Norm
LiegTeilG §15 ffRechtssatz
Wird ein Trennstück ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Grundflächen und ohne seine Verwendung zur Herstellung der Straßenanlage nur zur Schaffung einer besseren Übersicht mit dem im gleichen Eigentum stehenden anderen Grundbuchskörper vereinigt, um gleichsam eine Bereinigung der Grenzen innerhalb der im Eigentum derselben Personen stehenden Grundstücke zu erreichen, so ist in einem solchen Fall die lastenfreie Abschreibung unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066265Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0050OB00052_9200000_003