Norm
LiegTeilG §15 ffRechtssatz
Ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Grundflächen und ohne ihre Verwendung zur Herstellung der Straßenanlage - nur zur Schaffung einer besseren Übersicht durch Zusammenziehung mit anderen im gleichen Eigentum stehenden Grundstücken - ist die Zuschreibung und Abschreibung im vereinfachten Verfahren nicht zulässig (so schon 5 Ob 30/84).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066271Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0050OB00052_9200000_004