Norm: StPO §260 Z3StPO §281 Z3
Rechtssatz: Die Verkündung einer anderen als der vom Schöffengericht beschlossenen Strafe begründet einen Mangel im Sinne des § 260 Z 3 StPO. Die dadurch bewirkte Nichtigkeit des Urteils im Sinne der Z 3 des § 281 StPO erstreckt sich nicht bloß auf den Strafausspruch, sondern läßt das Urteil zur Gänze der Aufhebung verfallen. Entscheidungstexte 9 Os 266/62 ... mehr lesen...
Norm: RHEStrG 1959 Pkt54StPO §260
Rechtssatz: 1. Die Auslieferung zur Strafvollstreckung kann sich auf einen Teil der urteilsmäßig zuerkannten Strafe beschränken. 2. Wurde ein Angeklagter wegen Taten verurteilt, die er teils im Inland, teils im Ausland begangen hat und erfolgt die Auslieferung an Österreich nur in Ansehung der hier begangenen Straftaten, so ist eine nachträgliche Strafteilung vorzunehmen. 3. Die Entscheidung erfolgt in öffe... mehr lesen...
Norm: StPO §260
Rechtssatz: Aus einem Mangel, der die Beantwortung der Frage betrifft, inwiefern dem Angeklagten ein Verschulden im Sinne des § 335 StG zur Last fällt, kann keinesfalls eine mit Nichtigkeit bedrohte Verletzung der Vorschrift des § 260 Z 1 bis 3 StPO abgeleitet werden. Entscheidungstexte 9 Os 57/61 Entscheidungstext OGH 15.05.1961 9 Os 57/61 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §215StPO §260StPO §281 Z3
Rechtssatz: Nur die Verletzung der Bestimmung des § 260 Z 1 - 3 StPO bilden den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 3 StPO. Eine Verletzung der Vorschriften des § 215 FinStrG, in denen bestimmt wird, was außer den im § 260 StPO angeführten Punkten nach im Strafurteil auszusprechen ist, vermag den Nichtigkeitsgrund nach § 281 Z 3 StPO nicht herzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z4StPO §270 Abs4StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Formvorschrift des § 260 Z 4 StPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht. Der Fehler kann gemäß § 270 Abs 3 StPO berichtigt werden. Entscheidungstexte 7 Os 314/60 Entscheidungstext OGH 11.01.1961 7 Os 314/60 13 Os 74/78 Entscheidungstext OGH 08.06... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z4StPO §270 Abs4StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Formvorschrift des § 260 Z 4 StPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht. Der Fehler kann gemäß § 270 Abs 3 StPO berichtigt werden. Entscheidungstexte 7 Os 314/60 Entscheidungstext OGH 11.01.1961 7 Os 314/60 13 Os 74/78 Entscheidungstext OGH 08.06... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1
Rechtssatz: Hat das Erstgericht im Urteilsspruch den Verlust eines Auges (§ 156 lit a StG) und die immerwährende Berufsunfähigkeit (§ 156 lit c StG) des Opfers festgestellt und in den Urteilsgründen, die mit dem
Spruch: eine Einheit bilden, festgestellt, daß der Verlust des linken Auges des Opfers durch die Schläge des Angeklagten eingetreten ist, hat es damit der Vorschrift des § 260 Z 1 StPO Genüge getan. ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1
Rechtssatz: Hat das Erstgericht im Urteilsspruch den Verlust eines Auges (§ 156 lit a StG) und die immerwährende Berufsunfähigkeit (§ 156 lit c StG) des Opfers festgestellt und in den Urteilsgründen, die mit dem
Spruch: eine Einheit bilden, festgestellt, daß der Verlust des linken Auges des Opfers durch die Schläge des Angeklagten eingetreten ist, hat es damit der Vorschrift des § 260 Z 1 StPO Genüge getan. ... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §259 Z3StPO §260 Z1StPO §281 Abs1 Z7
Rechtssatz: Sind mehrere Tathandlungen unter Anklage gestellt, muß im Falle einer teilweisen Verurteilung hinsichtlich der übrigen Handlungen Freispruch erfolgen. Entscheidungstexte 8 Os 252/58 Entscheidungstext OGH 05.09.1958 8 Os 252/58 Veröff: EvBl 1959/68 S 106 12 Os 47/70... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §259 Z3StPO §260 Z1StPO §281 Abs1 Z7
