Norm
LiegTeilG §15Rechtssatz
Im Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG ergangene Verbücherungsbeschlüsse können nur wegen Fehlens der Voraussetzungen dieses Verfahrens oder deswegen erfolgreich angefochten werden, weil sie nicht dem Anmeldungsbogen entsprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0066283Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.04.2016