Norm: StPO §152StPO §162aStPO §265StPO §281 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Im Vorverfahren hat der Untersuchungsrichter das Vorliegen eines Entschlagungsrechtes nach § 152 Abs 1 und 2 StPO anhand der ihm vorliegenden Beweismittel zu prüfen. Ergibt sich daraus kein Hinweis auf ein Entschlagungsrecht, scheidet Nichtigkeit nach § 152 Abs 5 StPO aus. Bei Verlesung des Protokolls über die kontradiktorische Vernehmung in der Hauptverhandlung, b... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §228 Abs4StPO §252 Abs1StPO §252 Abs2a
Rechtssatz: Durch Vorführung der Aufzeichnung einer kontradiktorischen Vernehmung in der Hauptverhandlung wird diese, wenn der akustische Inhalt der Aufzeichnung mit dem Inhalt eines Teiles der Hauptverhandlung ident ist, inhaltlich selbst zum Teil der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 10 Bkd 2/05 Entscheidungstext OGH 06... mehr lesen...
Norm: STPO §45STPO §162a
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht umfasst auch den Anspruch auf Herstellung und Ausfolgung einer Kopie der Videokassette, auf welcher die nach § 162a STPO erfolgte Vernehmung aufgezeichnet wurde. Entscheidungstexte 6 Bs 272/04 Entscheidungstext OLG Innsbruck 06.07.2004 6 Bs 272/04 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z2aStPO §156 Abs1 Z2StPO §162aStPO §165
Rechtssatz: Einen Entfall des Entschlagungsrechts bei Hervorkommen neuer Beweisergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des § 162a StPO) sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidungstexte 14 Os 94/03 Entscheidungstext OGH 30.09.2003 14 Os 94/03 11 Os 1... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §252 Abs1 Z2aStPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des § 252 Abs 1 Z 2a folgt keineswegs, dass ein Vernehmungsprotokoll nur dann verlesen werden dürfte, wenn auch die (nach § 162a Abs 1 dritter Satz StPO bloß fakultative) technische Aufnahme hierüber vorgeführt werden kann. Entscheidungstexte 14 Os 121/02 Entscheidungstext OGH 12.11... mehr lesen...
Norm: StGB §217StPO §152 Abs1 Z2aStPO §162aStPO §252 Abs1 Z2a
Rechtssatz: Da § 217 StGB der Ausbeutung der Geschlechtssphäre des Opfers entgegenwirken soll, können Zuwiderhandlungen diese auch verletzen. Entscheidungstexte 13 Os 39/02 Entscheidungstext OGH 29.05.2002 13 Os 39/02 12 Os 17/04 Entscheidungstext OGH 22.04.2004 ... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Abs1 Z3StPO §152 Abs2 Z2aStPO §162aStPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: 1.) Das Entschlagungsrecht nach § 152 Abs 2 Z 2a StPO kommt dem in seiner Geschlechtssphäre verletzten Zeugen nur dann zu, wenn die Parteien im Sinne des § 162a StPO ausreichende Gelegenheit hatten, sich an einer vorausgegangenen gerichtlichen Vernehmung zu beteiligen. 2.) Eine "erhebliche" psychische Belastung eines (mittlerweile 20-jährigen) Tatopfers eines Sexua... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §162aStPO §166aStPO §229 Abs2StPO §250 Abs1StPO §250 Abs3
Rechtssatz: Mit der Einführung verfahrensrechtlicher Zeugenschutzbestimmungen durch das StPÄG 1993 (§ 166a StPO: Vernehmung eines Zeugen unter Wahrung seiner Anonymität und § 229 Abs 2 StPO: Ausschluss der Öffentlichkeit zur Verhinderung der Enttarnung) hat der Gesetzgeber eine Einengung der damit kollidierenden Verteidigungsrechte des Angeklagten im Inte... mehr lesen...
Norm: StPO §162a
Rechtssatz: § 162a Abs 1 StPO verlangt zwar vom Untersuchungsrichter, sowohl dem Beschuldigten als auch seinem Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen an den Zeugen zu stellen. In welcher Form das zu geschehen hat, ist dem Gesetz jedoch nicht zu entnehmen. Der Untersuchungsrichter ist nur verpflichtet, einem Verlangen des Verteidigers nach Ladung bzw Vorführung des Beschuldigten zu ent... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §252 Abs1StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Vorführung von zusätzlichen, nach dem Ermessen des Untersuchungsrichters hergestellten Ton - oder Bildaufnahmen (§ 162a Abs 1 und Abs 2 StPO) in der Hauptverhandlung unterliegt denselben Vorschriften wie die Protokollverlesungen. Eine Verpflichtung zur Wiederholung einer nur fakultativ vorgesehenen Aufnahme (und damit der kontradiktorischen Vernehmung) nur aus dem Grund schlechte... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: Vernehmungsunfähigkeit - Verlesungszulässigkeit. Mußte eine vom Untersuchungsrichter als kontradiktorisch geplante Vernehmung des unmündigen Tatopfers wegen eines anhaltenden Weinkampfes des Kindes abgebrochen werden, noch bevor die Parteien Gelegenheit zur Befragung hatten, und steht nach dem Gutachten eines Sachverständigen fest, dass eine weitere Vernehmung des Kindes ohne dessen psychische Sch... mehr lesen...
