Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Graz der Beschwerde des Beschuldigten Christian L***** (ON 53), gegen den beim Landesgericht Leoben die Voruntersuchung wegen der in der Folge bezeichneten Delikte geführt wird, wider die vom Untersuchungsrichter am 27. Juni 2007, GZ 36 Ur 37/07v-51, fortgesetzte Untersuchungshaft nicht Folge und setzte sie aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b, lit c StPO fort. Mit dem angefochtenen Bes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Dezember 2005 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp und Dr. Schwab als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters MMag. Popelka als Schriftführer, in der beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 234 Ur 8/02x anhängigen Strafsache gegen Wolfgang S***** und weitere Angeklagte wegen des Verbrechens des Menschenhan... mehr lesen...
Gründe: Gegen DI Norbert G***** wird beim Landesgericht Wels eine Voruntersuchung wegen „§ 133 Abs 1 und 2 StGB und §§ 146, 147, 148 StGB" (S 1a verso, 177/jeweils I) geführt. Gegen DI Norbert G***** wird beim Landesgericht Wels eine Voruntersuchung wegen „§ 133 Absatz eins und 2 StGB und Paragraphen 146,, 147, 148 StGB" (S 1a verso, 177/jeweils römisch eins) geführt. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des DI Norbert G***** gegen den B... mehr lesen...
Gründe: Gegen Radenko J***** ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen §§ 15, 105; 12 zweiter Fall, 15, 288 Abs l StGB anhängig. Über den am 7. Februar 2003 um 8.00 Uhr festgenommenen (S 45) Beschuldigten wurde am 9. Februar 2003 die Untersuchungshaft aus den Haftgründen des § 180 Abs 2 Z 2 und 3 lit d StPO verhängt (S 78, ON 13). Am 21. Februar 2003, dem letzten Tag der 14-tägigen Haftfrist, wurde der Beschuldigte um 8.00 Uhr in Strafhaft zwecks Verbüßu... mehr lesen...
Norm: StPO §6 Abs1 BStPO §180 Abs4StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2
Rechtssatz: Die mit einer Unterbrechung der Untersuchungshaft nach § 180 Abs 4 StPO verbundene Hemmung einer Haftfrist (§ 181 Abs 1 und 2 StPO) für eine a momento ad momentum zu berechnende Zeitspanne (wie eine in Stunden zu messende Haft) bewirkt keine Ausnahme von dem auf § 6 Abs 1 zweiter Satz StPO beruhenden Grundsatz, dass Haftfristen als nach Tagen oder Monaten bestimmte Frist... mehr lesen...
Gründe: Nach der am 16. April 2001 um 9.35 Uhr erfolgten Festnahme des am 8. September 1981 geborenen Mato D***** (S 209/I) verhängte der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz über ihn am 17. April 2001 die Untersuchungshaft wegen Tatbegehungsgefahr gemäß § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO mit Wirksamkeit bis 30. April 2001 (ON 19). In der am 30. April 2001 zwischen 9.50 Uhr und 10.05 Uhr durchgeführten Haftverhandlung beschloss der Untersuchungsrichter die Fortset... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 21 Vr 812/00 des Landesgerichtes St. Pölten ergibt sich, dass Stefan G***** am 5. September 2000 wegen Verdachtes des Vergehens nach § 27 Abs 1 und Abs 2 Z 2 erster Fall SMG von einem Sicherheitswachebeamten gem § 177 Abs 1 iVm § 175 Abs 1 Z 1 StPO festgenommen wurde (S 51/I, 19/II, 13, 29/III). Aus dem Akt 21 römisch fünf r 812/00 des Landesgerichtes St. Pölten ergibt sich, dass Stefan G***** am 5. September 2000 wegen Verdachtes des Vergehens nach Paragraph 27... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs2 Z1
Rechtssatz: Für den Beginn der Haftfrist gemäß § 181 Abs 2 Z 1 StPO ist in den Fällen, in denen sowohl zunächst eine sicherheitsbehördliche Festnahme aus eigenem Antrieb gemäß § 177 StPO erfolgt, als auch sodann - während der vorläufigen Verwahrung - ein richterlicher Haftbefehl gegen den Festgenommenen erlassen wird, wie folgt zu differenzieren: 1. Der Zeitpunkt der Festnahme nach § 177 StPO ist dann maßgebend, wenn d... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs2 Z1
