Norm
StPO §180 Abs1Rechtssatz
Im Hinblick auf die im Rahmen der gelinderen Mittel erteilten Auflagen (Abnahme der Reisepapiere, Leistung einer Kaution) wird die Untersuchungshaft bis zu deren Erfüllung fortgesetzt, sodaß ein dementsprechender Beschluß des Gerichtshofes II Instanz die gemäß § 182 Abs 4 in Verbindung mit § 181 Abs2 Z 3 StPO vorgesehene Haftfrist auslöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:1996:RL0000004Dokumentnummer
JJR_19960112_OLG0459_0100BS00007_9600000_001