Norm
LiegTeilG §15 ffRechtssatz
Ist nur eine der in § 15 ff LiegTeilG normierten Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht erfüllt, kann die Verbücherung der Rechtsänderungen nur nach den strikten Vorgaben des GBG erfolgen (§§ 21, 28 LiegTeilG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118786Im RIS seit
25.03.2004Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018