RS OGH 1975/2/25 5Ob16/75, 5Ob18/82 (5Ob20/82)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1975
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Norm

LiegTeilG §15
LiegTeilG §17 Abs1

Rechtssatz

1) Bei Einbeziehung von Flächen einer aufgelassenen verbücherten Weganlage in andere Grundstücke ist nicht der Wert der ganzen aufgelassenen Weganlage, sondern der Wert jedes einzelnen, einem anderen Grundbuchskörper zuzuschreibenden Teiles der aufgelassenen Weganlage besonders zu errechnen

2) Dieser Grundsatz muß sinngemäß auch bei einer nicht verbücherten aufgelassenen Weganlage angewendet werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 16/75
    Entscheidungstext OGH 25.02.1975 5 Ob 16/75
  • 5 Ob 18/82
    Entscheidungstext OGH 20.04.1982 5 Ob 18/82
    nur: Bei Einbeziehung von Flächen einer aufgelassenen verbücherten Weganlage in andere Grundstücke ist nicht der Wert der ganzen aufgelassenen Weganlage, sondern der Wert jedes einzelnen, einem anderen Grundbuchskörper zuzuschreibenden Teiles der aufgelassenen Weganlage besonders zu errechnen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0066249

Dokumentnummer

JJR_19750225_OGH0002_0050OB00016_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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