Norm: GBG §94 Abs1 Z4 ELiegTeilG §15
Rechtssatz: Das LiegTeilG hat die grundbücherliche Teilung, Abschreibung und Zuschreibung von Grundstücken zum Gegenstand und regelt deren Voraussetzungen, deren Vorliegen - mangels anderer gesetzlicher Anordnung - ausschließlich von dem zur Durchführung berufenen Grundbuchsgerichten zu beurteilen ist. Dies gilt auch für die Sonderbestimmungen für die Verbücherung von Straßenanlagen, Weganlagen, Eisenbahnanl... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §18 Abs1
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, die Verbücherung eines Anmeldungsbogens nur hinsichtlich einzelner Grundbuchskörper durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hiefür für andere Grundbuchskörper nicht gegeben sind. Das Gesetz selbst sieht in § 18 Abs 1 die nur teilweise grundbücherliche Durchführung der sich aus dem Anmeldungsbogen und seinen Beilagen ergebenden Änderungen vor. Auch die Rechtsprechung i... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §16
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Anmeldungsbogen und der Bestätigung nach § 16 LiegTeilG samt Mappenkopie selbst, dass einzelne darin angeführte Grundstücke nicht zum Kreis der in § 15 LiegTeilG genannten Grundstücke gehören, so ist insoweit die Verbücherung des Anmeldungsbogens mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht durchzuführen. Dies hat nichts damit zu tun, dass das Grundbuchsgericht die Bes... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Wird ein Trennstück ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Grundflächen und ohne seine Verwendung zur Herstellung der Straßenanlage nur zur Schaffung einer besseren Übersicht mit dem im gleichen Eigentum stehenden anderen Grundbuchskörper vereinigt, um gleichsam eine Bereinigung der Grenzen innerhalb der im Eigentum derselben Personen stehenden Grundstücke zu erreichen, so ist in einem solchen Fall die... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Grundflächen und ohne ihre Verwendung zur Herstellung der Straßenanlage - nur zur Schaffung einer besseren Übersicht durch Zusammenziehung mit anderen im gleichen Eigentum stehenden Grundstücken - ist die Zuschreibung und Abschreibung im vereinfachten Verfahren nicht zulässig (so schon 5 Ob 30/84). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete die Verbücherung des im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Anmeldungsbogens mit acht, eine Einheit bildenden Beschlüssen vom selben Tag an (TZ 1662/91 bis TZ 1669/91; je eine TZ für jede Liegenschaft, wobei in jedem der für eine Liegenschaft gesondert gefaßten Beschlüsse alle sie betreffenden Zu- und Abschreibungen enthalten sind, sodaß in den die anderen Einlagezahlen betreffenden Beschlüssen die gleichen Eintragungen mit korrespondierenden ... mehr lesen...
