Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wenden sich beide Beschwerdeführer zunächst dagegen, daß sie am 9. Oktober 1988 gegen 22.00 Uhr in dem von ihnen als Lebensgefährten bewohnten Haus Wien 23., R-gasse, von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen worden seien, sowie daß daran anschließend diese Beamten eine Durchsuchung des Hauses durchgeführt hätten; beide Amtshandlungen seien im Dienst der Strafjustiz ohne richterlichen Befehl vorg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: HausRSchG §2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3StPO §141 Abs2StPO §175StPO §177
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit und im Hausrecht durch
Festnahme und Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl;
Einschreiten ohne Kenntnis bestimmter, einen konkreten Tatverdacht
begründender Tatsachen; Zurückweisung eines Teils der Beschwerde
gegen die Ausübung u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 2. Oktober 1990 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Wohnung in W, S-straße, vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem gemäß Art9 StGG iVm. dem Gesetz zum Schutze des Hausrechtes, RGBl. 88/1862, gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt wo... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art9StPO §141 Abs2
Leitsatz: Fortführung der vor dem 01.01.91 anhängigen verfassungsgerichtlichen
Verfahren ohne Befassung der unabhängigen Verwaltungssenate;
Verletzung des Hausrechts durch Hausdurchsuchung; keine vertretbare
Annahme einer Gefahr im Verzug
Rechtssatz: Das verf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StGG Art9MRK Art3StPO §141 Abs1StPO §141 Abs2StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit
durch Festnahme und Anhaltung; keine Verdunkelungsgefahr; Verletzung
des H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß am 18. Mai 1987 um ungefähr 5,45 Uhr Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Salzburg Einlaß in ihre Wohnung in Salzburg, V-Straße , begehrt und erklärt hätten, H L zu suchen. Sie habe die Wohnungstüre nicht geöffnet und angegeben, daß L seit beinahe einem Jahr nicht mehr in ihrer Wohnung gewesen und auch jetzt nicht da sei sowie daß er s... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der Beschwerde StGG Art9 StPO §141 Abs2 VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Unschädlichkeit offensichtlicher Schreibversehen in einer Beschwerde
an den Verfassungsgerichtshof; keine Verletzung des Hausrechtes bei
Hausdurchsuchung unter der vertretbaren Annahme, eine vorzuführende
Person halte sich in den zu durchsuchenden Räumen auf; Zurückweisu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. A R begehrte in ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei in Wien durch Amtshandlungen mehrerer Organe der Bundespolizeidirektion Wien, nämlich a) ihre Festnahme am 31. Mai 1988 und Anhaltung in Haft bis 2. Juni 1988, b) Vornahme von Hausdurchsuchungen in ihrer Wohnung in 1150 Wien, Felberstraße Nr. 106/29, am 21. und 31. Mai 1988 sowie am 1. Juni 1988 und ... mehr lesen...
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Norm: StGG Art8 / VerletzungStGG Art9 / VerletzungSuchtgiftG §12StPO §141 Abs1StPO §141 Abs2StPO §175 Abs1 Z3StPO §177
Leitsatz: Kein hinreichender Verdacht gegen die Beschwerdeführerin
wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels; Verletzung im Recht auf
persönliche Freiheit durch Festnahme und Anhaltung; Verletzung im
Hausrecht durch Hausdurchsuchungen ohne richt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. P und D M beantragten mit ihrer auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten und gemeinsam eingebrachten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 22. und 23. Feber 1985 dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, in ihrer Wohnung in Wien ... insgesamt drei Hausdurchsuchungen durchführten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §1HausRSchG §2 Abs2StPO §141 Abs2VfGG §88ZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; ständige Mitbenützer einer durchsuchten Wohnung zur Beschwerdeführung gegen eine Hausdurchsuchung an sich legitimiert; Nachschau in der Wohnung des Bf. aus freiem Wil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. bringt vor, er sei Untermieter in der Wohnung Wien, N-Straße. Am 3. Feber 1985 abends hätten Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien ua. das von ihm benützte Zimmer durchsucht, ihn festgenommen und bis 4. Feber 1985 in einem Arrestlokal der Bundespolizeidirektion Wien angehalten, dies alles, obgleich gegen ihn kein richterlicher Haft- und Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen und er keiner strafbaren Handlung verdächtig gewesen sei. In d... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3MRK Art5StGG Art8StGG Art9PersFrSchG §4HausRSchG §2 Abs2StPO §141 Abs2StPO §175 Abs1VfGG §15 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 litaVfGG §82 Abs3
Rechtssatz: Art8 und Art9 StGG; Art5 MRK; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Gesetz zum Schutze des Hausrechtes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Student M G, wohnhaft in Wien, S-Straße, war Mieter der Wohnung Wien, S-Gasse, die er gemeinsam mit anderen Personen benützte. Am 31. August 1983 fand in der Wohnung ein Fest statt, bei dem es zu Lärmerregung gekommen sein dürfte. Kurz nach Mitternacht wurde in der Wohnung des M G von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien eine Hausdurchsuchung durchgeführt. 2. Gegen diese als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gewertete Hausdurchsuc... mehr lesen...
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Norm: StGG Art9HausRSchG §1, §5HausRSchG §2 Abs2StPO §139, §139 Abs1StPO §141 Abs2SuchtgiftG §16WaffenG 1967 §11WaffenG 1967 §36 Abs1 litc
Rechtssatz: Art9 StGG; Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; unvertretbarer Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Suchtgiftgesetz; unvertretbare Annahme, daß ein Nietengürtel eine verbotene Waffe iS des §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Z G beantragte mit ihrer auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 1. Juni 1984 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostens Hallein (Bezirk Hallein, Land Sbg.) ihre Wohnung in Hallein, K-Gasse, durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 StGG) verletzt worden. 1.2. D... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2StPO §141 Abs2VStG §35 Beachte ähnlich Erk. vom 21. Feber 1985 B601/84
Rechtssatz: Art9 StGG; Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; §2 Abs2 iVm. §141 Abs2 StPO; dieses Recht steht auch der Inhaberin durchsuchter Räume zu; Verletzung des Hausrechtes - mangelnde "Betretun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. U S beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 21. März 1984 dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien a) gewaltsam in ihre Wohnung ... eindrangen, und b) sie dort festnahmen und zum LG für Strafsachen Wien - zur Zeugeneinvernahme - vorführten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewäh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art8StGG Art9HausRSchG §1HausRSchG §2StPO §141 Abs2V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2VfGG §88
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; gewaltsames Eindringen von Sicherheitsorganen in eine Wohnung; Zulässigkeit der Beschwerde; keine Hausdurchsuchung iS des Art9 StGG, aber Verletzung des Art8 MRK mangel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Aufgrund der Akten des Gendarmeriepostenkommandos Ansfelden P 3162/83, der Sicherheitsdirektion für das Bundesland OÖ P 3138-SK/83 und des Kreisgerichtes Steyr Vr. 473/83 sowie aufgrund der in den hier wesentlichen Punkten übereinstimmenden oder doch unbestritten gebliebenen Parteienvorbringen steht fest: Das Kreisgericht Steyr erließ am 4. August 1983 gegen J P, den Gatten der Bf., einen schriftlichen Haftbefehl. Der Genannte sei verdächtig, das Verbr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9StPO §141 Abs2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; dieser Schutz steht dem Mitinhaber durchsuchter Räume zu; keine Verletzung des Hausrechtes durch gemäß §141 Abs2 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung Entscheidungstexte... mehr lesen...