RS OGH 1992/11/10 5Ob52/92, 5Ob104/95, 5Ob9/04s

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Veröffentlicht am 10.11.1992
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Norm

LiegTeilG §15 ff

Rechtssatz

Wird ein Trennstück ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Grundflächen und ohne seine Verwendung zur Herstellung der Straßenanlage nur zur Schaffung einer besseren Übersicht mit dem im gleichen Eigentum stehenden anderen Grundbuchskörper vereinigt, um gleichsam eine Bereinigung der Grenzen innerhalb der im Eigentum derselben Personen stehenden Grundstücke zu erreichen, so ist in einem solchen Fall die lastenfreie Abschreibung unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 52/92
    Entscheidungstext OGH 10.11.1992 5 Ob 52/92
  • 5 Ob 104/95
    Entscheidungstext OGH 26.09.1995 5 Ob 104/95
    Vgl auch; Beisatz: Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG keine Anwendung. Eine lastenfreie Abschreibung von einer verbücherten Weganlage - zugunsten von Anrainern, aber zu Lasten von Dienstbarkeitsberechtigten - kann in diesem Wege nicht erfolgen. (T1)
  • 5 Ob 9/04s
    Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 9/04s
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066265

Dokumentnummer

JJR_19921110_OGH0002_0050OB00052_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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