972 13 Os 22/72 Veröff: RZ 1... mehr lesen...