Norm
StPO §179 Abs4 Z5Rechtssatz
Eine nur gegen die Mitteilung der (angeblich unrichtigen) Haftfrist gerichtete Grundrechtsbeschwerde ist zurückzuweisen, weil sie sich - zufolge des bloß deklaratorischen Charakters dieser Mitteilung - nicht gegen eine strafgerichtliche Entscheidung oder Verfügung, sondern gegen das Gesetz selbst wendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109708Im RIS seit
30.04.1998Zuletzt aktualisiert am
11.04.2022