Norm
StPO §260Rechtssatz
Fassung des Spruchs einer "Maßgabebestätigung" ("Die NB wird verworfen. Im Spruch des erstgerichtlichen Urteils haben die Worte, es sei aus der Brandlegung des Angeklagten ein erheblicher Schaden für .... entstanden, zu entfallen").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098358Dokumentnummer
JJR_19720216_OGH0002_0130OS00022_7200000_001