Rechtssatz: Sind mehrere Tathandlungen unter Anklage gestellt, muß im Falle einer teilweisen Verurteilung hinsichtlich der übrigen Handlungen Freispruch erfolgen. Entscheidungstexte 8 Os 252/58 Entscheidungstext OGH 05.09.1958 8 Os 252/58 Veröff: EvBl 1959/68 S 106 12 Os 47/70... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §270 Abs2 Z6
Rechtssatz: Ein Urteil des Geschworenengerichtes, das im
Spruch: die an die Geschworenen gestellten Fragen und deren Beantwortung wiedergibt und anschließend ausspricht, welches Verbrechen der Täter begangen hat, aber keinen förmlichen Schuldspruch enthält, verletzt das Gesetz in den Bestimmungen des § 270 Abs 1 Z 6 (§ 260 Z 1) StPO. Entscheidungstexte 7 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §270 Abs2 Z6
Rechtssatz: Ein Urteil des Geschworenengerichtes, das im
Spruch: die an die Geschworenen gestellten Fragen und deren Beantwortung wiedergibt und anschließend ausspricht, welches Verbrechen der Täter begangen hat, aber keinen förmlichen Schuldspruch enthält, verletzt das Gesetz in den Bestimmungen des § 270 Abs 1 Z 6 (§ 260 Z 1) StPO. Entscheidungstexte 7 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §116 ffStPO §260 Z1
Rechtssatz: 1) Es ist nicht notwendig, daß der Urteilsspruch die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat erschöpfend umschreibt und insbesondere zum Ausdruck bringt, wie das dem Angeklagten zur Last gelegte Verhalten zu dem ihm angelasteten Erfolg geführt hat. 2) Der Befund eines Sachverständigen muß nicht auf Grund eines gerichtlichen Augenscheines erstellt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §116 ffStPO §260 Z1
Rechtssatz: 1) Es ist nicht notwendig, daß der Urteilsspruch die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat erschöpfend umschreibt und insbesondere zum Ausdruck bringt, wie das dem Angeklagten zur Last gelegte Verhalten zu dem ihm angelasteten Erfolg geführt hat. 2) Der Befund eines Sachverständigen muß nicht auf Grund eines gerichtlichen Augenscheines erstellt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 260 Z 1 StPO hindert nicht, den Schuldspruch wegen falschen Zeugnissen auf die Feststellung zu stützen, daß eine von zwei einander widersprechenden Zeugenaussagen des Angeklagten falsch sei, wenngleich sich nicht ermitteln läßt, welche von ihnen gegen die Wahrheit verstoße. Entscheidungstexte 5 Os 253/56 Entscheidungstext OGH 12.12.... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 260 Z 1 StPO hindert nicht, den Schuldspruch wegen falschen Zeugnissen auf die Feststellung zu stützen, daß eine von zwei einander widersprechenden Zeugenaussagen des Angeklagten falsch sei, wenngleich sich nicht ermitteln läßt, welche von ihnen gegen die Wahrheit verstoße. Entscheidungstexte 5 Os 253/56 Entscheidungstext OGH 12.12.... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §260 Z3
Rechtssatz: Dem Strafverfahren ist eine Urteilsform nach Art des im § 391 ZPO vorgesehenen Teilurteiles fremd. Abgesehen von den Fällen, wo das Gesetz dies ausdrücklich anordnet, muß ein verurteilendes Straferkenntnis unbedingt auch einen Strafausspruch enthalten (im vorliegenden Falle wurde ein Schuldspruch gefällt und der Strafausspruch vorbehalten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §260 Z3
Rechtssatz: Dem Strafverfahren ist eine Urteilsform nach Art des im § 391 ZPO vorgesehenen Teilurteiles fremd. Abgesehen von den Fällen, wo das Gesetz dies ausdrücklich anordnet, muß ein verurteilendes Straferkenntnis unbedingt auch einen Strafausspruch enthalten (im vorliegenden Falle wurde ein Schuldspruch gefällt und der Strafausspruch vorbehalten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z3