Norm: stmk AgrGG §5stmk AgrGG §6GBG §122 BLiegTeilG §15VermG §45
Rechtssatz: Der Anmeldungsbogen enthält gemäß § 45 Abs 2 VermG die Mitteilung des Vermessungsamtes an das Grundbuchsgericht über die Ergebnisse der Amtshandlungen, die Eintragungen im Grundbuch nach sich ziehen können; die Verbücherung der sich aus der Errichtung der Anlage ergebenden Besitzänderungen erfolgt von Amts wegen. Dem Vermessungsamt fehlt in diesem Verfahren eine Antrag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat gemäß §§ 15 ff. LiegTeilG von Amts wegen unter anderem auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Feldbach vom 20.3.1989, GZ A-32/89, die lastenfreie Abschreibung von Teilflächen aus agrargemeinschaftlichen Grundstücken der EZ 46 KG Höflach und deren Zuschreibung zu einem Grundstück der EZ 50.000 öffentliches Gut (Straßen und Wege) angeordnet. Das von der Agrarbezirksbehörde Graz angerufene Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes w... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Sondervorschriften für die Verbücherung von Straßenanlagen, Weganlagen und Wasserbauanlagen. Entscheidungstexte 5 Ob 108/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 108/87 Veröff: NZ 1988,113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des mit der Amtsbestätigung nach § 16 LiegTeilG versehenen Anmeldungsbogens GZ A 278/85 des Vermessungsamtes Innsbruck vom 22. August 1985, des Bescheides des Vermessungsamtes Innsbruck vom 7. Mai 1985, GZ P 196/85, sowie der Planurkunde des Dipl.Ing.Dr. Jürgen E***, GZ 1136/84, betreffend die Anlage B 174 Innsbruckerstraße - Baulos Holzhammerbrücke ordnete das Erstgericht mit Beschluß vom 23. Jänner 1987 gemäß § 15 LiegTeilG im Grundbuch Wilten in insgesamt 1... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15
Rechtssatz: Im Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG ergangene Verbücherungsbeschlüsse können nur wegen Fehlens der Voraussetzungen dieses Verfahrens oder deswegen erfolgreich angefochten werden, weil sie nicht dem Anmeldungsbogen entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 501/85 Entscheidungstext OGH 09.09.1986 5 Ob 501/85 5 Ob 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1963 erwarb der Kläger von Werner D*** die Liegenschaft EZ 149 KG Opponitz. Die Grundfläche des Ybbsflusses steht als öffentliches Wassergut im Eigentum der Beklagten. Aus der vom Kläger vorgelegten Mißstandsfeststellung der Volksanwaltschaft vom 25.Februar 1982, VA. Zl. 35 B-3/80, geht unter anderem hervor (Beilage G): Am 23.Oktober 1978 verfaßte der Ing.Konsulent für Vermessungswesen Dipl.Ing.Georg L*** einen Plan über die durch die Verlegung des Fl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alexander K***, der Vater der Zweitklägerin und Schwiegervater des Erstklägers, ist laut Vormerkblatt für den Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Nr. 41 als Fischereiberechtigter des Eigenreviers Lauen im Grundstück 1361 KG Oberdrauburg bzw zwischen Bahn und Bundesstraße von der Tiroler Landesgrenze abwärts bis zur Grenze der Grundstücke 284/1 und 284/2 der KG Oberdrauburg samt den von den Lauen und Quellen gespeisten Teichen auf d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2lLiegTeilG §15 ffZPO §477 Abs1 Z9 A1ZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Die Verbücherungsanordnung im Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG ist mangels Bestimmtheit nichtig (§477 Abs 1 Z 9 Fall 1 ZPO), wenn Angaben fehlen, welche Grundstücksteilflächen ab- und zugeschrieben werden und welche Grundstücke davon betroffen sein sollen; die Verweisung auf die Vermessungsurkunden wäre nur dann ausreichend, wenn diese Urkunden zu Bestand... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §18LiegTeilG §20
Rechtssatz: Im Entschädigungsstreit kann die Rechtmäßigkeit des rechtskräftig abgeschlossenen Grundbuchsverfahrens nicht in Zweifel gezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 573/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978 2 Ob 573/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Veränderungen nur im rechtlichen, nicht aber im tatsächlichen Bereich genügen nicht zur Anwendung der §§ 15 ff LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 20/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 5 Ob 20/76 Veröff: SZ 49/152 = RZ 1977/78 S 170 5 Ob 101/01s Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: GV §157LiegTeilG §15
