Norm
StPO §162aRechtssatz
Der Umstand, dass der Angeklagte bei der Zeugenvernehmung durch den Untersuchungsrichter anwaltlich nicht vertreten war, begründet mangels einer hiedurch verletzten prozessualen Vorschrift keine Nichtigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0097569Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2017