Norm: AußStrG §6JWG §29JWG §34JWG §39ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Ersatzzustellung an eine Person, die "am Rechtsstreit als Gegner des Empfängers beteiligt ist", bezieht sich im Außerstreitverfahren nicht nur auf den formellen Antragsgegner, sondern auch auf jede Person, deren Rechte im laufenden Verfahren in Widerstreit zu den Rechten des Empfängers treten können. Aus diesem Grund ist es unzulässig, den an den bisher Erziehungsbere... mehr lesen...
Unter 1 P .../52 war beim Bezirksgericht H. die Vormundschaft über den mj. Heinrich H. (geb. am 29. Dezember 1951) anhängig; Amtsvormund ist das Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk. Am 15. März 1966 stellte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk im Einvernehmen mit dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk beim Jugendgerichtshof Wien den Antrag auf Übernahme des Vormundschaftsaktes vom Bezirksgericht H. gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG., auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern Dr. Ekkehard S***** und Dipl. Volkswirtin Gisela S***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 10. 5. 1960, 9 Cg 528/59-42, aus beiderseitigem, jedoch überwiegenden Verschulden des Ehemannes geschieden. Der der Ehe entstammenden mj. Rainer S*****, befindet sich in Erziehung und Pflege der Mutter. Mit einem beim Erstgericht am 21. 6. 1965 eingelangten Antrag begehrt der Kindesvaters seine Unterhaltspflicht gegenüber dem... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §105
Rechtssatz: Im Falle der Geltendmachung einer Legalzession durch die Mag Abt 17 als Vertreterin des Fürsorgeverbandes gegenüber der Mag Abt 12 (mittelbare Bundesverwaltung) als Drittschuldnerin ersetzt die Zustellung eines Gerichtsbeschlusses an die Mag Abt 12 nicht die Zustellung an die Mag Abt 17. Entscheidungstexte 5 Ob 114/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §111
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 111 ZPO ist auch im außerstreitigen Verfahren anwendbar. Anmerkung § 111 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. Entscheidungstexte 5 Ob 131/62 Entscheidungstext OGH 22.06.1962 5 Ob 131/62 6 Ob 222/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 6 Ob 222/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG §9 A2cAußStrG §9 C1ZPO §111ZPO §116 IV
Rechtssatz: Der Zustellungskurator ist nicht berechtigt, für die abwesende Mutter der Kinder ein Rechtsmittel gegen den Beschluß zu erheben, mit welchem der Antrag der Mutter, die Kinder ihr in Pflege und Erziehung zu übertragen, abgewiesen wird, soferne der Bestellung des Zustellkurators die Bestimmung des § 111 ZPO entgegensteht. Anmerkung § 111 ZPO aufgehobe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425AußStrG §6AußStrG §16ZPO §116
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Bestellung eines Zustellungskurators gem § 116 ZPO zwecks Bekanntmachung des Gerichtserlages an den Erlagsgegner, dessen Aufenthalt unbekannt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 400/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 5 Ob 400/58 European Case Law... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §6ZPO §93
Rechtssatz: Keine Beschränkung des Vollmachtsverhältnisses im Außerstreitverfahren auf jenen Verfahrensabschnitt, in dem es dem Gericht angezeigt wurde (zB nur bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Unterhaltserhöhungsantrages). Solange die Vollmacht im Akt liegt, besteht für die Partei auch keine Veranlassung, das Fortbestehen des Vollmachtsverhältnisses besonders zu betonen. Entscheidung... mehr lesen...
Im Jahre 1945 stellte die Firma F. & G. beim Erstgericht den Antrag, für eine Reihe ihrer Angestellten, die unbekannten Aufenthaltes seien, darunter auch für den L. zum Zwecke der Zustellung von Entlassungs- oder Kündigungsschreiben einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Mit dem Beschluß vom 1. Dezember 1945 wurde für eine Anzahl von Personen, darunter auch für den Revisionsrekurswerber L., ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB. bestellt. Das Erstgericht verfügte die Zustell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren sind die Antragsgegner von der Ersatzzustellung (§103 Abs 3 ZPO) ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 98/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 3 Ob 98/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006046 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1238AußStrG §9 A1AußStrG §6
Rechtssatz: Im Falle eines gerichtlichen Widerspruches gegen die Verwaltung des freien Vermögens der Ehefrau durch den Ehemann beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichtes auf die Zustellung des Widerspruches an den Ehemann. Ein weiteres Verfahren hat darüber überhaupt nicht stattzufinden und es ist auch ein Rechtsmittel gegen die Zustellung des Widerspruches als blosse Zustellungsverfügung nicht zulässig.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1238AußStrG §6AußStrG §9
Rechtssatz: Im Falle eines gerichtlichen Widerspruches gegen die Verwaltung des freien Vermögens der Ehefrau durch den Ehemann beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichtes auf die Zustellung des Widerspruches an den Ehemann. Ein weiteres Verfahren hat darüber überhaupt nicht stattzufinden und es ist auch ein Rechtsmittel gegen die Zustellung des Widerspruces als bloße Zustellungsverfügung nicht zulässig. ... mehr lesen...
