- 9 Os 85/73
Entscheidungstext OGH 12.10.1973 9 Os 85/73
Veröff: EvBl 1974/118 S 247 = RZ 1974/9 S 13
- 11 Os 30/75
Entscheidungstext OGH 14.03.1975 11 Os 30/75
- 9 Os 37/76
Entscheidungstext OGH 10.05.1977 9 Os 37/76
Beisatz: Hier: Verletzung bei einem von zwei Angriffen des Täters gegen dieselbe Person. (T1)
- 10 Os 186/77
Entscheidungstext OGH 18.01.1978 10 Os 186/77
Beisatz: Hier: Wahlweise Täterschaftsform des
§ 12 StGB erster und zweiter Fall. (T2)
Veröff: SSt 49/5 = RZ 1978/73 S 170
- 9 Os 171/77
Entscheidungstext OGH 24.01.1978 9 Os 171/77
- 10 Os 20/78
Beisatz: Hier: "Gewalt" durch jede der beiden wahlweisen festgestellten Tathandlungen erfüllt. (T3)
- 9 Os 145/79
Ähnlich; Beisatz: Hier: Wahlweise Feststellung des Vorliegens der im
§ 11 StGB genannten Zustände. (T4)
Veröff: SSt 50/73
- 12 Os 6/81
Vgl auch
- 14 Os 104/895
Entscheidungstext OGH 06.09.1989 14 Os 104/895
nur: Ein auf wahlweisen Feststellungen beruhendes Strafurteil ist dann denkbar, wenn jede der wahlweise getroffenen Annahmen zu den gleichen rechtlichen Schlüssen führt. (T5)
Beisatz: Hier: Zur mangelnden Freiwilligkeit im Sinne des
§ 16 StGB. (T6)
- 15 Os 118/89
Vgl auch; nur T5
- 14 Os 121/92
nur T5; Beisatz: Wahldeutige Feststellungen (bezüglich der Form des jeweils geleisteten Tatbeitrages), die zu den gleichen rechtlichen Schlüssen führen, sind zulässig. (T7)
- 13 Os 90/92
Vgl auch; nur T5; Beisatz: Solche wahldeutigen Feststellungen sind zulässig, soweit das Gericht mängelfrei festzustellen vermag, dass von zwei möglichen Gegebenheiten nur die eine oder andere vorliegen kann, ohne dass sich klären lässt, welche die richtige ist, und zudem beide Möglichkeiten strafrechtlich gleichwertig sind (hier: wahlweise Annahme einer rechtlich gleichwertigen (
§ 12 StGB) Alleintäterschaft, Mittäterschaft oder Bestimmungstäterschaft). (T8)
- 12 Os 134/97
Vgl auch; Beisatz: Wahlfeststellungen sind unter der Voraussetzung, dass von zwei strafrechtlich gleichwertigen Alternativen eine von beiden vorliegen muss, ohne dass sich die eine oder andere Variante klären lässt, gestattet. (T9)
- 14 Os 79/02
Vgl auch
- 13 Os 164/02
Vgl auch; nur T5; Beisatz: Hier: Wahldeutige Feststellungen sind bei den alternativen Mischdelikten nach §§ 201 Abs 2 und 202 Abs 1 StGB unbedenklich. (T10)
- 14 Os 2/05h
Vgl auch
- 14 Os 20/06g
Auch; nur T5
- 14 Os 181/08m
Beisatz: Eine „alternative" Verurteilung wegen „der Verbrechen der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB oder der Vergehen der Begünstigung nach
§ 299 Abs 1 StGB" ist wegen der völlig verschiedenen und mit unterschiedlichen Strafdrohungen versehenen Tatbilder nicht möglich. (T11)
- 12 Os 91/08m
- 15 Os 165/09t
Auch; nur T5; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Hier ist Ergebnis beider Tatmodalitäten das Ausstellen eines unrichtigen Prüfgutachtens und somit die Annahme eines (wissentlichen) Befugnismissbrauchs. (T13)
- 15 Os 103/11b
Vgl; Beisatz: Hier:
§ 146 StGB setzt nur den Vorsatz voraus, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern. (T14)
- 14 Os 28/12t
Entscheidungstext OGH 03.04.2012 14 Os 28/12t
nur T5; Beisatz: Hier: Angesichts der konstatierten Mittäterschaft konnte offen bleiben, ob das von der Beschwerdeführerin - mit dem Ziel ein Feuer zu entfachen - verschüttete Benzin von ihr oder dem Mittäter entzündet wurde. (T15)
- 14 Os 167/13k
Entscheidungstext OGH 28.01.2014 14 Os 167/13k
Vgl; Beisatz: Wahldeutige Feststellungen sind bei einem Schuldspruch nach § 156 Abs 1 und 2 StGB unter dem Aspekt der Z 9 lit a und 10 des
§ 281 StPO ohne Bedeutung, weil es sich bei der betrügerischen Krida um ein alternatives Mischdelikt mit gleichwertigen Begehungsweisen handelt. (T16)
Beisatz: Hier: Beim Schuldspruch wegen betrügerischer Krida nach
§ 156 StGB hat das Erstgericht offen gelassen, durch welche der tatbildlichen Handlungsweisen (entweder durch scheinbare oder durch wirkliche Vermögensverringerung) die Gläubigerschädigung herbeigeführt wurde, und demnach zu diesem Punkt wahldeutige Feststellungen getroffen. (T17)
- Ds 26/13
Entscheidungstext OGH 04.03.2014 Ds 26/13
Vgl auch
- 15 Os 57/14t
Entscheidungstext OGH 27.08.2014 15 Os 57/14t
Auch; Beis wie T7
- 15 Os 5/15x
Entscheidungstext OGH 18.02.2015 15 Os 5/15x
Beisatz: Hier: Wahldeutige Feststellungen hinsichtlich der in
§ 129 Z 1 StGB angeführten, gleichwertigen Begehungsformen sind zulässig. (T18)
- 12 Os 161/15s
Entscheidungstext OGH 03.03.2016 12 Os 161/15s
Auch; Beis wie T10
- 13 Os 82/15f
Auch; Beisatz: Die Qualifikationsfälle des § 39 Abs 1 FinStrG sind im Sinn eines alternativen Mischdelikts rechtlich gleichwertig. (T19)
- 11 Os 35/16f
Entscheidungstext OGH 14.06.2016 11 Os 35/16f
Auch; Beisatz: Tatort und Tatzeit. (T20)
- 12 Os 8/17v
Entscheidungstext OGH 18.05.2017 12 Os 8/17v
Auch
- 14 Os 62/17z
Auch; Beis wie T16; Beis wie T17
- 13 Os 38/18i
Auch
- 12 Os 81/19g
Vgl
- 14 Os 40/19t
Vgl
- 14 Os 114/19z
Vgl
- 13 Os 7/21k
Entscheidungstext OGH 16.03.2021 13 Os 7/21k
Vgl; Beisatz: Hier: Zutreffende Subsumtion nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG wegen Überlassens von mindestens 5.500 g Cannabiskraut mit einem Wirkstoffgehalt von jedenfalls 10 % bei nicht mehr feststellbaren Quantitäten an Delta-9-THC und THCA. (T21)
- 15 Os 142/21b
Vgl
- 14 Os 53/22h
Entscheidungstext OGH 28.06.2022 14 Os 53/22h
Vgl