Rechtssatz: Das Gericht hat die Übereinstimmung der auf dem Anmeldebogen der Vermessungsbehörde enthaltenen Bestätigung mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht zu überprüfen (hier: Wegregulierung). Entscheidungstexte 5 Ob 181/75 Entscheidungstext OGH 07.10.1975 5 Ob 181/75 5 Ob 40/81 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §17 Abs1
Rechtssatz: 1) Bei Einbeziehung von Flächen einer aufgelassenen verbücherten Weganlage in andere Grundstücke ist nicht der Wert der ganzen aufgelassenen Weganlage, sondern der Wert jedes einzelnen, einem anderen Grundbuchskörper zuzuschreibenden Teiles der aufgelassenen Weganlage besonders zu errechnen 2) Dieser Grundsatz muß sinngemäß auch bei einer nicht verbücherten aufgelassenen Weganlage angewendet w... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z4 ELiegTeilG §§15 ff
Rechtssatz: Das Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG ist eine Art grundbücherliches Bagatellverfahren. Entscheidungstexte 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 Veröff: SZ 47/144 = EvBl 1975/197 S 435 = JBl 1975,433 = NZ 1976,157 = RZ 1975/29 S 54 5 Ob 20/76 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Die Bedeutung der Sonderbestimmungen der §§ 15 ff LiegTeilG liegt darin, daß die zahlreichen, aber geringfügigen Besitzänderungen, die bereits in der Wirklichkeit vollzogen sind und auch schon im Grundkataster durchgeführt wurden, nun auch im Grundbuch ohne Rücksicht auf die bücherlichen Rechte der Eigentümer und Buchberechtigten unverzüglich durchgeführt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Zwischen Grundstücken der Klägerin einerseits und der Beklagten andererseits lag das im Eigentum der Marktgemeinde M gestandene Grundstück Nr. 247/1 Ortsraum. Nach Errichtung des Güterweges "W" wurden auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Z vom 28. November 1972 vom Erstgericht gemäß den §§ 15 ff. LTG u. a. restliche Trennstücke des Grundstücks Nr. 247/1, die der Liegenschaft der Klägerin gegenüber jenseits des neu gebildeten Grundstücks Nr. 257 Weg liegen, Liegenschafte... mehr lesen...
Norm: ABGB §423ABGB §431LiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Der Eigentumserwerb kraft Verbücherung des Anmeldungsbogens nach §§ 15 ff LiegTeilG ist vom tatsächlichen Eigentum des bücherlichen Vormannes unabhängig. Entscheidungstexte 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 Veröff: SZ 47/144 = EvBl 1975/197 S 435 = RZ 1975/29 S 54 = JBl 1975,433 = NZ 1976,157 ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15
Rechtssatz: Amtswegige Wertermittlung nach § 15 Abs 1 und 2 LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 244/72 Entscheidungstext OGH 24.01.1973 5 Ob 244/72 Veröff: EvBl 1973/222 S 465 = NZ 1974,59 5 Ob 20/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 5 Ob 20/76 Veröff: SZ 49/152 = RZ 1977/78 S 170 ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffStGG Art5
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der §§ 15 ff LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 113/72 Entscheidungstext OGH 13.06.1972 5 Ob 113/72 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 Beisatz: "Allgemeines Beste" ist rasche und billige Herstellung der Grundb... mehr lesen...
Norm: GBG §104GBG §130 ffGBG §136LiegTeilG §15 ffZPO §430
Rechtssatz: Für die Berichtigung der unrichtig angeordneten Verbücherung eines Anmeldungsbogens sind die Bestimmungen des GBG (§§ 104, 130 ff) maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 19/69 Veröff: EvBl 1969/270 S 400 5 Ob 129/01h ... mehr lesen...
Norm: GBG §127LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §16 idF GB?Nov 2008LiegTeilG §32LiegTeilG §32 idF GB?Nov 2008
Rechtssatz: Im Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG gelten für das Rechtsmittelverfahren gemäß § 32 LiegTeilG die Vorschriften des Verfahrens außer Streitsachen, weil nicht das Ansuchen der Partei, sondern der Anmeldungsbogen die Grundlage der Verbücherung bildet. Entscheidungstexte 5 Ob 109... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gLiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Die Ansicht, im Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG könne als Rekursgrund nur geltend gemacht werden, daß die Voraussetzungen der §§ 15 ff LiegTeilG nicht vorliegen oder daß die grundbücherliche Durchführung nicht dem Anmeldungsbogen und seinen Beilagen entspricht, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 5 Ob 274/64 Ent... mehr lesen...