Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin Gemeinde K*****, vertreten durch Mag. Michaela Künzel-Painsipp, Mag. Kurt Painsipp, öffentliche Notare in Feldbach, gegen die Antragsgegnerin Maria S*****, vertreten durch Mag. Dr. Heike Berner, Rechtsanwältin in Feldbach, wegen Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger des Klägers, dessen aktive Klagelegitimation nicht strittig ist, traten der beklagten Gemeinde zwei Teilflächen (Gesamtausmaß 232 m2) einer Liegenschaft zur Errichtung eines öffentlichen Wegs ab; diese Flächen wurden in der Folge in einem Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG der im Eigentum der Beklagten stehenden Wegparzelle grundbücherlich zugeschrieben. Der Abtretung, in deren Zug der Rechtsvorgänger des Klägers am 15. 6. 2004 auch schriftlich sei... mehr lesen...
Begründung: Heimo K***** ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** (bei Einlangen des Anmeldungsbogens bestehend aus den Grundstücken .156, 891/3 und 870/4) und EZ ***** (bestehend aus den Grundstücken 891/2 und 1017/1) jeweils GB *****. Das Vermessungsamt G***** teilte mit Eingabe vom 21. 5. 2007, AZ A 782/07, „aufgrund des eingereichten Plans des Dipl.-Ing. Sepp K*****, GZ 6420/06 vom 15. 1. 2007 und der Bescheinigung des Vermessungsamts vom 23. 3. 2007, GZ B-2... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IIHLiegTeilG §15
Rechtssatz: Ein von einem Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG betroffener Grundeigentümer kann nur eigene Rechte geltend machen; für die Wahrnehmung der Rechte Dritter fehlt ihm die materielle Beschwer. Entscheidungstexte 5 Ob 128/07w Entscheidungstext OGH 02.10.2007 5 Ob 128/07w European Case L... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Zu Gunsten des Wilhelm H***** geboren am 17. 3. 1945 und der Gerda H***** geboren am 1. 7. 1943 ist zu C-LNR 4a ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Am 6. 12. 2006 langte beim Erstgericht ein Anmeldungsbogen des Vermessungsamtes St. Pölten ein, mit welchem auf Grund des angeschlossenen Planes des DI Gerd Mahowsky vom 2.6.2006 und des Bescheides des Vermessungsamtes vom 27. 7. 2006, GZ... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 5. 2007 wurde an das Vermessungsamt St. Pölten der Beschluss des Rekursgerichtes vom 10. Mai 2007, AZ 7 R 24/07w, womit der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 12. 3. 2007 doch für zulässig erklärt wurde, mit dem Beisatz zugestellt, es stehe ihm frei, binnen 2 Wochen eine Revisionsrekursbeantwortung beim Rekursgericht einzubringen. Das Vermessungsamt hat innerhalb der 14-tägigen Frist per Fax und ohne Anwaltsunterfertigung eine Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Die A***** AG ist die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 15 GB ***** bestehend aus dem Grundstück NR 2000. Ob dieser Liegenschaft ist (ua) - Strichaufzählung sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit einer elektrischen Leitung gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1971-09-03 hins Gst 2000 für Ö*****" und - Strichaufzählung sub C-LNR 10a die „Dienstbarkeit des Leitungsrechtes für die 110-KV-Übertragungsleitung der ÖBB gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1974-01-31 hins Gst 2... mehr lesen...