Rechtssatz: Für den Beginn der Haftfrist gemäß § 181 Abs 2 Z 1 StPO ist in den Fällen, in denen sowohl zunächst eine sicherheitsbehördliche Festnahme aus eigenem Antrieb gemäß § 177 StPO erfolgt, als auch sodann - während der vorläufigen Verwahrung - ein richterlicher Haftbefehl gegen den Festgenommenen erlassen wird, wie folgt zu differenzieren: 1. Der Zeitpunkt der Festnahme nach § 177 StPO ist dann maßgebend, wenn d... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Anspruchswerber wurde mit Beschluss des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes Innsbruck vom 27. Juli 1999 (in 3b EVr 2027/99, vormals 33 Vr 2027/99) die Voruntersuchung wegen Verdachtes der Begehung der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB und der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 und 2 StGB eingeleitet. Danach war Rudolf P***** dringend verdächtig, im Anschluss an ein von Helmut G***** und Helmut S*****... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Innsbruck wird gegen Wilfried H***** Voruntersuchung geführt, weil er dringend verdächtig ist, die Verbrechen des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147, 148 erster Fall StGB und der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB verübt zu haben. Mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 3. Oktober 1999 wurde über ihn gemäß § 180 Abs 2 Z 2 und 3 lit b und c StPO die Untersuchungshaft verhängt (ON 11 iVm ON 14) und deren Fortsetzung am 15. Ok... mehr lesen...
Gründe: Gegen den italienischen Staatsangehörigen Giuseppe R***** wurde beim Landesgericht Klagenfurt Voruntersuchung wegen verschiedener, vom Untersuchungsrichter zunächst nach § 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB und § 156 Abs 1 und 2 StGB (S 3 iVm 1/I), sodann auch nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB qualifizierter (ON 72) strafbarer Handlungen geführt, der zufolge die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 15. Juni 1999 Anklage wegen §§ 159 Abs 1 Z 1 und Z 2; 146,... mehr lesen...
Gründe: Djordje V***** befindet sich seit 28.Jänner 1998 (ON 7 und 8) - mit einer Unterbrechung vom 12. bis 18.Mai 1998 wegen des Vollzuges von zwei Verwaltungsstrafen (ON 45 und 45 a) - aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und lit b StPO in Untersuchungshaft. Nach der am 14.Mai 1998 eingebrachten, inzwischen rechtskräftigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ist er der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StG... mehr lesen...
Gründe: Gegen den am 20.Jänner 1977 geborenen jugoslawischen Staatsangehörigen Sedat K***** wird beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine Voruntersuchung wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB geführt, weil er im dringenden Verdacht steht, am 16.September 1997 in Wien einen Tatbeitrag zu dem von Goran G***** und Esad M***** zum Nachteil des Peter H***** begangenen Raubes geleistet zu haben, indem er - in Kenntnis des Raubvorhabens - auf G***** und M***** gew... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs4 Z5StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte im Zeitpunkt der Beschlußfassung des Oberlandesgerichtes (noch) nicht (wieder) in Haft, wird die Haftfrist erst mit der neuerlichen Festnahme in Gang gesetzt, also jenem Zeitpunkt, in dem der der Auffassung des Gerichtshofes zweiter Instanz entsprechende Rechtszustand wiederhergestellt ist, woraus sich ergibt, daß die Mitteilung der Haftfrist sinnvollerweise er... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs4 Z5StPO §181 Abs2StPO §182 Abs4GRBG §1 Abs1
Rechtssatz: Eine nur gegen die Mitteilung der (angeblich unrichtigen) Haftfrist gerichtete Grundrechtsbeschwerde ist zurückzuweisen, weil sie sich - zufolge des bloß deklaratorischen Charakters dieser Mitteilung - nicht gegen eine strafgerichtliche Entscheidung oder Verfügung, sondern gegen das Gesetz selbst wendet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Über Karl B***** wurde am 27.Jänner 1998 wegen Verdachtes der Verbrechen des schweren Raubes und des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 2 und Z 3 lit b StPO die Untersuchungshaft verhängt. Nach einer Haftverhandlung am 9.Feber 1998 beschloß der Untersuchungsrichter die Fortsetzung der Untersuchungshaft und erklärte diesen Beschluß bis 9.März 1998 wirksam. Über Karl B***** wurde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht den Beschwerden des Beschuldigten gegen die Verhängung und Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht Folge gegeben, deren Fortsetzung aus dem Haftgrund des § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO verfügt und das Ende der Haftfrist mit 7.Jänner 1998 bestimmt. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht den Beschwerden des Beschuldigten gegen die Verhängung und Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht Folge gegeben, de... mehr lesen...
