Norm
stmk AgrGG §5Rechtssatz
Der Anmeldungsbogen enthält gemäß § 45 Abs 2 VermG die Mitteilung des Vermessungsamtes an das Grundbuchsgericht über die Ergebnisse der Amtshandlungen, die Eintragungen im Grundbuch nach sich ziehen können; die Verbücherung der sich aus der Errichtung der Anlage ergebenden Besitzänderungen erfolgt von Amts wegen. Dem Vermessungsamt fehlt in diesem Verfahren eine Antragslegitimation und daher auch eine Rekurslegitimation.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049318Dokumentnummer
JJR_19900410_OGH0002_0050OB00015_9000000_001