Begründung: Walter und Elisabeth O***** sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 92 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 203 mit einer Fläche von 2.202 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der elektrischen Leitung über GST-NR 203 gem P 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1969-03-28 für Republik Österreich (Eisenbahnverwaltung)" einverleibt. Das Vermessungsamt Amstetten teilte mit Eingabe vom 15. 12. 2005 „auf Grund des eingereichten Planes der DI Ingrid H*****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbücherte den Anmeldungsbogen GZ ***** des Vermessungsamts M***** vom 29. September 2005 (Herstellung der Anlage „Weg") und ordnete dabei u.a. ob der EZ ***** GB ***** (Eigentümer: Kurt H*****) die lastenfreie Abschreibung des im Teilungsplan mit „5" bezeichneten Trennstückes Nr 141 im Ausmaß von 41 m² und dessen Übertragung in die EZ 50000 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege) unter Einbeziehung in das GST-NR 882/1 Sonstige (Weg) an. Ob der EZ... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsamt V***** dem Erstgericht die Planurkunde GZ A 127/93 vom 27. 9. 1993 zur Verbücherung der „durch die Herstellung der Anlage H***** herbeigeführten Besitzänderungen" nach den §§ 15 ff LiegTeilG. In dieser Urkunde wurde gemäß § 16 LiegTeilG bestätigt, dass es sich nach Maßgabe der tatsächlichen Verhältnisse um eine Straßen- und Wasserbauanlage handelt. Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsamt V***** dem Erstgericht die Pl... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Die Bestimmungen der § 15 ff LiegTeilG sind restriktiv auszulegen. Nur so ist die Verfassungskonformität der Regelung - insbesondere im Hinblick auf den Eigentumsschutz - zu wahren. Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 9/04s European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §21LiegTeilG §28
Rechtssatz: Ist nur eine der in § 15 ff LiegTeilG normierten Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht erfüllt, kann die Verbücherung der Rechtsänderungen nur nach den strikten Vorgaben des GBG erfolgen (§§ 21, 28 LiegTeilG). Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 9/04s ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §15 Z3LiegTeilG §18 Abs1 Satz3
Rechtssatz: Für die Zuschreibung eines Grundstücksrestes zur Liegenschaft eines anderen Eigentümers bieten die Sonderbestimmungen der §§ 15 ff LiegTeilG keine Rechtsgrundlage. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der Eigentümer des Grundstücksrests vertraglich dazu verpflichtet hat, diesen Grundstücksrest zu übereignen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §18 Abs1 Satz3
Rechtssatz: Mit der Regelung des § 18 Abs 1 letzter Satz LiegTeilG wollte der Gesetzgeber generell verhindern, dass Grundstücksreste, die für die Anlage nicht gebraucht wurden, aber durch sie ihre Verbindung zum Stammgrundstück verloren haben, im vereinfachten Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG vom bisherigen Grundbuchskörper ab- und einem anderen Grundbuchskörper zugeschrieben werden. Das zielt auf... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §18 Abs1
Rechtssatz: Bei der Behandlung von Grundstücksresten, die sich erst aus der Verbücherung der Besitzänderung ergeben können, ist daran festzuhalten, alle Besitzänderungen in einer Katastralgemeinde, die sich durch den Bau einer Weg- oder Wasserbauanlage ergeben, einer gemeinsamen Erledigung zuzuführen. Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsamt V***** dem Erstgericht die Planurkunde GZ 127/93 vom 27. 9. 1993 zur Verbücherung nach §§ 15 ff LiegTeilG. Das Begleitschreiben bezog sich auf "die durch die Herstellung der Anlage H***** herbeigeführten Besitzänderungen"; außerdem wurde darin "gemäß § 16 LiegTeilG nach Maßgabe der tatsächlichen Verhältnisse bestätigt, dass es sich um eine Straßen-, und Wasserbauanlage handelt". Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsam... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §15 Z3LiegTeilG §18 Abs1 Satz3
Rechtssatz: Für die Zuschreibung eines Grundstücksrestes zur Liegenschaft eines anderen Eigentümers bieten die Sonderbestimmungen der §§ 15 ff LiegTeilG keine Rechtsgrundlage. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der Eigentümer des Grundstücksrests vertraglich dazu verpflichtet hat, diesen Grundstücksrest zu übereignen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Erich und Hildegard R***** sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke 95/1, 96, 97, 98 und .27 gehören. Auf dieser Liegenschaft ist für Maria R***** unter C-LNR 7a ein Ausgedinge und unter C-LNR 8a ein Veräußerungsverbot einverleibt; dazu bestehen noch wechselseitige eingetragene Veräußerungs- und Belastungsverbote der Ehegatten Erich und Hildegard R*****. Mit den im
