Norm
StPO §152 Abs1 Z2aRechtssatz
Einen Entfall des Entschlagungsrechts bei Hervorkommen neuer Beweisergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des § 162a StPO) sieht das Gesetz nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118084Im RIS seit
30.10.2003Zuletzt aktualisiert am
02.08.2022