Gründe: Doris P*****, über die am 31.März 1997 unter anderem wegen "§§ 15, 75 StGB" die obligatorische Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 7 StPO verhängt worden war (S 9 iVm ON 19/II des später einbezogenen Aktes 28 a Vr 2921/97 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien), deren Verlängerung die Untersuchungsrichterin nach Durchführung zweier Haftverhandlungen zuletzt bis längstens 14.Juli 1997 angeordnet hatte (ON 38 und 67/II des zitierten Aktes), ersuchte anläßlich der Kundmach... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2StPO §181 Abs4StPO §181 Abs5
Rechtssatz: Wird der - infolge Verzichtes des Beschuldigten auf Durchführung einer dritten Haftverhandlung mögliche - schriftliche Beschluß auf Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht vor Ablauf der Haftfrist gefaßt, ist der Beschuldigte zu enthaften, und zwar unabhängig vom Gewicht der Tat und den Haftgründen. Weder der klare Wortlaut des Gesetzes (arg. "die Haftfrist beträgt ........ mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1StPO §180 Abs2 Z1StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2 Z3StPO §184 Abs4StPO §190 Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die im Rahmen der gelinderen Mittel erteilten Auflagen (Abnahme der Reisepapiere, Leistung einer Kaution) wird die Untersuchungshaft bis zu deren Erfüllung fortgesetzt, sodaß ein dementsprechender Beschluß des Gerichtshofes II Instanz die gemäß § 182 Abs 4 in Verbindung mit § 181 Abs2 Z 3 StPO vorgesehene Haftfrist auslös... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1StPO §180 Abs2 Z1StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2 Z3StPO §184 Abs4StPO §190 Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die im Rahmen der gelinderen Mittel erteilten Auflagen (Abnahme der Reisepapiere, Leistung einer Kaution) wird die Untersuchungshaft bis zu deren Erfüllung fortgesetzt, sodaß ein dementsprechender Beschluß des Gerichtshofes II Instanz die gemäß § 182 Abs 4 in Verbindung mit § 181 Abs2 Z 3 StPO vorgesehene Haftfrist auslös... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs2
Rechtssatz: Die im Zeitpunkt der Verhandlung nicht ausgewiesene Zustellung der Ladung an den ausgewiesenen Verteidiger hindert nicht die Durchführung der Verhandlung, durch die Anwesenheit einer für den Beschwerdeführer bestellten Verteidigerin aus dem Richterstande waren die formellen Voraussetzungen - einschließlich der Wahrung des Parteiengehörs - für die Beschlussfassung nach § 181 Abs 2 StPO gegeben. ... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2StPO §182 Abs4
Rechtssatz: 1. Auch ein auf Grund einer Beschwerde des Staatsanwaltes gegen die Aufhebung der Untersuchungshaft durch den Untersuchungsrichter ergangener Beschluß des Gerichtshofes zweiter Instanz auf Fortsetzung der Untersuchungshaft ist längstens für einen bestimmten Zeitraum wirksam (Haftfrist). Diese Haftfrist entspricht jener, die ausgelöst worden wäre, wenn schon der Untersuchungsrichter (r... mehr lesen...