Rechtssatz: Das Gericht ist an das mündlich verkündete Erkenntnis auch dann gebunden, wenn diese von dem vom Senat bei der Beratung beschlossenen abweicht. Entscheidungstexte 5 Os 1426/53 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 5 Os 1426/53 Veröff: RZ 1954,10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z3
Rechtssatz: Das Gericht ist an das mündlich verkündete Erkenntnis auch dann gebunden, wenn diese von dem vom Senat bei der Beratung beschlossenen abweicht. Entscheidungstexte 5 Os 1426/53 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 5 Os 1426/53 Veröff: RZ 1954,10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1
Rechtssatz: Zur Fassung des Urteilsspruches, wenn das Gericht nicht in der Lage ist festzustellen, wann und an wem die Tathandlung begangen wurde. Entscheidungstexte 5 Os 496/54 Entscheidungstext OGH 25.06.1954 5 Os 496/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0098631 Do... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1
Rechtssatz: Zur Fassung des Urteilsspruches, wenn das Gericht nicht in der Lage ist festzustellen, wann und an wem die Tathandlung begangen wurde. Entscheidungstexte 5 Os 496/54 Entscheidungstext OGH 25.06.1954 5 Os 496/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0098631 Do... mehr lesen...
Norm: StPO §260
Rechtssatz: Auch die Ausfertigung des Strafurteiles eines Bezirksgerichtes muß nach den §§ 270 Abs 2 Z 6 und 447 Abs 1 StPO das Erkenntnis des Gerichtes mit allen im § 260 StPO angeführten Punkten - getrennt von den Entscheidungsgründen - enthalten. Entscheidungstexte 1 Os 116/49 Entscheidungstext OGH 23.05.1949 1 Os 116/49 Veröff: SSt XX/62 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1
Rechtssatz: Zur Frage der Konkretisierung der Tat im Sinne des § 260 Z 1 StPO. Entscheidungstexte 3 Os 683/48 Entscheidungstext OGH 19.08.1948 3 Os 683/48 Veröff: SSt XIX/151 10 Os 174/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 10 Os 174/76 Vgl; Beisatz: Hinreichende Individualisierung bei einem UV nach § 458... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1
Rechtssatz: Zur Frage der Konkretisierung der Tat im Sinne des § 260 Z 1 StPO. Entscheidungstexte 3 Os 683/48 Entscheidungstext OGH 19.08.1948 3 Os 683/48 Veröff: SSt XIX/151 10 Os 174/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 10 Os 174/76 Vgl; Beisatz: Hinreichende Individualisierung bei einem UV nach § 458... mehr lesen...
Norm: PresseG §42StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3
Rechtssatz: Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 260 Z 1 bis 3 StPO auf Erkenntnisse gemäß dem § 42 PresseG. Entscheidungstexte 5 Os 155/29 Entscheidungstext OGH 01.03.1929 5 Os 155/29 Veröff: SSt IX/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0072340 ... mehr lesen...
Norm: PresseG §42StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3
Rechtssatz: Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 260 Z 1 bis 3 StPO auf Erkenntnisse gemäß dem § 42 PresseG. Entscheidungstexte 5 Os 155/29 Entscheidungstext OGH 01.03.1929 5 Os 155/29 Veröff: SSt IX/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0072340 ... mehr lesen...
Norm: PresseG §42StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3
Rechtssatz: Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 260 Z 1 bis 3 StPO auf Erkenntnisse gemäß dem § 42 PresseG. Entscheidungstexte 5 Os 155/29 Entscheidungstext OGH 01.03.1929 5 Os 155/29 Veröff: SSt IX/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0072340 ... mehr lesen...
Norm: PresseG §42StPO §260 Z1StPO §260 Z2StPO §260 Z3
Rechtssatz: Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 260 Z 1 bis 3 StPO auf Erkenntnisse gemäß dem § 42 PresseG. Entscheidungstexte 5 Os 155/29 Entscheidungstext OGH 01.03.1929 5 Os 155/29 Veröff: SSt IX/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0072340 ... mehr lesen...