Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Vater des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) stellte am 28.07.2000 seinen ersten Asylantrag, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.09.2000, Zahl 00 09.807-BAI gemäß § 6 Z 3 und 4 AsylG abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien für zulässig erklärt wurde. Dieser Bescheid erwuchs am 18.09.2000 in Rechtskraft. 2. Am 30.10.2000 stellte der Vater des BF seinen zweiten Asylantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Vater des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) stellte am 28.07.2000 seinen ersten Asylantrag, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.09.2000, Zahl 0009.807-BAI gemäß § 6 Z 3 und 4 AsylG abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien für zulässig erklärt wurde. Dieser Bescheid erwuchs am 18.09.2000 in Rechtskraft. 2. Am 30.10.2000 stellte der Vater des BF seinen zweiten Asylantrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 28.07.2000 seinen ersten Asylantrag, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.09.2000, Zahl 0009.807-BAI gemäß § 6 Z 3 und 4 AsylG abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien für zulässig erklärt wurde. Dieser Bescheid erwuchs am 18.09.2000 in Rechtskraft. 2. Am 30.10.2000 stellte der BF seinen zweiten Asylantrag, der mit Bescheid de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) stellte am 06.12.2012 ihren ersten Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes, Zahl 12 17.855-BAT vom 17.12.2012 gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen und die BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Montenegro ausgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Asylgerichtshof zu Zahl B 3 431.852-1/20... mehr lesen...