Kopf: der Entscheidung angeführten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist unter anderem Eigentümer zweier Grundstücke, die durch dazwischen liegendes öffentliches Gut getrennt werden. Auf diesem verlief früher ein sogenannter Feuerbach, der schon im 17. Jahrhundert der Versorgung mit Löschwasser zur Bekämpfung von Bränden diente. Das "Feuerbachl" wurde im Zuge des Anschlusses der umliegenden Häuser an das öffentliche Wassernetz in der Zeit zwischen 1890 und 1904 aufgelassen. Rechtsvorgänger des Klägers errichteten zwi... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind je zur Hälfte Eigentümer der EZ ***** GB *****, zu der ua das Grundstück 51/1 gehört. Dieses Grundstück hat eine Gesamtfläche von 359 m**2. Darauf entfallen 327 m**2 auf eine Teilfläche und 32 m**2 auf eine andere Teilfläche, wobei beide Teilflächen in der Natur nicht zusammenhängen. Diese beiden Teilflächen waren bisher, um ihre Zusammengehörigkeit ersichtlich zu machen, in der Katastralmappe mit "Sprungklammern" verbunden. Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar nachträglich den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 28. 9. 2000 für zulässig erklärt, weil es meinte, im Rechtsmittel des Dr. Herbert J***** würden Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung iSd § 14 Abs 1 AußStrG angesprochen, doch liegen die Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Die Entscheidung des Rekursgerichtes, wonach eine Berichtigung des zu 3 Nc 33/96-2 (TZ 1283/96) des Bezirksgerichtes Schla... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft *****, zu deren Gutsbestand (ua) das Grundstück 1944 gehört, seine Wohnsitzgemeinde ***** ist Eigentümerin der Liegenschaft ***** (ua) mit dem Grundstück 4751. Unter Vorlage einer mit dem Bestätigungsvermerk der Strafverfolgungsbehörde versehenen Kopie der am 29. 11. 2000 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen Franz S*****, den Bürgermeister der Gemeinde *****, erstatteten Strafanzeige begehrte der Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** *****, von der zur Herstellung eines Weges die lastenfreie Abschreibung einer Teilfläche im Ausmaß von 186 m**2 und die Zuschreibung dieser Teilfläche zum Grundbuch ***** EZ 50000 Eigentümer öffentliches Gut erfolgen soll. Das Erstgericht ordnete diese Grundbuchshandlungen an. Über Rekurs der Pauline D***** und des Erich A***** hob das Landesgericht Klagenfurt als Rekursgericht di... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerber, die Ehegatten A*****, sind grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 163 Grundbuch *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück *****, und der Liegenschaft EZ 2797 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken *****. Die Republik Österreich (öffentliches Wassergut) ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 5001 Grundbuch *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück 2413/4 Gewässer (Bach). Die Stadtgemeinde T***** ist Eigentümerin der ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete aufgrund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Völkermarkt vom 25. 5. 1998, A 358/98, und der diesem angeschlossenen Planunterlagen samt Amtsbestätigung nach § 16 LiegTeilG, daß es sich um eine Wasserbauanlage handelt, gemäß § 15 ff LiegTeilG die grundbücherliche Durchführung durch Abschreibung von Trennflächen der im Verzeichnis des öffentlichen Gutes eingetragenen Grundstücke 762/1 und 762/4, je Gewässer (Graben), und Zuschreibung derse... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §16
Rechtssatz: Die Bestätigung der Vermessungsbehörde hat nur den Gesamtcharakter der Anlage (§ 15 Z 1 LiegTeilG) zum Gegenstand und schließt daher die selbständige Prüfung der Voraussetzungen des § 15 Z 1 bis 3 LiegTeilG hinsichtlich der im Anmeldungsbogen genannten Grundstücke durch das Gericht nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 141/98s Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete die Verbücherung des im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Anmeldungsbogens mit mehreren Beschlüssen (TZ 6217/97 bis TZ 6249/97) an. Der zu TZ 6228/97 ergangene Beschluß hat die Abschreibung der Trennstücke 53 bis 55 und 58 von Grundstücken der EZ 225 KG 64147 Staudach und Zuschreibung zum öffentlichen Gut (Grundstück 2191/1 Weg) (Punkt I. des erstgerichtlichen Beschlusses), sowie die allein Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildende... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §1041 A6ABGB §1295 IIb1ABGB §1431 KLiegTeilG §15LiegTeilG §20
Rechtssatz: Teleologisch-systematische Auslegung der Spezialvorschrift des § 20 LiegTeilG ergibt, dass darin eine abschließende Regelung für alle Geldersatzansprüche der durch einen Beschluss nach §§ 15 ff LiegTeilG Geschädigten getroffen werden sollte. Über die in § 20 LiegTeilG geregelten Ansprüche hinaus können daher Bereicherungsansprüche oder Verwendungsansprüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Grundstück Nr *****, inneliegend in EZ ***** KG T*****, diente ursprünglich als Landesstraße. Diese wurde aufgrund des Bundesstraßengesetzes 1971 zur Bundesstraße B ***** erklärt und ging damit in das Eigentum der klagenden Partei über. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde die B ***** umgebaut und erhielt ihren derzeit noch gegebenen Verlauf. Durch die teilweise Verlegung der Trasse wurden Teile der alten Bundesstraße nicht mehr benötigt, darunter auch... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15
Rechtssatz: Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG keine Anwendung. Eine lastenfreie Abschreibung von einer verbücherten Weganlage - zugunsten von Anrainern, aber zu Lasten von Dienstbarkeitsberechtigten - kann in diesem Wege nicht erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 104/95 Entscheidungstext O... mehr lesen...