Pauline S. erhob gegen die alleinige Verwaltung des der ehelichen Gütergemeinschaft unterliegenden Vermögens durch ihren Gatten Leopld S. Widerspruch und beantragte beim Bezirkgericht Innere Stadt - Wien, diesen Widerspruch ihrem Gatten zuzustellen. Das Bezirksgericht verfügte die Zustellung des Widerspruches an den Antragsgegner mit der Aufforderung, sich binnen 8 Tagen zu äußern. Der Widerspruch wurde dem Leopold S. am 9. Mai 1953 zugestellt; am 29. Juni 1953 überreichte der Vertret... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Die Einbringung eines Rekurses gegen eine Entscheidung setzt die vorherige Zustellung der Entscheidung nicht voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 659/53 Entscheidungstext OGH 21.10.1953 3 Ob 659/53 5 Ob 211/64 Entscheidungstext OGH 12.11.1964 5 Ob 211/64 5 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6
Rechtssatz: Rechtsmittelfristen beginnen auch im Ausserstreitverfahren mit Zustellung des angefochtenen Beschlusses zu laufen. Entscheidungstexte 2 Ob 569/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 2 Ob 569/50 Beisatz: Zustellung wird durch anderweitige Kenntnisnahme nicht ersetzt. (T2) 3 Ob 624/53 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren haben Zustellungen, wenn eine Partei eine Bevollmächtigten bestellt hat, an diesen zu erfolgen. Eine daneben auch an die Partei selbst erfolgte Zustellung ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist bedeutungslos. Entscheidungstexte 1 Ob 805/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 1 Ob 805/51 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat am 24. Mai 1950 ausgesprochen, 1. daß die Liegenschaft "Unterer Zapfl" nicht in den Nachlaß falle, weil die Erblasserin nur ein auf ihre Lebenszeit beschränktes Eigentumsrecht an der Liegenschaft hatte; 2. daß Peter J. als gesetzlicher Erbe mit seiner Erbserklärung gegenüber dem Testamentserben Christian J. auf den Rechtsweg verwiesen werde. Dieser Beschluß wurde dem Christian J. persönlich zugestellt, obwohl er schon am 18. November 1948 bei der Inventuraufnahme m... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ProkG §1 (3)ZPO §87ZPO §108
Rechtssatz: Die bloße Akteneinsicht ersetzt die Zustellung nicht. In diesem Belange besteht auch für die Finanzprokuratur keine Ausnahme. Entscheidungstexte 4 Ob 61/50 Entscheidungstext OGH 22.09.1950 4 Ob 61/50 Veröff: SZ 23/264 3 Ob 212/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953 3 Ob 212/53 ... mehr lesen...
Stefanie H. hatte beim Arbeitsgericht gegen den Verlag E. eine Klage auf Kündigungsentschädigung eingebracht, die ihr auch zugesprochen worden war. Später hat der Verlag E. durch die Finanzprokuratur eine Klage auf Nichtigerklärung dieses Urteils gemäß § 529 Abs. 1 Z. 2 ZPO. eingebracht. In der Klage wurde ausgeführt, daß die Zweigniederlassung Wien der Münchner Firma E. gemäß § 1 VG. 1945 mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (6. Juni 1945) zugunsten der Republik Österreich verfallen... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeAußStrG §6ZPO §117
Rechtssatz: Zur Rechtskraft der Kuratorbestellung ist der Anschlag an der Gerichtstafel und die nachfolgende Einhändigung des Bewilligungsbeschlusses an den Kurator erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 141/49 Entscheidungstext OGH 17.12.1949 1 Ob 141/49 Veröff: SZ 22/200 1 Ob 271/51 Entscheidungst... mehr lesen...
Liegenschaften EZ. 1697 und 2896, Grundbuch L., standen zu je 3/20 Anteilen im Eigentum des Rekurswerbers A. H.; Eigentümer der übrigen Liegenschaftsanteile waren die fünf Geschwister des Rekurswerbers, in deren Eigentum noch weitere Liegenschaften sich befanden. Die Geschwister haben eine Teilung ihres gemeinsamen Besitzes vereinbart und zu diesem Zweck die Teilungsurkunde vom 14. bzw. 27. Mai 1943 errichtet. Auf Antrag der fünf Geschwister wurde zur Errichtung und Durchführung d... mehr lesen...