Norm
StPO §162aRechtssatz
Dem aus Art 6 Abs 3 lit d MRK erfließenden Gebot der Waffengleichheit mit dem Staatsanwalt wird dann entsprochen, wenn der Beschuldigte (obgleich wie hier zumindest im Vorverfahren) die Möglichkeit hatte, bei der kontradiktorischen Vernehmung Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109471Im RIS seit
21.03.1998Zuletzt aktualisiert am
23.11.2016