RS OGH 2003/4/24 15Os55/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2003
beobachten
merken

Norm

StPO §6 Abs1 B
StPO §180 Abs4
StPO §181 Abs1
StPO §181 Abs2

Rechtssatz

Die mit einer Unterbrechung der Untersuchungshaft nach § 180 Abs 4 StPO verbundene Hemmung einer Haftfrist (§ 181 Abs 1 und 2 StPO) für eine a momento ad momentum zu berechnende Zeitspanne (wie eine in Stunden zu messende Haft) bewirkt keine Ausnahme von dem auf § 6 Abs 1 zweiter Satz StPO beruhenden Grundsatz, dass Haftfristen als nach Tagen oder Monaten bestimmte Fristen erst mit Ablauf ihres letzten Tages enden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117495

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten