RS OGH 2004/2/24 5Ob9/04s, 5Ob159/05a

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Norm

LiegTeilG §15
LiegTeilG §18 Abs1

Rechtssatz

Bei der Behandlung von Grundstücksresten, die sich erst aus der Verbücherung der Besitzänderung ergeben können, ist daran festzuhalten, alle Besitzänderungen in einer Katastralgemeinde, die sich durch den Bau einer Weg- oder Wasserbauanlage ergeben, einer gemeinsamen Erledigung zuzuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118787

Dokumentnummer

JJR_20040224_OGH0002_0050OB00009_04S0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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