Norm: StPO §101StPO §104StPO §162a
Rechtssatz: Auch bei technischer Aufzeichnung einer kontradiktorischen Vernehmung ist der Inhalt der Aussage zu protokollieren. Ton- und Bildaufnahmen (§ 162a StPO) ersetzen nicht die zwingend vorgeschriebene Protokollierung (§§ 101, 104 StPO), sondern ergänzen sie im Sinne des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (vergleiche Erlaß zum StPÄG 1993, BlgNR 18. GP, 33). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §281 Abs1 Z5 BMRK Art6 Abs3 litd IV4
Rechtssatz: Wenn für das erkennende Gericht die persönliche Vernehmung einer Unmündigen nicht in Betracht kam, weil die Einvernahme auch bei entsprechend behutsamen, die kindliche Psyche berücksichtigendem Vorgehen eine fortlaufende psychische Schädigung der Unmündigen, die durch deren psychische Beschaffenheit bedingt ist, ernstlich befürchten lässt (EvBl 1993/48, EvBl 1990/72, JBl 1996... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §252 Abs1 Z2a
Rechtssatz: Daß auch einem Sachverständigen im Rahmen einer kontradiktorischen Vernehmung (§ 162 a StPO) die Möglichkeit zur Fragestellung geboten wurde, nimmt der in Anwesenheit und unter der Leitung der Untersuchungsrichterin vorgenommenen Prozeßhandlung nicht den Charakter einer gerichtlichen Vernehmung, die daher bei berechtigter Aussageverweigerung des Zeugen (§ 152 Abs 1 Z 2 StPO) in der Hauptverhandlung... mehr lesen...
Norm: StPO §162aMRK Art6 Abs3 litd IV4
Rechtssatz: Dem aus Art 6 Abs 3 lit d MRK erfließenden Gebot der Waffengleichheit mit dem Staatsanwalt wird dann entsprochen, wenn der Beschuldigte (obgleich wie hier zumindest im Vorverfahren) die Möglichkeit hatte, bei der kontradiktorischen Vernehmung Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen. Entscheidungstexte 15 Os 164/97 ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §162a
Rechtssatz: Die ihm gebotene Gelegenheit, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen an die Zeuginnen zu stellen, hat der Angeklagte ungenützt gelassen und solcherart selbst dem Grundrecht des Art 6 Abs 3 lit d MRK entsagt. Entscheidungstexte 14 Os 58/97 Entscheidungstext OGH 13.05.1997 14 Os 58/97 ... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §252 Abs1StPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, daß bei Aufnahme des später in der Hauptverhandlung verlesenen Protokolls über frühere Zeugenvernehmungen eine als Verteidigerin (noch) nicht befugte Rechtsanwaltsanwärterin eingeschritten sei, wird weder das Fehlen eines Verteidigers während der Hauptverhandlung behauptet, noch, daß dem Angeklagten und seinem Vertreter (die beiden von diesem Termin in Kenntnis war... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §165StPO §252 Abs1 Z2aStPO §281 Abs1 Z1aStPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Angeklagte bei der Zeugenvernehmung durch den Untersuchungsrichter anwaltlich nicht vertreten war, begründet mangels einer hiedurch verletzten prozessualen Vorschrift keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 14 Os 95/95 Entscheidungstext OGH 08.08.1995 14 Os 95/95 ... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §281 Abs1 Z1aStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Abweisung des Antrags auf Wiederholung der kontradiktorischen Vernehmung des unmündigen Tatopfers. Durch den Umstand, dass der Angeklagte zur Zeit der Durchführung dieser gerichtlichen Vorerhebung am 29. Jänner 2007 noch nicht anwaltlich vertreten war und deren Ergebnis der Urteilsbegründung zugrunde gelegt wurde, ist die behauptete Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO nicht bew... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §221 Abs1
Rechtssatz: Für Erhebungsakte in einem Vorverfahren ist dem Beschuldigten eine fixe Vorbereitungsfrist gesetzlich nicht eingeräumt. Entscheidungstexte 13 Os 70/95 Entscheidungstext OGH 28.06.1995 13 Os 70/95 13 Os 121/04 Entscheidungstext OGH 03.11.2004 13 Os 121/04 Auch ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §162aStPO §224
Rechtssatz: Die nach Abschluß der Voruntersuchung und nach Rechtswirksamkeit einer Anklage - im Zwischenverfahren vom Untersuchungsrichter unter Beachtung der im § 162 a StPO normierten Kautelen durchgeführte "kontradiktorische" Vernehmung eines Zeugen entspricht dem Gesetz und dient vornehmlich der Sicherung der in Art 6 Abs 3 lit d MRK umschriebenen Verteidigungsrechte des Angeklagten. ... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §252 Abs1 Z2a
Rechtssatz: Ob die den Parteien gegebene Möglichkeit, sich an der Zeugenvernehmung zu beteiligen, auch genützt wurde, ist für die Verlesungsberechtigung ohne Relevanz. Entscheidungstexte 13 Os 113/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 13 Os 113/94 15 Os 85/95 Entscheidungstext OGH 21.09.199... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...